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Landgericht KölnRätsel um mögliche Vergewaltigung beim Summerjam

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Das Festival-Gelände des Summerjam am Fühlinger See (Archivbild)

Köln – Hat Georges T. beim Reggae-Festival Summerjam eine junge Frau aus Berlin in deren Zelt am Fühlinger See vergewaltigt? Darum geht es in einem Prozess, der am Mittwoch vor dem Landgericht fortgesetzt wurde. Damit zu rechnen war, dass zumindest die Plädoyers gehalten würden. Doch nachdem eine Sachverständige über die Analyse von DNA-Spuren gesprochen hatte und ein Zeuge gehört worden war, entschied die 13. Große Strafkammer, die Beweisaufnahme noch nicht zu schließen. Sie setzte sogar mehrere weitere Verhandlungstage an.

Der Vorwurf lautet auf sexuellen Missbrauch Widerstandsunfähiger. Am frühen Morgen des 4. Juli 2016 soll Georges T. (Name geändert) in das Zelt der schlafenden Frau eingestiegen und sie vergewaltigt haben. Nachdem sie aufgewacht sei und ihn aufgefordert habe zu verschwinden, habe er das Zelt verlassen. Der Angeklagte bestreitet nicht, dass es zum intimen Kontakt gekommen war, allerdings drei Tage vor der angeblichen Tat. Sein Mandant habe „freiwilligen, einvernehmlichen und harmonischen Geschlechtsverkehr mit der Zeugin“ gehabt, erklärte Verteidiger Lukas Pieplow am ersten Prozesstag.

DNA-Spuren am Slip

Danach hätten beide eine Weile geredet und Handynummern ausgetauscht. Bis zum Schluss des Festivals sei er nicht noch einmal im Zelt der Frau gewesen, behauptet Georges T. Drei Monate später wurde der 34-jährige Kongolese festgenommen, weil auf dem Slip der Frau DNA-Spuren von ihm entdeckt worden waren. Sie hatte bei der Polizei angegeben, sie sei wach geworden, als sie ein dunkelhäutiger Mann im Schlaf vergewaltigt habe.

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Verschiedene Spermaspuren entdeckt

Die Sachverständige sagte, am Slip seien verschiedene Spermaspuren entdeckt worden. An einer Stelle sei DNA von Georges T. dabei gewesen, aber ob sie aus Sperma oder „anderem Zellmaterial“ stamme, sei nicht festzustellen, ebenso wenig, ob die Spur durch unmittelbaren Kontakt entstanden sei.

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Für Verwirrung sorgte die Zeugenaussage eines 27-jährigen Mannes. In seiner polizeilichen Vernehmung hatte er gesagt, ihm sei auf dem Festivalgelände aus etwa 50 Metern Entfernung ein Mann aufgefallen, weil es so ausgesehen habe, als ob dieser Schuhe habe stehlen wollen. Der Fremde habe sich vor ein Zelt gekniet; später sei er von einem Mädchen „verfolgt“ worden. Vor Gericht wollte der Zeuge nichts mehr davon wissen. Das Einzige, was er aus 100 Metern Distanz gesehen habe, sei ein Mann in einem „Coffeeshop“ gewesen. Bei der Polizei müsse man ihn komplett missverstanden haben, abgesehen davon, dass er bei einer Vorlage von Fotos tatsächlich niemanden wiedererkannt habe. „Es kann nicht sein, dass die Polizei alles erfunden hat“, hielt ihm der Vorsitzende Richter verärgert vor; der 27-Jährige riskiere ein Verfahren wegen Falschaussage. An Georges T. gewandt, sagten der Richter und auch die Staatsanwältin, noch sei Gelegenheit, den Vorwurf einzuräumen. Pieplow entgegnete, er gehe weiterhin davon aus, dass sein Mandant unschuldig sei.

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