Nach Graffiti für Ex-Freundin30-jähriger Künstler aus Köln wegen Stalking angezeigt

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Der Künstler soll ein riesiges Graffiti angebracht haben.

Köln – Für sich allein genommen wären die Vorwürfe eher harmloserer Natur, da waren sich Richter und Staatsanwältin am Mittwoch beim Prozess vor dem Amtsgericht einig. Ein 30-Jähriger war wegen Nötigung angeklagt, da er seine Ex-Freundin zu zwei Gelegenheiten am Arm fasste, um mit ihr reden zu können. Im Zeugenstand schilderte die Frau jedoch die Brisanz des Falles. Der beschuldigte Künstler habe sie über Monate verfolgt, sogar ein Riesen-Graffiti genau vor ihrem Bürofenster erstellt. 

Köln: Mit Graffiti im Media Park verewigt 

Nach der Trennung im März vergangenen Jahres habe der Angeklagte einfach keine Ruhe gegeben. „Ich habe ihn in WhatsApp geblockt“, berichtete die 24-jährige Softwareentwicklerin. Nachdem sie nach der Trennung eine einwöchige Auszeit in Berlin genommen habe, sei sie bei ihrer Rückkehr von einem großen Löwen, der vor ihrer Arbeitsstelle am Mediapark aufgesprüht war, überrascht worden. „Ich wusste, dass das Graffiti mir galt, mein Spitzname war dort verewigt“, berichtete die Zeugin. 

Später habe der Ex-Freund sie mit einem verschlüsselten Binär-Code über E-Mail angeschrieben. Sie habe erst gedacht, ein kreatives Jobangebot zu bekommen, später habe sich der Angeklagte aber zu erkennen gegeben. 

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Der Fall wurde vor dem Kölner Amtsgericht verhandelt.

Köln: Anzeige bei der Polizei wegen Nachstellung 

Als er dann im September in ihrem Büro stand und auch nach Aufforderung ihres Chefs nicht gehen wollte, sei sie zur Polizei gegangen, habe dort auch die nun angeklagten Nötigungs-Fälle aus dem Mai geschildert. Danach sei nichts mehr vorgefallen, da sie inzwischen jeden Kontakt meide und auch nicht mehr in Kneipen gehe, die ihr Ex-Freund ebenfalls oft besuchte. 

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Über Freunde habe die Zeugin aber erfahren, dass der Künstler sie in Bildern und Songs verewige und das auf Facebook verbreite. „Damit verdiene ich mein Geld, mein Leben ist eine Inspirationsquelle“, sagte der dazu. Dass er seine Ex-Freundin mehrfach zur Rede stellen wollte, habe auch den Grund gehabt, dass nach seinem Auszug aus der gemeinsamen WG noch eine goldene Kette bei ihr verblieben war, die seinem verstorbenen Großvater gehört hatte. Erst nach ihrer Anzeige hatte die Frau das Schmuckstück an den Ex-Freund zurückgesendet. 

Köln: Richter und Staatsanwältin mit klarem Hinweis 

Richter und Staatsanwältin einigten sich darauf, das Verfahren gegen eine Geldauflage von 200 Euro einzustellen. „Suchen Sie sich eine andere Inspirationsquelle“, gab der Richter dem Künstler noch mit auf den Weg. 

Es sei ein schmaler Grat zur Verwirklichung des Straftatbestands der Nachstellung. Die Staatsanwältin brachte es noch einmal auf den Punkt: „Lassen Sie die Frau in Zukunft in Ruhe!“

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