Neue Entwicklung im Landgericht KölnMuss Thomas Drach für immer in Haft? Das sagt der Gutachter

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Der Angeklagte Thomas Drach kommt mit dem Hubschrauber auf dem Gelände des Justizzentrums Köln an.

Der Angeklagte Thomas Drach wird häufig mit dem Hubschrauber zum Gelände des Justizzentrums Köln gebracht.

Der psychiatrische Sachverständige hat sich zur aktuellen Gefährlichkeit des Reemtsma-Entführers geäußert.

Thomas Drach droht im laufenden Strafprozess vor dem Landgericht mehr denn je die Sicherungsverwahrung. Der psychiatrische Gutachter Stephan Roloff-Stachel attestierte dem Angeklagten am Donnerstag eine ungünstige Sozialprognose und hohe Wiederholungsgefahr. Die Neigung zu Straftaten sei in der Persönlichkeit des Reemtsma-Entführers fest verankert. Keine Anzeichen sah der Sachverständige bei Drach für eine tiefgreifende seelische Erkrankung.

Gutachter zeichnet Bild eines Berufsverbrechers

Mehrere Verfahren hatte der Gutachter angewendet, um die aktuelle Gefährlichkeit von Thomas Drach zu ermitteln. Allein die Betrachtung der Entwicklung der Straftaten über die Jahre zeige eine deutliche Steigerung der Gewalt. Begonnen hatte er mit Autodiebstählen als 17-Jähriger, später eine Bank in Weiden überfallen und dann den Hamburger Tabakkonzern-Erben Jan Philipp Reemtsa entführt. Und jetzt – vorausgesetzt, die Vorwürfe treffen zu – vier Überfälle auf Geldtransporter mit Waffeneinsatz durchgeführt.

Mit anderen Worten bezeichnete der Gutachter Drach als Berufsverbrecher, der sein Geld mit Straftaten verdienen und damit einen luxuriösen Lebensstil pflegen wolle. So habe Drach auch durchblicken lassen, dass ihm das erpresste Lösegeld aus der Reemtsma-Entführung im Jahr 1996, umgerechnet rund 15 Millionen Euro, auch tatsächlich als sein Arbeitslohn zustehe. Der Gutachter sprach von einer dissozialen Persönlichkeit und Zügen von Überheblichkeit bei Drach.

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Statistische Berechnung zeigt hohe Wiederholungsgefahr

Auch die Statistik spreche für die Anwendung von Sicherungsverwahrung. Der Gutachter sprach von einer Wahrscheinlichkeit von 30 bis 50 Prozent, dass Drach bei einer Freilassung innerhalb der nächsten zwei Jahre erneut schwer straffällig würde. Auf zehn Jahre gerechnet steige die Wahrscheinlichkeit sogar auf 58 Prozent. Dies hänge auch damit zusammen, dass Drach frühere Straftaten im Gefängnis nie aufgearbeitet und sich Angeboten diesbezüglich verweigert hätte.

Der Facharzt für Psychiatrie berief sich bei seinen Ausführungen auf die vorhandenen Gerichtsakten, darin enthalten auch diverse Dokumente zu den Vorstrafen. Einer aktuellen Exploration durch den Gutachter hatte Drach nicht zugestimmt. Aus der laufenden Gerichtsverhandlung in Köln konnte Roloff-Stachel jedoch ebenfalls nicht den Eindruck einer psychischen Störung gewinnen. „Er zeigt ja hier gar keine Defizite in der Aufmerksamkeit“, so der Gutachter über den Angeklagten.

Bürgerlich aufgewachsen in Köln-Ehrenfeld

Das Gutachten skizzierte auch Drachs bisherigen persönlichen Lebensweg. Dieser sei in Ehrenfeld in guten bürgerlichen Verhältnissen aufgewachsen, der Vater Buchhalter, die Mutter Sekretärin. Als Drach etwa zwölf Jahre alt war, zog die Familie nach Erftstadt. Hier ergaben sich Probleme im Gymnasium, Drach blieb sitzen, musste die Schule wechseln und erreichte letztlich den Hauptschulabschluss. Den Erziehungsstil der Eltern bezeichnete der Psychiater als weich.

Zaghafte Versuche, redlich zu arbeiten, seien mehrfach schnell abgebrochen worden. Seine Arbeitskraft steckte Drach offenbar lieber in die detailreiche Vorbereitung schwerster Straftaten.  Drach saß mit 30 Jahren schon fast ein Drittel seines Lebens im Gefängnis. Zuletzt hatte er zwischen März 1998 und Oktober 2013 hinter Gittern verbracht, nun wieder seit Februar 2021. Wird er schuldig gesprochen, dann kommt Thomas Drach womöglich nie wieder auf freien Fuß.

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