Der Stadtrat beschließt die finanzielle Unterstützung für soziale Einrichtungen und Zuschuss für Kindertagespflegepersonen.
Gestiegene KostenSoziale Träger erhalten mehr Geld – Kölner Tageseltern bekommen Einmalzahlung

Tageseltern in Köln werden mit einer einmaligen Sonderzahlung unterstützt, um die gestiegenen Kosten zu kompensieren.
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Die Stadt stockt die finanzielle Unterstützung für soziale Träger, Vereine und Institutionen von fünf auf zehn Millionen Euro im Jahr 2024 auf. Das hat der Kölner Stadtrat am Donnerstag per Dringlichkeitsantrag mit großer Mehrheit beschlossen. Um die stark gestiegenen Personal- und Energiekosten in Folge des Ukraine-Kriegs und der Tariferhöhungen zu kompensieren, war ein Strukturförderfonds aufgelegt worden. Soziale Träger sollten im Jahr 2023 und 2024 jeweils insgesamt fünf Millionen erhalten. Für 2024 wurde diese Summe nun verdoppelt.
Finanziert werden soll dies durch eine Ausweitung der sogenannten Bettensteuer (Kulturförderabgabe) für Geschäftsreisende ab dem 1. Juli 2024. Derzeit erhebt die Stadt nur für private Übernachtungen in einem Hotel eine Kulturförderabgabe in Höhe von fünf Prozent vom Bruttoübernachtungspreis, den die Gäste in einem Hotel zahlen müssen.
Kölner Tageseltern erhalten eine individuelle Sonderzahlung
Von der Erhöhung profitieren ausschließlich Träger, die für die Stadt freiwillige kommunale Leistungen erbringen, also nicht diejenigen, die Pflichtaufgaben der Stadt Köln übernehmen wie Kindertagesstätten oder Offene Ganztagsschulen. Die Verwaltung soll laut Ratsbeschluss prüfen, wie eine ausreichende Finanzierung zum Ausgleich der gestiegenen Kosten sichergestellt werden kann.
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Ebenfalls beschlossen hat der Stadtrat eine Einmalzahlung zum Inflationsausgleich für Kindertagespflegepersonen: Die mehr als 800 Kölner Tagesmütter und -väter, erhalten eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von insgesamt rund 2,2 Millionen Euro. Diese stammen aus Mitteln des Stärkungspakts NRW zur Sicherung der sozialen Infrastruktur.
Die genaue Höhe der Einmalzahlung hängt von der Anzahl der betreuten Kinder, der Betreuungsstunden und dem Ort ab – also davon, ob die Tageseltern in ihren privaten oder in angemieteten Räumen Betreuungsplätze anbieten. Laut Stadt erhalten Tageseltern in privaten Räumen im Durchschnitt einmalig 1730 Euro und in angemieteten Räumen durchschnittlich einmalig rund 3130 Euro.
Ursprünglich hatte die Stadt eine pauschale Einmalzahlung in Höhe von 1722 Euro für Tageseltern in privaten Räumen und 2841 Euro in angemieteten Räumen angekündigt, die im Hauptausschuss beschlossen worden war. Laut Stadt hat das NRW-Sozialministerium die Modalitäten aber nun präzisiert, sodass nun im Rat eine Änderung beschlossen wurde.