Mietschulden, BehördenärgerWarum Kölner Eigentümer nicht an Bedürftige vermieten – und was sie fordern

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Rolf Bergheim (r.) steht in der Tür zu seinem Wohnzimmer, sitzend links ist sein Vermieter Nikos Kapourakis zu sehen.

In Köln eher die Ausnahme: Rolf Bergheim (r.) hat über Eigentümer Nikos Kapourakis eine Wohnung gefunden.

Wenn Mieter zahlungsunfähig sind, bleiben Vermieter oft auf Kosten sitzen. Einer hat sich trotzdem entschieden, an einen Obdachlosen zu vermieten.

Dass Rolf Bergheim und seine zwei Hunde nach zwei Jahren auf der Straße wieder eine eigene Wohnung haben, ist ein doppeltes Glück: Zum einen lernte der 52-Jährige vor einem Supermarkt in Weidenpesch eine empathische Frau kennen. Dagmar Pütz-Wette erzählte ihrem Vermieter Nikos Kapourakis von dem netten Mann, der immer vor dem Rewe sitze.

Kapourakis – zweites Glück – gab Bergheim eine frei gewordene Wohnung, obwohl er vor wenigen Jahren schlechte Erfahrungen mit einem zahlungsunfähigen Mieter gemacht hatte - beziehungsweise mit den Behörden, die sich nicht zuständig fühlten, ausstehende Miet- und Renovierungskosten zu übernehmen.

Eigentümer blieb auf knapp 6000 Euro Renovierungskosten sitzen

Im Jahr 2019 zog der Mieter aus gesundheitlichen Gründen von der Wohnung in Weidenpesch in ein Therapiezentrum. Die Zahlung der letzten Monatsmiete blieb aus, der Mieter hinterließ die Wohnung anders als im Mietvertrag festgelegt in arg heruntergewohntem Zustand. Knapp 6000 Euro zahlte Kapourakis für die notwendigen Handwerksarbeiten.

„Weder das Therapiezentrum noch das Amt haben sich um die letzte Miete und vor allem nicht um die Kosten für die dringend notwendige Renovierung gekümmert“, sagt Kapourakis. Die Stadt fühlte sich nicht verantwortlich - juristisch besteht nur ein Vertrag mit dem Mieter. „Das Verhalten der Stadt gegenüber seinen Hilfeempfängern und damit auch gegenüber den Wohnungseigentümern ist nicht in Ordnung“, findet Kapourakis. „Wenn Vermieter regelmäßig bei Auszug eines nicht zahlungsfähigen Mieters auf Kosten sitzen bleiben, überlegen sie sich genau, ob sie das künftig noch einmal machen.“

Stadt Köln: Kein Vermieter muss auf Kosten sitzenbleiben

Die Stadt Köln teilt die Einschätzung des Eigentümers nicht. Es müsse kein Vermieter „auf Kosten sitzen bleiben“, heißt es in einer Antwort auf eine Anfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“. Für rückständige Mieten komme in der Regel der Sozialleistungsträger auf – in diesem Fall das Jobcenter. Auch die Kaution könne vom Vermieter jederzeit einbehalten werden. Berechtigte Forderungen, die die Höhe der Kaution überstiegen, könnten „zivilrechtlich geltend gemacht werden und mit dem erwirkten Zahlungstitel gegen den Schuldner geltend gemacht werden“. Bedeutet: Der Vermieter müsste sein Geld einklagen.

Wir können über Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit mit dem Jobcenter berichten, die bei unseren Mitgliedern sehr oft zu Frust und großem Ärger führen
Thomas Tewes, Hauptgeschäftsführer des Kölner Haus- & Grundbesitzervereins

Thomas Tewes, Hauptgeschäftsführer des Kölner Haus- & Grundbesitzervereins, berichtet von „Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit mit dem Jobcenter, die bei unseren Mitgliedern sehr oft zu Frust und großem Ärger“ führten. „Schleppende oder ausbleibende Mietzahlungen, zu wenig oder keine Beteiligung bei Renovierungskosten sind Probleme, die immer wieder vorkommen.“ Auch diese Erfahrungen führten dazu, dass „sich immer mehr private Vermieter aus dem geförderten Wohnungsbau verabschieden“.

Um der Problematik zu begegnen, plädiert Tewes dafür, „dass bei ersten Anzeichen fehlender Weiterleitung von Geldern durch die Bedürftigen selbst die Mieten direkt an die Vermieter gezahlt werden“. Hier „tut sich das Jobcenter grundsätzlich schwer. Mit dem Ergebnis, dass immer wieder Mietrückstände zu Kündigungen führen (müssen)“. Zuletzt hatte die Zwangsräumung einer Familie mit alleinerziehender Mutter und fünf Kindern in Porz für Kritik gesorgt.

Die Vorhaltungen von Haus & Grund lässt das Kölner Jobcenter so nicht stehen: „Wenn das Geld für die Miete durch die Leistungsberechtigten nicht zweckentsprechend eingesetzt wird“, sei es schon jetzt die Regel, dass die Miete direkt an die Vermieter gezahlt werde. Das geschehe auch bei bestehenden Mietrückständen, die zu einer außerordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigen würden. „Wenn das Jobcenter hiervon erfährt, wird die Mietzahlung ebenfalls umgestellt.“ Die Miete von Leistungsberechtigten von vornherein an die Vermieter zu überweisen, bedeute eine unzulässige Bevormundung – „es sei denn, Mieter oder Mietern wünscht dies“.

Eigentümer vermietet trotz schlechter Erfahrungen an Obdachlosen

Nikos Kapourakis hat sich damit abgefunden, die Renovierungskosten nicht mehr erstattet zu bekommen. Rolf Bergheim geht es in seiner neuen Wohnung in der Jesuitengasse gut – schon kurz nach dem Einzug hat er kleinere Arbeiten im Haus übernommen, um sich ein paar Euro zu verdienen. Jetzt will der gelernte Maler und Lackierer sich um Arbeitsstellen bewerben. „Wenn man wie ich eine Zeit lang in einem Zelt lebt, ist es fast unmöglich, normal arbeiten zu gehen.“

Kapourakis sagt, dass er sich freue, dass es seinem Mieter gut gehe. „Es war letztlich richtig, dass ich meine Entscheidung, Herrn Bergheim die Wohnung zu geben, nicht von meinen Erfahrungen mit den Behörden abhängig gemacht habe.“

Wie schwer es ist, in Köln eine Wohnung zu finden, erfahren immer mehr Kölnerinnen und Kölner. Menschen aus dem Mittelstand genauso wie Geflüchtete und andere Bedürftige. Um die Wohnungsnot zu lindern, helfe nur eins, meint Thomas Tewes: „Bauen und das Bauen auch ermöglichen. Nur wenn das Angebot ausgeweitet wird, werden sich auch die Preise entspannen. Und die Baukosten müssen sinken, denn Bauen ist viel zu teuer geworden.“

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