Flüchtlingsheim in Köln-HolweideBezirksvertretung lehnt dauerhafte Unterbringung ab

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Viele Holweider Bürger besichtigten die Unterkunft, bevor die ersten Bewohner einzogen.

Viele Holweider Bürger besichtigten die Unterkunft, bevor die ersten Bewohner einzogen.

Köln-Holweide – Die Bezirksvertretung Mülheim lehnte einstimmig das Vorhaben der Stadt ab, den Bebauungsplan für ein Grundstück am Schlagbaumsweg teilweise aufzuheben mit dem Ziel, eine längere Betriebszeit des dort errichteten provisorischen Flüchtlingsheims zu ermöglichen. Vielmehr empfahlen die Politiker, das Verfahren einzustellen.

Der Flächennutzungsplan, der für dieses etwa 1,6 Hektar große Areal lediglich Grünflächen und eine Stadtbahntrasse vorsieht, nutzte die Stadt eine Sonderregelung im Baugesetzbuch, die von der Bundesregierung 2014 angesichts steigender Flüchtlingszahlen in Kraft gesetzt wurde.

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Diese besagt, dass provisorische Unterkünfte für maximal drei Jahre auch auf Grundstücken betrieben werden dürfen, die nicht als Bauland ausgewiesen sind. „Hier ist aus wirtschaftlichen Gründen eine zwar temporäre, aber über die drei Jahre hinausgehende Errichtung einer solchen Anlage geplant, sodass der Bebauungsplan teilaufgehoben werden muss“, begründete die Stadt nun.

Widerspruch von Anwohnern

Doch in den vergangenen zwei Jahren hatte es intensive Diskussionen wegen des Heims gegeben. Bei den Bewohnern der benachbarten Siedlung Schlagbaumsweg erzeugte die Ankündigung, hier bis zu 400 Geflüchtete in sogenannten mobilen Wohneinheiten unterzubringen, Widerspruch hervor. Ihre Argumente waren schlechte Verkehrsanbindung, das soziale Gefüge – 400 Heimbewohner in einer Siedlung mit etwa 900 Einwohnern – und Umweltbelange, weil Grünfläche verloren ginge. Die Bezirksvertretung Mülheim ihrerseits befand das Projekt für überdimensioniert und lehnte es im September 2018 ab.

Dennoch baute die Stadt dieses Heim mit 400 Plätzen auf dem Grundstück Schlagbaumsweg 258a. Grundlage war ein Ratsbeschluss vom November 2016.

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Bezirksbürgermeister Norbert Fuchs fragte nun, ob die Bezirksvertretung Kalk ausreichend beteiligt gewesen sei, schließlich sei der benachbarte Stadtbezirk indirekt auch betroffen. „Ich habe da meine Zweifel“, betonte er. Alice Wegmann vom Stadtplanungsamt entgegnete, dass der Stadtbezirk Kalk lediglich angrenze, sich aber keine der betreffenden Flächen im Stadtbezirk Kalk befänden: „Wir haben uns zwar nun entschlossen, die Bezirksvertretung Kalk in die Beratungsfolge aufzunehmen, doch Formfehler gab es in der Vergangenheit keine.“

Nachdem das geklärt war, schlug Fuchs der Bezirksvertretung vor: „Da müssen wir nach unserer Beschlusslage von 2018 konsequenterweise beantragen, das Verfahren einzustellen.“ Dem folgten alle anwesenden Politiker.

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