Schweigen gebrochenKölnerin schildert dramatische Geburt und gesteht Aussetzung ihres Babys

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Die Angeklagte (l.). mit ihrer Verteidigerin Harriet Krüger beim Prozessauftakt im Kölner Landgericht.

Die Angeklagte (l.). mit ihrer Verteidigerin Harriet Krüger beim Prozessauftakt im Kölner Landgericht.

Beim Prozess im Landgericht hat sich die Mutter des ausgesetzten Babys aus Porz geäußert. Ihr wird versuchter Totschlag vorgeworfen.

Die Mutter des in Porz ausgesetzten Babys hat vor dem Landgericht Köln ein umfassendes Geständnis abgelegt. Es ging allerdings nicht so weit, dass sie einen möglichen Tod des Kindes billigend in Kauf genommen habe. Die Staatsanwaltschaft wirft der 36-jährigen Angeklagten versuchten Totschlag vor, nachdem der Säugling beinahe erfroren oder verblutet war.

Kölnerin verheimlichte ungeplante Schwangerschaft

Drei Kinder hatte die heutige Schaustellerin bereits bekommen, als sie im Jahr 2018 erneut ungewollt schwanger wurde. Den Vater des Kindes beschrieb sie als Drogendealer, mit dem sie eine Beziehung geführt habe. „Wehe, du wirst schwanger“, habe der Mann laut Verteidigerin Harriet Krüger gesagt und gedroht, ihren Kindern etwas anzutun. Diese wuchsen vorwiegend bei den Großeltern auf.

Ihre Mutter sei inzwischen verstorben und ihren Vater wollte sie „nicht schon wieder belasten“, führte die Verteidigerin für ihre Mandantin weiter aus. Daher habe sie die Schwangerschaft vor allen verheimlicht. Im Sommer trug sie weitere Kleidung, sodass niemand etwas bemerkt habe. „Sie hat den Kopf in den Sand gesteckt“, so formulierte es die Anwältin. Doch die Geburt rückte immer näher.

Köln: Dramatische Geburt allein im Badezimmer

Am Tattag habe die Angeklagte sich noch beim Feiern „abgeschossen“, nach der Rückkehr in die väterliche Wohnung traten die Wehen ein. „Sie rauchte einen Joint und setzte sich in die Badewanne, um die Wehen zu beruhigen“, so Krüger. Dann habe das Baby sich seinen Weg gebahnt. „Ich hocke hier und da guckt ein Kopf aus mir raus“, habe die Mandantin gedacht und sei panisch geworden.

Sie habe das Kind komplett „rausgezogen“, irgendwie muss sie auch die Nabelschnur durchtrennt haben. Die Anwältin beschreibt eine Achterbahn der Gefühle. Zuerst hätte die Mandantin gedacht, das Kind sei tot, da es blau angelaufen war. Doch dann habe der kleine Junge plötzlich geatmet. „Sie war auf einmal schockverliebt, weil er so süß war“, sagte Krüger. Das habe die Frau völlig verwirrt.

Neugeborenes unter Baum in Köln-Porz abgelegt

Der Plan sei es gewesen, keine Bindung zu dem Baby aufzubauen und es direkt wegzugeben. Daran habe sie dann festgehalten. Sie habe den Säugling in ein Handtuch und ein Bettlaken eingewickelt, kurz auf dem Balkon abgelegt und das Badezimmer geputzt, um die Spuren der Geburt zu beseitigen. Dann habe die Mandantin das Kind in einen offenen Rucksack gesteckt und habe das Haus verlassen.

An dieser Stelle entdeckten Herrchen Onur C. und Bulldogge Bonez das Baby in Porz.

An dieser Stelle entdeckten Herrchen Onur C. und Bulldogge Bonez das Baby in Porz.

Eigentlich, so die Anwältin, habe die Mutter das Kind ins Krankenhaus bringen wollen. Auf einem Gehweg habe sie dann aber Panik bekommen und es unter einem Baum abgelegt. Allerdings im Glauben, dass es dort schnell gefunden werde. Tatsächlich entdeckte erst zwei Stunden später ein Hund das unterkühlte Baby, dessen Herrchen rief die Polizei. Der kleine Mensch wurde gerettet.

Anfangs noch regelmäßig Kontakt zum Kind gehabt

Tage später meldete sich die Mutter bei der Polizei, sie blieb auf freiem Fuß. Mehrere Jahre lag der Fall aus 2018 bei der überlasteten Kölner Justiz, erst jetzt wird er verhandelt. Der Richterin schilderte die Angeklagte, ihrem Sohn dessen Namen gegeben und ihn regelmäßig besucht zu haben. Doch zuletzt sei der Kontakt abgebrochen, nach einem Wechsel der Zuständigkeiten im Jugendamt.

Die Verteidigung sieht lediglich den Straftatbestand der Aussetzung, die Staatsanwaltschaft bisher auch versuchten Totschlag. So soll die Frau auch einer Freundin berichtet haben, in der Schwangerschaft „sämtliche Drogen zu nehmen, damit das Kind stirbt“. Ziel für die Angeklagte, die noch immer Drogen nimmt, ist dem Vernehmen nach eine Bewährungsstrafe. Der Prozess wird fortgesetzt.

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