Im Mai hatte Jürgen Amann Köln-Tourismus verlassen. Jetzt thematisiert ein interner Prüfbericht seine Kreditkarten-Nutzung.
Köln-TourismusPrüfer kritisieren Ausgaben von Ex-Chef Amann

Der frühere Geschäftsführer von Köln-Tourismus, Jürgen Amann.
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Das städtische Rechnungsprüfungsamt (RPA) hat mehrere Ausgaben des früheren Geschäftsführers von Köln-Tourismus (KT), Jürgen Amann, mit seiner Firmen-Kreditkarte in einem internen Bericht beanstandet. Demnach urteilen die Prüfer im Zeitraum zwischen März 2024 und Februar 2026 über drei Ausgaben Amanns: „Die Verhältnismäßigkeit und Wirtschaftlichkeit von Ausgaben sind nicht immer nachvollziehbar.“
Das RPA nannte etwa Bewirtungskosten bei einer Firmen-Besprechung zu einer Tourismus-Börse von 715 Euro für sechs Mitarbeitende, darunter drei Flaschen Wein für jeweils 98,72 und 68 Euro, als Beispiel. Das Amt ist involviert, weil Köln-Tourismus eine städtische Tochtergesellschaft ist und es um Steuergeld geht (siehe Info-Artikel am Ende).
Kritik vom Steuerzahlerbund
Ebenso beanstandete das RPA die monatliche Pauschale von 131,25 Euro für die private Nutzung des Dienstwagens außerhalb Kölns als „zu niedrig“. Der gebürtige Ingolstädter hatte in den knapp zwei Jahren 44 Mal im mehr als 500 Kilometer entfernten Ingolstadt getankt.
Auch Eberhard Kanski, Vize-Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler NRW, bezeichnete die 131,25 Euro Pauschale auf Basis der Angaben im RPA-Bericht als „zu niedrig“. Er sagte: „Den Rest bezahlt die Stadt als hundertprozentige Gesellschafterin und damit die Kölnerinnen und Kölner. Das könnte ein Fall fürs Finanzamt sein.“
Neue Compliance-Richtlinie
Und die Prüfer können „nicht nachvollziehen“, an wen 37 mit seiner Karte gekaufte Tickets für die Fußball-Europameisterschaft 2024 verteilt worden sind. Laut RPA liegt das an den widersprüchlichen Aussagen Amanns und seiner Nachfolgerin Stephanie Kleine Klausing. Mittlerweile hat Köln-Tourismus laut eines internen Dokuments eine neue Compliance-Richtlinie erstellt.
Amann sagte, konfrontiert mit den einzelnen Vorgängen: „Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich mich zu den laufenden Vorgängen nicht äußern kann.“ Bis zur endgültigen Klärung der Beanstandungen gilt die Unschuldsvermutung.

Das Gebäude von Köln-Tourismus gegenüber dem Dom.
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Am heutigen Dienstag berät der Rechnungsprüfungsausschuss des Stadtrates in nicht-öffentlicher Sitzung zu dem Thema, auch der Aufsichtsrat des Unternehmens tagt dazu um 19 Uhr. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Was ist Köln-Tourismus?
Köln-Tourismus ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Stadt Köln mit rund 75 Angestellten, sie soll Köln als Tourismus- und Kongress-Standort bekannt machen. Die Gesellschaft hat 2024 insgesamt 6,76 Millionen Euro Verlust gemacht, die Stadt zahlte ihr als Betriebskostenzuschuss 6,6 Millionen Euro, um die Verluste aufzufangen. Amann war im Mai 2026 nach sechs Jahren in Köln vorzeitig nach Berlin gewechselt. Dort hat er sich wenige Wochen nach seinem Jobbeginn am 1. Juni mit dem Kölner Pendant, Berlin Visit, auf einen Auflösungsvertrag geeinigt (wir berichteten). Er sprach von unterschiedlichen Vorstellungen über die Strategie.
Welche Regeln hat Köln-Tourismus?
Laut RPA ist KT als selbstständige Einheit an weniger strenge Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gebunden als die städtische Verwaltung. Trotzdem hat sie laut des Gesetzes für Gesellschaften „die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden“. Kanski sagt: „Für städtische Tochtergesellschaften gelten weniger strenge Regeln als für die Kernverwaltung. Deshalb ist es ja so beliebt, diese Gesellschaften zu gründen.“
Was ist wichtig zu wissen zu dem RPA-Bericht?
In dem Bericht wird Amanns Name nicht genannt, sondern von „ehemaliger Geschäftsführung“ gesprochen. Im geprüften Zeitraum zwischen März 2024 und Februar 2026 war Amann alleiniger Geschäftsführer. Ebenso wird Kleine Klausing nicht genannt, sie läuft unter „aktuelle Geschäftsführung“. Amann hatte im Juli Gelegenheit, Stellung zu den Vorwürfen zu nehmen, und tat das. An vielen Stellen ist seine Sicht wiedergegeben, an anderen nicht. Der Bericht liegt ihm laut eigener Aussage nicht vor. Köln-Tourismus wollte sich zum laufenden Verfahren nicht äußern.
Wie viele Beanstandungen gibt es?
Sechs. Beanstandungen sind laut RPA Feststellungen, „die zwingenden und unverzüglichen Handlungsbedarf erfordern“. Unter anderem monierten die Prüfer eine „mangelhafte Belegablage“ und eine „mangelhafte“ Dokumentation in den Buchungstexten. Erstere begründete das Unternehmen mit einem Systemwechsel, auf letztere wurde mit einem festen Schema reagiert, das die Mitarbeiter befolgen sollen. Die anderen vier Beanstandungen haben mit Amann zu tun.
Welche zum Beispiel?
Wie er die private Nutzung seines Dienstwagens abrechnete. Laut Bericht stand Amann über seinen Dienstvertrag einer zu. In den knapp zwei Jahren hat er laut RPA 169 Mal für rund 15.250 Euro seinen Dienstwagen getankt und mit der Firmen-Kreditkarte gezahlt, im Schnitt rund 635 Euro monatlich. Als Wohnsitz war laut Bericht nur Köln angemeldet. Im Stadtgebiet waren private Fahrten laut der Richtlinie für Dienstwagen erlaubt und er musste nichts dafür bezahlen. Laut der Prüfer sind auch private Fahrten außerhalb der Stadtgrenzen erlaubt – aber es braucht eine Kilometerentschädigung. Entweder über eine Pauschale von 131,25 Euro monatlich oder über ein Fahrtenbuch mit 30 Cent je gefahrenem Kilometer. So schildert es das RPA. Amann zahlte 131,25 Euro monatlich.
Was beanstandet das RPA?
Dass der gebürtige Ingolstädter Amann, der laut RPA-Bericht eine Immobilie in Ingolstadt hat, in der bayerischen Stadt 44 Mal tankte. Die monatliche Pauschale von 131,25 Euro sei laut RPA „zu niedrig“. Laut den Prüfern hätte bei einer Abrechnung über Fahrtenbuch schon eine einfache Fahrt nach Ingolstadt mit rund 150 Euro zu Buche geschlagen. Das RPA sagte: „Die pauschale monatliche Entrichtung hätte im Rahmen der jährlichen Bestätigung geprüft und angepasst werden müssen.“ Die notwendige Bestätigung blieb aber offenbar aus und wurde auch nicht eingefordert. Laut Kanski hätte Amann die privaten Fahrten über seine private Steuererklärung geltend machen können und nicht über die Firmen-Kreditkarte zahlen müssen.
Was hat es mit 75 Tickets für die Fußball-EM auf sich?
Amann kaufte mit seiner Kreditkarte laut RPA 75 Tickets für 4875 Euro. Kleine Klausing gab an, dass 38 der Tickets Mitarbeiter für private Zwecke erwarben. Die anderen 37 Tickets sollen laut Amann Personen aus Unternehmen überlassen worden sein, zu denen betriebliche Kontakte bestanden oder eine künftige Zusammenarbeit möglich schien. Es wäre „beachtet worden, dass der betriebliche Zusammenhang bestehen muss“. Entsprechend hat Amann 20 Unternehmen und ihre Verbindungen zu den Abteilungen von Köln-Tourismus genannt.
Kleine Klausing bestätigt im RPA-Bericht, dass die Abteilungen von Köln-Tourismus „zwar inhaltlich mit den meisten der genannten Firmen in einem beruflichen Kontext stehen, es aber ihrerseits keine Einladungen von Personen aus diesen Firmen gab“. Eine der genannten Firmen kenne keine der abgefragten Abteilungen. Laut Kleine Klausing soll allein Amann Zugriff auf die erworbenen Tickets gehabt haben. Nur er hätte auch dokumentieren können, welche Person aus welchem Unternehmen eingeladen worden sei.
Das RPA beanstandet: „Für 37 der 75 durch die Köln-Tourismus erworbenen UEFA-Tickets ist nicht nachvollziehbar, an welche Personen sie verteilt wurden.“ Kanski sagt: „Die Ticket-Vergabe ist so lange okay, solange sie einen dienstlichen Zusammenhang hat. Hätte etwa eine Familie vier Tickets umsonst bekommen, sähe das anders aus.“
Was ist mit den Karnevalsessen?
Laut Bericht lud Amann jeweils am Karnevalssonntag 2023 und 2025 Gäste ins Scampino ein, einmal für 475 Euro und einmal für 375 Euro. Beide Male unter anderem dabei: Das Audi-Forum Ingolstadt, laut Internetseite „die Erlebniswelt von Audi in Ingolstadt“. Amann spricht im Bericht davon, dass eine mögliche Zusammenarbeit geprüft wurde, um Köln als Ausflugsort für Betriebsausflüge bekannt zu machen.
Das RPA beanstandete: „Der betriebliche Zweck für die Bewirtung und weiteren Ausgaben der beiden Veranstaltungen an Karneval ist für das RPA nicht nachvollziehbar.“
Kreditkarten-Prüfung
Die damalige Oberbürgermeisterin Henriette Reker (parteilos) hatte im Juli 2025 angeordnet, die Nutzung der Kreditkarten der städtischen Bühnen zu überprüfen. Zuvor hatte Kölns Opernintendant Hein Mulders sich gegen Gerüchte gewehrt, er würde in Saunen für Homosexuelle gehen und dort mit städtischer Kreditkarte bezahlen. Das Rechnungsprüfungsamt habe seine Abrechnungen überprüft, ohne eine Unstimmigkeit zu entdecken.
Die Überprüfung aller Bühnen-Kreditkarten ergab, dass die Bühnen insgesamt teils die restriktiven Regeln zur Nutzung der Karten nicht einhalten. Danach beschloss der Rechnungsprüfungsausschuss im März, dass auch die Kreditkarten-Nutzung der städtischen Beteiligungen geprüft wird. Dieser Bericht zu sieben Eigengesellschaften liegt nun vor und nennt vor allem bei Köln-Tourismus Beanstandungen.
