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Kölner OB-WahlWas am Stichwahlsonntag wichtig wird

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Torsten Burmester (l.) oder Berivan Aymaz – wer wird Kölns neue Oberbürgermeisterin oder neuer Oberbürgermeister? Am 28. September entscheiden das die Kölner Wahlberechtigten.

Torsten Burmester oder Berivan Aymaz – wer wird Kölns neue Oberbürgermeisterin oder neuer Oberbürgermeister? Am 28. September entscheiden das die Kölner Wahlberechtigten.

Wo muss ich wählen, kann ich noch Briefwahl beantragen und was passiert, wenn ich krank werde? Alles, was Sie zur OB-Stichwahl wissen müssen.

Wer zieht als Kölner OB ins Rathaus ein? Noch ist offen, ob Grünen-Kandidatin Berivan Aymaz oder SPD-Kandidat Torsten Burmester das Rennen um den Posten der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters macht. In der Stichwahl am Sonntag soll sich aber genau das entscheiden. Dürfen die Kölner Wahlberechtigten ihr Kreuzchen auch mit Lippenstift setzen oder die Briefwahlunterlagen mit ins Wahllokal nehmen? Die wichtigsten Antworten im Überblick:

Wo muss ich wählen?

Eine Stimmabgabe ist zum jetzigen Zeitpunkt sowohl am Sonntag an der Urne im Wahllokal als auch per Briefwahl möglich. Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag, 28. September, um 16 Uhr beim Wahlamt sein. Die Verantwortung für den rechtzeitigen Eingang liegt bei den Wählerinnen und Wählern selbst. Am 28. September werden dann sämtliche Wahllokale nochmals von 8 bis 18 Uhr geöffnet sein, gewählt wird im selben Wahllokal wie bei der Hauptwahl vor zwei Wochen.

Wer darf bei der Stichwahl wählen?

Wer bei der Hauptwahl am 14. September 2025 wahlberechtigt war, ist dies in der Regel auch für die OB-Stichwahl. Dies betrifft in Köln rund 808.000 Wahlberechtigte. Wahlberechtigt sind wie zuvor Deutsche sowie Staatsangehörige der EU-Mitgliedsstaaten, die seit mindestens 14. September 16 Jahre alt und seit mindestens dem 29. August in Köln gemeldet sind. Ändern kann sich die Wahlberechtigung beispielsweise durch einen Wegzug aus Köln im Zeitraum bis zur Stichwahl.

Was ist, wenn ich meinen Wahlbrief jetzt nicht mehr rechtzeitig abschicken kann?

Wer seinen Wahlbrief nicht mehr rechtzeitig verschicken kann, kann diesen ausgefüllt und im beigelegten roten Briefumschlag bis zum Stichwahltag am 28. September um 16 Uhr in den Briefkasten des Wahlamtes einwerfen. Ausschließlich am Stichwahltag ist zwischen 12.30 Uhr und 16 Uhr außerdem auch eine Abgabe am Infopoint im Briefwahlzentrum in der Kölner Messe möglich. Aufgrund der Versanddauer empfiehlt das Wahlamt zum jetzigen Zeitpunkt aber die reguläre Stimmabgabe am Stichwahltag im Wahllokal.

Kann ich meine Briefwahlunterlagen auch einfach am Stichwahltag im Wahllokal abgeben?

Nein, im Wahllokal können keine roten Wahlbriefe abgegeben werden. Wer Briefwahlunterlagen beantragt hat, muss am Stichwahltag den Wahlschein aus den Briefwahlunterlagen im Wahllokal vorzeigen, um dort wählen zu können. Dort geben Sie dann die Briefwahlunterlagen ab und erhalten stattdessen einen neuen Stimmzettel, den Sie ganz normal in der Wahlkabine ausfüllen.

Was mache ich, wenn meine Briefwahlunterlagen nicht angekommen sind oder ich diese verloren habe?

Stichtag für die pünktliche Zustellung der Briefwahlunterlagen war der 24. September. Personen, die noch keine Unterlagen erhalten haben, oder diese verloren haben, werden gebeten, sich schnellstmöglich an das Wahlamt zu wenden, spätestens aber bis zum Samstag, 27. September, um 12 Uhr. Wer seine Unterlagen verloren hat, muss dies glaubhaft darlegen.

Kann ich jetzt noch Briefwahl beantragen?

Nein, eine reguläre Beantragung von Briefwahlunterlagen ist nicht mehr möglich, da keine pünktliche Zustellung mehr garantiert werden kann. Nur wer plötzlich krank wird, kann noch verspätet Briefwahl beantragen.

Und was mache ich genau, wenn ich am Wahlsonntag plötzlich krank bin?

Im Fall einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung kann noch bis 15 Uhr am Stichwahltag beim Wahlamt Briefwahl beantragt und bis 16 Uhr abgegeben werden.

Kann ich im Wahllokal wählen, obwohl ich meine Wahlberechtigung nicht mehr habe?

Ja. Um bei der OB-Stichwahl zu wählen, muss keine Wahlberechtigung vorgelegt werden. Wer im Wahllokal wählen möchte, braucht lediglich einen Personalausweis, Reisepass oder sonstigen Identitätsausweis.

Was mache ich, wenn ich in der Wahlkabine keinen Kugelschreiber finde?

Wichtig ist, dass auf dem Stimmzettel der Wählerwille deutlich wird. Das heißt, es muss immer erkennbar sein, wen Sie wählen möchten. Ob Sie dies mit einem Kreuzchen oder einem Plus markieren, ist theoretisch egal. Auch mit welchem Schreibgerät Sie Ihre Wahl vornehmen, steht Ihnen frei, solange nichts verschmiert. Rein theoretisch könnten Sie sogar wischfesten Lippenstift nutzen, empfohlen wird dies jedoch nicht. Ungültig wird der Stimmzettel, sobald Sie Namen, Kommentare oder Symbole darauf notieren oder der Wählerwille durch ein verschmiertes Kreuzchen nicht mehr erkenntlich ist. 

Darf ich zum Abschluss noch ein Selfie in der Wahlkabine machen?

Nein, Fotografieren ist in der Wahlkabine nicht erlaubt. Das Wahlgeheimnis muss immer gewahrt werden. Für Videos gilt dasselbe.

Mehr Informationen zur Stichwahl finden Sie unter www.stadt-koeln.de.