Kölner EinbürgerungsbehördeDer Antragsstopp ist auch ein Scheitern Berlins – mit Ansage

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Plenarsitzung im Deutschen Bundestag

Der Deutsche Städtetag hatte auch im Bundestag eindringlich vor Umsetzungsproblemen der Reform gewarnt – ohne Erfolg. (Symbolbild)

Der Antragsstopp geht nicht nur auf die Kappe der Kölner. Auch der Berliner Gesetzgeber hat seine Hausaufgaben nicht gemacht hat.

Schneller, einfacher und weniger bürokratisch: So warben die Ampelparteien für die lange überfällige Reform des Staatsangehörigkeitsrechts. Nun steht fest, dass die vom Bund aufgebauten Erwartungen enttäuscht werden – zumindest in Köln.

Das Kölner Ausländeramt hat entschieden, bis September keine neuen Einbürgerungstermine zu vergeben. Eingeleitete Einbürgerungen finden noch statt, aber die Entscheidung gleicht einem Antragstopp.

Köln: Leidtragende sind in erster Linie Ausländer

Die Leidtragenden sind in erster Linie die Ausländer, die sich mit ihrem neuen Zuhause identifizieren, die sich integrieren wollen, die ihre Hausaufgaben gemacht haben und sich einbürgern lassen wollen. 85 bis 90 Prozent der Antragssteller erhalten auch den deutschen Pass.

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Wer seine Hausaufgaben nicht gemacht hat, ist der Gesetzgeber in Berlin. Die Vorlaufzeit, um sich auf die Mehrarbeit vorzubereiten, war viel zu kurz. Die Situation in der Kölner Einbürgerungsbehörde ist allerdings auch ohne Reform eine Zumutung. Die Anträge türmen sich so hoch, dass Bewerber etwa zwölf Monate warten müssen, um überhaupt einen Ersttermin zu bekommen. Dann folgen noch sechs bis acht Monate Bearbeitungszeit.

Neues Gesetz: Bund wurde vor Umsetzungsproblemen gewarnt

Doch das ist kein spezielles Kölner, sondern ein bundesweites Problem: In Hamburg und Frankfurt gibt es Bearbeitungszeiten von etwa einem Jahr, in Essen klagen immer mehr Bewerber einen früheren Termin ein, und in Bochum ist die Lage so prekär, dass Termine scheinbar unter der Hand verkauft werden. Und durch die Reform werden dreimal so viele Anträge wie zuvor erwartet.

Folgerichtig plädierten die Kommunen für eine Vorlaufzeit des neuen Gesetzes von zwölf Monaten – der Bund gewährte ihnen nur drei. Dabei wusste der Bund von der Situation in den Kommunen. Der Deutsche Städtetag hatte eindringlich vor Umsetzungsproblemen gewarnt, sowohl in den Medien als auch im Innenausschuss des Bundestags. Ohne Erfolg. Deshalb ist der Antragstopp in der Kölner Einbürgerungsbehörde auch ein Scheitern Berlins – mit Ansage.

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