Neuer Prozess?Siegauen-Vergewaltiger wehrt sich gegen mildes Kölner Urteil

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Der Angeklagte Eric X. (35) mit seinem Verteidiger Martin Mörsdorf und einem Wachtmeister beim Prozessauftakt im Landgericht Köln.

Köln – Mit einem Haftaufschlag von zehn Monaten hatte das Landgericht den sogenannten Siegauen-Vergewaltiger vergangene Woche äußerst mild sanktioniert. Schwere Brandstiftung lautete der Vorwurf, nachdem Eric X. (35) seine Zelle in der JVA Köln angezündet hatte und dabei selbst schwer verletzt wurde. Trotzdem wehrt sich der Verteidiger gegen das Urteil und hat Revision eingelegt.

Verteidiger hatte Freispruch gefordert

Rechtsanwalt Martin Mörsdorf hatte in dem Fall einen Freispruch gefordert, zumal sein Mandant durch die bei dem Vorfall im März 2018 selbst erlittenen Verletzungen ohnehin genug gestraft sei. 21 Prozent dessen Haut waren verbrannt, bis heute kann Eric X. aufgrund von Narbenspannungen nicht aufrecht gehen. Allerdings soll er in Haft selbst weitergehende medizinische Behandlung ablehnen. 

Mörsdorf will nun zunächst einmal das schriftliche Urteil der 13. Großen Strafkammer unter Vorsitz von Richter Benjamin Roellenbleck abwarten. Und prüfen, wie aussichtsreich der Gang zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe wäre. Sollten die obersten Richter dann Rechtsfehler feststellen, käme es zur Neuauflage des Prozesses vor einer anderen Kammer des Kölner Landgerichts.

Angeblich kein Vorsatz zu schwerer Brandstiftung

Berichtigte Chancen sieht Verteidiger Mörsdorf in Bezug auf den Vorsatz. „Ich gehe eher von einer fahrlässigen oder einfachen Brandstiftung aus“, sagt Mörsdorf auf Anfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“. Sein Mandant habe sicher nicht vorgehabt, sich selbst in Lebensgefahr zu bringen. Das habe der Prozess auch nicht ergeben. Womöglich sei eine kleine Zündelei außer Kontrolle geraten.

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Richter Roellenbleck hatte eine schwere Brandstiftung angenommen, zumal auch ein JVA-Beamter und ein Mitgefangener durch die Rauchentwicklung verletzt worden waren. Der Richter hatte aber durchblicken lassen, dass das Verfahren aufgrund der vorangegangenen Verurteilung wegen Vergewaltigung ohnehin nur als Randnotiz zu werten sei. Man hätte es auch einstellen können.

Eric X. droht baldige Abschiebung nach Ghana

Eric X. hatte vom Landgericht Bonn zehn Jahre Haft erhalten. Der 35-Jährige hatte im April 2017 in den Siegauen ein zeltendes Studenten-Pärchen mit einer Astsäge bedroht und die junge Frau vor den Augen ihres Freundes schwer missbraucht. Gutachter hatten den Täter, der sich im Prozess obskur als „Präsident der deutschen Musikindustrie“ bezeichnet hatte, als voll schuldfähig eingestuft.

Das Landgericht Köln hatte die Strafe lediglich moderat erhöht. Staatsanwalt René Gilles hatte sogar einen Aufschlag von zwei Jahren Gefängnis gefordert. Nach Abschluss des Verfahrens droht Eric X. die baldige Abschiebung in sein Heimatland Ghana. Hier könnten weitere juristische Konsequenzen auf ihn warten. Als Fluchtgrund hatte Eric X. angegeben, seinen Schwager erschlagen zu haben.

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