Bei ZeugenaussageErstmals zeigt Thomas Drach im Kölner Gericht Emotionen

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Der Angeklagte Thomas Drach am Dienstag beim Prozess im Kölner Landgericht.

Köln – Im Kölner Landgericht wurde am Dienstag der Prozess gegen den früheren Reemtsma-Entführer Thomas Drach fortgesetzt, dem mehrere Raubüberfälle auf Geldboten vorgeworfen werden. In Saal 112 des Justizgebäudes kam es plötzlich zu einem ungewöhnlichen Moment: Als ein Zeuge die Flucht eines Täters beschrieb und dabei Drach in Schutz nahm, musste der lauthals lachen.

Zeuge schildert Flucht von Räuber auf Ikea-Parkplatz

Der 63-Jährige, der im März 2018 mit seiner Frau das Ikea-Möbelhaus in Godorf besuchen wollte, schilderte der Schwurgerichtskammer unter Vorsitz von Richter Jörg Michael Bern, wie das mutmaßliche Fluchtfahrzeug „mit quietschenden Reifen“ vom Tatort gebraust sei. Der Räuber habe zuvor den Geldkoffer ins Fluchtfahrzeug geworfen und sei dann „ansatzlos auf die Rückbank gesprungen“.

Der Zeuge sagte dem Gericht weiter, dass er sich nicht vorstellen könne, dass der damals 57 Jahre alte Drach der Täter sein könne: „So wie der in den Wagen gehechtet ist? Nicht möglich!“ Drach, der den Prozess bislang weitgehend regungs- und emotionslos verfolgt hatte, höchstens mal missbilligend den Kopf geschüttelt hatte, zeigte daraufhin eine Reaktion: er lachte lauthals.

Thomas Drach werden vier Überfälle vorgeworfen

Dem heute 61-jährigen Drach werden vier Raubüberfälle auf Geldtransporter in Köln, Frankfurt am Main sowie im hessischen Limburg zur Last gelegt. Drach soll bei den ihm vorgeworfenen Taten etwa 230.000 Euro erbeutet haben. Wegen Schüssen auf zwei Geldboten lautet die Anklage auch auf versuchten Mord. Mitangeklagt ist ein mutmaßlicher Komplize Drachs aus den Niederlanden.

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Drach hatte 1996 den Tabakkonzern-Erben Jan Philipp Reemtsma entführt und erst nach Zahlung von Lösegeld wieder frei gelassen. Er war zu vierzehn Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Beim aktuellen Prozess in Köln droht Drach nun eine lebenslange Freiheitsstrafe und Sicherungsverwahrung. Ein psychiatrischer Gutachter soll eine Einschätzung zur Gefährlichkeit des Angeklagten abgeben.

Wann ein Urteil fällt, ist in dem strittigen Prozess bisher noch nicht abzusehen. Drachs Verteidiger Andreas Kerkhof hatte einen Freispruch als Ziel ausgegeben. Drach selbst schweigt bisher zu den Vorwürfen, so auch der Mitangeklagte. (hpu, dpa)

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