Bläck-Fööss-Legende Erry Stoklosa kritisiert die Stadt nach einem Knöllchen. Die Verwaltung verteidigt ihr Vorgehen.
Nach Kritik von Bläck-Fööss-LegendeDeshalb greift Stadt Köln bei Fußball-Fans besonders hart durch

Auf Facebook machte Erry Stoklosa seiner Wut über die Parksituation am Sportpark Höhenberg Luft.
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Erry Stoklosa von den Bläck Fööss hatte die Stadt Köln nach einem Strafzettel beim Pokalfinale kritisiert. Die Verwaltung hat nun auf die Vorwürfe reagiert.
Eine Angelegenheit, die in Köln für Aufsehen gesorgt hat: Der Musiker erhielt am 23. Mai während des Endspiels um den Mittelrheinpokal im Sportpark Höhenberg einen Strafzettel. Anschließend richtete er sich via Facebook in einer öffentlichen Nachricht unmittelbar an Oberbürgermeister Torsten Burmester.

Erry Stoklosa von der Band Bläck Fööss hatte die Stadt Köln wegen eines Strafzettels kritisiert. (Archivbild)
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Stoklosa stellte die Frage, ob der Oberbürgermeister nicht Nachsicht walten lassen könne, und sprach sich für eine Aussetzung der Ahndung von Verstößen für alle Anhänger der Kölner Fußballvereine an Spieltagen aus. Die Stadtverwaltung wurde von EXPRESS.de mit diesen Anliegen konfrontiert und macht deutlich, dass eine solche Regelung nicht zur Debatte steht.
Gefahrenabwehr als Begründung für konsequentes Handeln
Kann Erry Stoklosa auf eine Stornierung des Strafzettels durch den Oberbürgermeister hoffen? Und wie bewertet die Stadt seinen Vorschlag, die Verfolgung von Parkverstößen bei Fußballpartien generell einzustellen? In ihrer Reaktion stellt die Verwaltung unmissverständlich klar, dass dies ausgeschlossen ist.
Der Unmut über einen Strafzettel sei – insbesondere an einem turbulenten Spieltag mit wenigen Parkmöglichkeiten und dem Wunsch, rechtzeitig zum Spielbeginn im Stadion zu sein – „völlig menschlich“, gesteht ein städtischer Sprecher zu. In solchen Situationen erscheine das Bußgeld häufig „wie reine Schikane oder Geldschneiderei der Stadt“. Jedoch: „Die strenge Ahndung von Parkverstößen ist keine Schikane, sondern hat einen sehr wichtigen Hintergrund: Es geht im Kern um Gefahrenabwehr.“
Obwohl das Falschparken häufig als Bagatelldelikt betrachtet wird, habe es laut Stadt „direkte und manchmal fatale Auswirkungen auf das Umfeld“. Wenn Rettungswege versperrt sind, könnten Feuerwehr und Rettungsdienste entscheidende Zeit einbüßen. Fahrzeuge, die teilweise auf dem Bürgersteig stehen, nötigen Personen im Rollstuhl, Familien mit Kinderwagen oder ältere Menschen mit Rollator zum Ausweichen auf die Fahrbahn. Für Kinder, die zwischen eng stehenden Fahrzeugen auf die Straße laufen, kann dies „lebensgefährlich“ werden. Zusätzlich beeinträchtigen zugeparkte Kreuzungsbereiche die Sicht und behindern den Fluss von Bussen und Bahnen.
Bei Großereignissen gelten strengere Maßstäbe
Auf den Einwand, dass bei Spieltagen mit zehntausenden Anhängern die Parkkapazitäten nicht ausreichen und die Stadt daher nachsichtiger sein sollte, erwidert die Verwaltung, dass das Gegenteil zutreffe. Das Ordnungsamt sei aus drei spezifischen Gründen zu einem „besonders harten“ Vorgehen verpflichtet.
Zum einen erhöht sich bei großen Menschenansammlungen das Risiko für medizinische Notfälle erheblich. Sollte das Areal um das Stadion „durch kreuz und quer parkende Fan-Autos“ blockiert sein, könnten Rettungsdienste im Notfall nicht mehr zu den betroffenen Personen gelangen. Ein solches Szenario wäre beispielsweise bei einer Massenpanik denkbar.
Zum anderen schließt der Grundsatz der Gleichbehandlung Sonderregelungen aus: „Eine Behörde darf nicht sagen: ‚Wer dienstags beim Einkaufen falsch parkt, zahlt 55 Euro – aber wer samstags zum Fußball geht, darf umsonst auf dem Radweg stehen.‘“ Wenn für Fußballspiele Ausnahmen gewährt würden, könnten Besucher von Konzerten, Messen und Partys eine identische Behandlung beanspruchen.
Als dritter Punkt wird der Anwohnerschutz angeführt: Die Anwohner im Umfeld eines Stadions seien an jedem Spieltag „ohnehin unter Lärm, Müll und massiv eingeschränkter Mobilität“ betroffen. Laut dem Sprecher stellen der Strafzettel oder das Abschleppen die einzigen staatlichen Instrumente dar, „um die Rechte und das Nervenkostüm der Anwohner vor dem Kollaps zu schützen“.
Sondergenehmigung für den Dienstwagen des Oberbürgermeisters
In seinem Beitrag auf Facebook äußerte das Bläck-Fööss-Gründungsmitglied die Vermutung, dass Burmester „natürlich im VIP-Bereich“ geparkt habe.

Ein Leser schickte Fotos vom Fahrzeug des OB, direkt am Stadion. Da kam die Frage auf, ob er auch ein Knöllchen hätte bekommen müssen.
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Daraufhin sandte ein Leser von EXPRESS.de Bilder ein, die das offizielle Fahrzeug des Oberbürgermeisters anscheinend in einer Grünanlage unmittelbar am Stadion zeigen – abseits eines markierten Parkplatzes. Dies führte zu der Frage, ob Burmester demnach ebenfalls einen Strafzettel hätte erhalten müssen.
Die Stellungnahme der Stadtverwaltung dazu ist unmissverständlich: „Die Dienstwagen des Oberbürgermeisters und der Beigeordneten verfügen über eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO.“ Somit ist der Oberbürgermeister während der Ausübung seines Dienstes von den Parkvorschriften entbunden.
Bezüglich der Frage, weshalb das Fahrzeug an dieser Stelle abgestellt war, erläutert die Stadt: „Hinter dem Fotografen befindet sich der Parkplatz.“ Das Auto habe dort lediglich für kurze Zeit geparkt – „bis zur Klärung des Einlasses mit dem Veranstalter“, anschließend sei es auf den vorgesehenen Parkplatz bewegt worden. (red)
Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.
