GesundheitStadt Köln sieht Bürgerbegehren für Krankenhaus Holweide und Kinderklinik als unzulässig

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Das Krankenhaus in Köln-Merheim von außen.

Die Kliniken der Stadt Köln sollen an einem einzigen Standort in Merheim gebündelt werden.

Die Unterschriften für das  Bürgerbegehren sollten die Standorte in Holweide und an der Amsterdamer Straße dauerhaft sichern. 

Die Initiatoren haben das Bürgerbegehren „Erhalt Kinderkrankenhaus Riehl & Krankenhaus-Holweide“ am 30. Oktober bei der Stadtverwaltung eingereicht. Es richtet sich gegen den Beschluss des Stadtrates vom 15. Juni, der vorsieht, dass die Kliniken der Stadt Köln an einem Standort in Merheim zusammengelegt werden.

Das Krankenhaus Holweide und die Kinderklinik an der Amsterdamer Straße sollen dafür aufgegeben werden — die bislang dort zur Verfügung stehenden medizinischen Fachabteilungen sollen nach Merheim umziehen. Die Verwaltung hat jetzt offiziell festgestellt, dass 12 166 Unterschriften eingereicht wurden. Das benötigte Unterschriftenquorum der Kommunalwahlberechtigten liegt in Köln jedoch bei 24 616 Bürgerinnen und Bürgern ist somit nicht erfüllt.

Das Bürgerbegehren ist nach Einschätzung der Stadtverwaltung auch deshalb unzulässig, weil seine Begründung unzureichend sei. Diese lasse eine Verfälschung des Bürgerwillens befürchten. So würden in der Begründung Folgen einer „Schließung des Standorts „Kinderkrankenhaus Amsterdamer Straße“ sowie der „Schließung des Standorts Krankenhaus Köln-Holweide“ ausgeführt.

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Die vom Rat beschlossene Verlagerung der bisher an diesen Standorten erbrachten Leistungen an den Standort Merheim werde dabei nicht erwähnt. „Damit werden für die Entscheidung wesentliche Tatsachen in der Begründung nicht dargestellt“, so die Stadt.

590 Millionen Euro Investition für Kliniken der Stadt Köln 

Im nächsten Schritt muss der Stadtrat in der nächsten Sitzung am Donnerstag, 7. Dezember, feststellen, ob das Bürgerbehren unzulässig ist. Die Vertreter des Bürgerbegehrens sind als Zuhörer eingeladen worden. Sofern der Rat die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens feststellt, wird ihnen diese Entscheidung mit förmlichem Bescheid mitgeteilt. Die Vertreter können innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Köln erheben.

Der Stadtrat hatte für die Konzentration der städtischen Kliniken am Standort Merheim Investitionen in Höhe von 590 Millionen Euro Euro beschlossen, um rechtsrheinisch einen modernen Gesundheitscampus zu errichten.

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