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Diskussion in Köln-PorzPsychiatrie-Patienten können wegen Versorgungslücken oft nicht entlassen werden

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Fehlende Hilfen blockieren die psychiatrische Versorgung, finden Professor Martin Schäfer (v.l.), Peter Scharfe und Martin Fuchs.

Fehlende Hilfen blockieren die psychiatrische Versorgung, finden Professor Martin Schäfer (v.l.), Peter Scharfe und Martin Fuchs.

In Köln und NRW sitzen immer mehr Psychiatrie-Patienten fest, weil Wohn- und Betreuungsangebote fehlen. Experten warnen vor Engpässen.

Für Menschen mit hohem und komplexem Unterstützungsbedarf gibt es Angebotsdefizite, das hat NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann in einem Schreiben zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes festgestellt. Bereits im Jahr 2022 hat der Zweckverband der katholischen psychiatrischen Behandlungs- und Betreuungseinrichtungen (zpbb) mit seiner Tagung „Keiner bleibt zurück“ auf die Probleme in der Versorgung von Menschen mit schweren Störungen und Verhaltensproblemen aufmerksam gemacht.

Das Thema hat allerdings auch im Jahr 2026 nicht an Aktualität eingebüßt. Unter dem Titel „Nicht entlassbar – schwer herausfordernd“ haben nun Fachleute im Alexianer Krankenhaus in Köln-Porz diskutiert, welche gesundheits- und sozialpolitischen Maßnahmen geeignet sind, die Versorgungslage der betroffenen Menschen nachhaltig zu verbessern. Zu den betroffenen Menschen gehören solche, die selbstmordgefährdet sind, eine Borderlinestörung haben und sich wiederholt schwer selbst verletzen, oder auch Menschen, die andere Personen gefährden.

Fehlende Anschlussangebote blockieren Entlassungen aus Kliniken

In einem Pressegespräch erläuterten Peter Scharfe und Martin Fuchs von den Alexianern sowie Professor Martin Schäfer, Direktor der Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik und Suchtmedizin in Essen, die Problematik. So können in NRW immer mehr Patientinnen und Patienten psychiatrische Kliniken nicht verlassen, obwohl ihre Behandlung abgeschlossen ist. Ursache seien fehlende Wohn-, Betreuungs- und Unterstützungsangebote – nicht etwa medizinische Gründe. Die Folgen sind belegte Betten, eingeschränkte Aufnahmen und zunehmende Versorgungsengpässe.

Warum das zum Problem wird, erläutern Scharfe, Fuchs und Schäfer: Zum einen bleiben Behandlungsplätze für akut erkrankte Menschen blockiert, zum anderen gibt es einen hohen Verwaltungsaufwand und finanzielle Risiken durch unklare Kostenzusagen. Ebenfalls scheitern medizinisch notwendige Übergänge an Schnittstellen zwischen Klinik und Hilfesystem.

Forderung nach klarer Finanzierung und spezialisierten Kompetenzzentren

„Ungeklärte Finanzierung bei verlängerten Aufenthalten bindet Ressourcen, blockiert Behandlungsplätze und birgt wachsende finanzielle Risiken für Krankenhäuser“, sagt Martin Fuchs, Finanzleiter für die gesamte Alexianer Region Aachen/ViaNobis. Verlässliche Regelungen seien hier dringend erforderlich. Peter Scharfe, Regionalgeschäftsführer Alexianer Köln GmbH und zpbb-Vorstandsvorsitzender, fordert für schwerstkranke und mehrfach beeinträchtigte Menschen spezialisierte Kompetenzzentren mit ausreichend personellen, strukturellen und finanziellen Ressourcen. Auch im Bereich der Medizin und Versorgung besteht Handlungsbedarf. „Erforderlich sind bessere sektorenübergreifende Versorgungsmodelle“, so Professor Schäfer. Behandlung, Wohnen und Unterstützung müssen enger verzahnt und einfacher finanziert werden.

„Wir behandeln Menschen, wir verwahren sie nicht“, sagt Schäfer. Aber die Forderung der Politik oder der Bevölkerung „Ihr (die Psychiatrie, Anm. d. Red.) müsst die verwahren, ihr sollt die gefälligst wegsperren“, die werde immer größer. Dagegen sprechen ethische wie auch gesetzliche Gründe. Der Gesetzgeber regelt ganz klar, dass jemand nur in einer akuten psychischen Notsituation – zu seinem eigenen Schutz oder zum Schutz anderer – in einer Psychiatrie kurzfristig untergebracht werden kann. Ist diese Notsituation behoben und der Patient oder die Patientin ausreichend stabilisiert, werden sie wieder entlassen. Das gilt auch für Menschen, die zum Zeitpunkt der Notsituation berauscht waren. Es gibt keine Grundlage mehr für eine weitere Unterbringung. Und ohne Zustimmung kann eine Person nicht weiterbehandelt werden, das wäre Freiheitsberaubung.

Allerdings gebe es durchaus die Möglichkeit, dass Patienten mit einem Depot-Medikament behandelt werden, das zum Beispiel einmal alle drei Monate gespritzt wird. „Der Mensch ist stabil, nicht psychotisch, und kann zum Beispiel in seiner eigenen Wohnung leben“, so Schäfer. So etwas hat es früher gegeben, doch es wurde gesagt, das sei ein zu schwerer Eingriff in die persönliche Gesundheit. Daraus ergibt sich die Frage: Kann ein Mensch gezwungen werden, ein Medikament nehmen zu müssen? Besteht nicht auch die Gefahr, dass Menschen mit einer psychischen Erkrankung in ein Gefährderegister kommen? Eine verheerende Vorstellung, findet Scharfe. „Man ist stigmatisiert und hat lauter Nachteile.“ Denn es sei eine winzig kleine Gruppe von Personen, die durch wahnhafte Erkrankungen, Schizophrenie, gepaart vielleicht noch mit Drogen- oder Alkoholkonsum, ein höheres Risiko habe, gewalttätig zu werden.