Wegen ErpressungKölner Ladendetektiv muss in Haft – Richterin kritisiert Karstadt

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Der Angeklagte war bei Karstadt in Köln eingesetzt.

Köln – Er habe im Kölner Kaufhaus Karstadt einen „Bombenjob“ gemacht und viele Langfinger im Geschäft auf frischer Tat ertappt, sagte der 47-jährige Ladendetektiv im Kölner Landgericht. Doch dann sei es „zu dieser Sache gekommen“, die ihm die Stelle gekostet habe und für die er sich nun auf der Anklagebank wiederfand. Denn der Security-Mitarbeiter hatte etliche Ladendiebe um Geld erpresst. Das Landgericht sprach nun ein Urteil. Die Richterin kritisierte bei dieser Gelegenheit auch Karstadt.

Ladendiebin mit Kindesentziehung gedroht

Ganz unverhohlen hatte der Angeklagte etwa einer Frau mit der Entziehung ihres Sohnes gedroht, nachdem diese in Anwesenheit des Achtjährigen beim Diebstahl erwischt worden war. Eine Strafanzeige mit den möglichen ernsten Konsequenzen könne sie jedoch abwenden, wenn sie einen Betrag von 1500 Euro zahle. Immerhin 400 Euro soll die Ladendiebin daraufhin bezahlt haben.

Einer weiteren Frau soll der Detektiv gedroht haben, den vermeintlichen Diebstahl von Hose und Schuhen in der Arztpraxis ihres Mannes zu erzählen und diesem damit zu schaden. Obwohl die Geschädigte den Diebstahl abgestritten hatte, zahlte sie laut Anklage dennoch 400 Euro. Die Staatsanwaltschaft listet insgesamt 41 Fälle auf, mit einer Gesamtbeute von mehr als 10.000 Euro.

Angeklagter räumt die meisten Vorwürfe ein

Der Angeklagte soll einen Karstadt-Kunden auch geschlagen haben. Der junge Mann hatte sich ebenfalls gegen den Diebstahl-Vorwurf gewehrt und bei der Polizei ausgesagt, ein Parfum lediglich in der Hand gehalten, aber nicht eingesteckt zu haben. Nach den Schlägen soll der Detektiv erst 2000 Euro, dann 1000 Euro und schließlich 400 Euro gefordert haben. Gezahlt wurde nichts.

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„Der Grundvorwurf ist richtig“, ließ der Angeklagte über seine Verteidigerin Susanne Cziongalla einräumen, nur die Handgreiflichkeiten bestritt er.

Grundsätzlich habe der Mandant aber auch ordentlich gearbeitet, er habe viel mehr Ladendiebe erwischt, als hier Fälle angeklagt wären. 

Richterin kritisiert Karstadt-Praxis

Steuerschulden, laut eigener Aussage in Höhe einer halben Million Euro, hätten ihn zu den Taten getrieben, sagte der Angeklagte. Auch eine Kollegin war involviert, sie ist ebenfalls angeklagt. Auf die Idee einen „Aufschlag“ zu nehmen war man offenbar gekommen, da von Ladendieben laut Angeklagtem grundsätzlich 100 Euro Bearbeitungsgebühr eingezogen wurde. 

Stutzig wurde die Richterin, als der nun ehemalige Ladendetektiv erklärte, dass die Diebe auch für die geklaute Ware hätten aufkommen müssen. Ausgehändigt hätte man diese nicht. Dies habe sicher nur für defekte Ware gegolten, korrigierte die Verteidigerin. Richterin Grassmann kritisierte, dass Karstadt es dem Angeklagten, der drei Jahre und drei Monate Haft erhielt, und einer zu einer Bewährungsstrafe verurteilten Kollegin leicht gemacht hätte. So sei es offenbar Usus gewesen, dass Detektive ertappte Ladendiebe zum Geldautomaten begleiteten, um die Bearbeitungsgebühr von 100 Euro einzutreiben. 

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