Kleinere Fraktionen dürfen bei der Raumvergabe nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden, so das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts.
Weiberfastnacht im RathausStadt Köln muss wegen AfD Regeln für Karnevalspartys ändern

Das Historischen Rathausin Köln. (Archivbild)
Copyright: Arton Krasniqi
Jahrelang feierten CDU und SPD zu Weiberfastnacht ihre Karnevalspartys im Historischen Rathaus. Die AfD war außen vor – und zog vor Gericht. Mit Erfolg. Nach einem Eilverfahren urteilte das Verwaltungsgericht Köln, dass kleinere Fraktionen bei der Raumvergabe nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden dürfen. Die Folge: Die Stadt musste das Verfahren neu aufsetzen.
Noch in der laufenden Session 2025 blieb für die AfD alles beim Alten. Das Gericht erkannte an, dass die Kapazitäten erschöpft seien. Gleichzeitig machte es aber klar: „So kann es künftig nicht weitergehen.“ Für Weiberfastnacht 2026 reagierte die Verwaltung nun mit einem formellen Vergabeverfahren, wie die „Kölnische Rundschau“ berichtet.
Kleinere Fraktionen sollen auf Räume im Spanischen Bau ausweichen
Demnach erhalten „die beiden gemäß der Mitgliederzahl größten Fraktionen“ vorrangig die großen Flächen im Historischen Rathaus. Kleinere Fraktionen sollen auf Räume im Spanischen Bau ausweichen. Bewerben sich mehrere gleich große Fraktionen, entscheidet das Los. Grundlage ist nicht mehr die Tradition, sondern allein die Fraktionsstärke. Seit der Kommunalwahl 2025 in Köln hat die AfD acht statt vormals vier der neunzig Ratssitze. Damit ist sie fünftstärkste Kraft nach Grünen (22), CDU (19), SPD (19) und Linken (10).
Für 2026 hatten sich zunächst vier Fraktionen beworben: CDU, SPD, Linke – und die AfD. In der vorgesehenen Reihenfolge hätte die Linke den Lichthof im Spanischen Bau erhalten, die AfD den kleineren Europasaal. Doch die Linke zog ihre Bewerbung zurück. Damit wäre für die AfD theoretisch der deutlich größere Lichthof frei. Doch die Partei hatte sich ausdrücklich um einen Raum im Historischen Rathaus beworben. Ob sie ihre Bewerbung deshalb zurückzieht, ist offen.
Im Februar 2025 war ein Eilantrag der AfD noch gescheitert. Damals hatte die Stadt argumentiert, die Räume seien längst vergeben, die Vorbereitungen weit fortgeschritten. Dieser Begründung folgte das Gericht – äußerte aber bereits rechtliche Zweifel am bisherigen Verfahren. (sbo)


