Vergewaltiger in Köln verurteilt„Wie ein Jäger, der sich seine Beute zurecht legt“

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Der Angeklagte mit seinem Verteidiger Carsten Göthel beim Prozessauftakt im Landgericht.

Köln – Nach der Vergewaltigung einer Arbeitskollegin muss ein Werkstoffprüfer aus Deutz sieben Jahre ins Gefängnis. Laut Urteil des Landgerichts hatte der 39-Jährige sein Opfer im Januar mit K.o.-Tropfen betäubt und missbraucht. Nachdem die Frau erwachte, stürzte sie in benommenem Zustand vom Balkon der Wohnung, sieben Meter tief. Sie zog sich schwerste Kopfverletzungen zu, leidet bis heute schwer.

Täter fertigte eindeutige Videos an

Überführt wurde der Angeklagte vor allem durch eindeutige Videos, die der Mann während seiner Taten angefertigt hatte. „Er wirkt wie ein Jäger, der sich seine Beute zurecht gelegt hat“, sagte der Vorsitzende Richter Benjamin Roellenbleck. Offensichtlich sei es der Plan des Angeklagten gewesen, mit seiner Bekannten sexuell zu verkehren – ob mit oder gegen deren Willen.

Roellenbleck berichtete, der Täter habe der Frau zuvor Avancen gemacht, die diese aber zurückgewiesen habe, sie sah lediglich eine freundschaftliche Beziehung. Auch an besagtem Abend, an dem man sich zu Wein und Pizza verabredet habe, die Arbeitskollegin hatte sich kurz zuvor von ihrem Lebensgefährten getrennt, habe der Angeklagte offenbar eine Abfuhr erhalten.

Angeklagter rief nicht den Notarzt, sondern den Anwalt an

In der Nacht habe das Opfer auf dem Handy nach einem Taxi gesucht, danach muss es zur Verabreichung der K.o.-Tropfen gekommen sein, wahrscheinlich durch ein Getränk. Zwei Stunden dauerten die Missbrauchshandlungen an, gegen 4.15 Uhr war das Opfer wieder wach, was ein Foto dokumentiert. Dann der Sturz vom Balkon, die Frau stürzt in das Außengelände einer Kita.

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Als verstörend bezeichnete es der Richter, dass der Angeklagte danach erstmal seinen Anwalt Carsten Göthel angerufen habe, den er erst beim fünften Versuch erreichte. Elf Minuten sprachen Täter und Verteidiger miteinander. Schließlich rief Göthel den Notarzt. Als der eintraf, lag die Körpertemperatur des Opfers laut Messung nur noch bei 28 Grad, draußen hatte es geschneit.

Opfer lag drei Wochen im künstlichen Koma

Drei Wochen lag die schwerverletzte Ingenieurin im künstlichen Koma, auf dem linken Auge ist sie blind. Das Opfer ist seit der Tat arbeitsunfähig. „Sie hat Angst vor den männlichen Arbeitskollegen, da sie es nie für möglich gehalten hätte, dass ein solcher Verbrecher unter ihnen wäre“, führte der Richter aus. Der Angeklagte kündigte an, 9800 Euro Schmerzensgeld an die Frau zu zahlen.

Opfer-Anwältin Monika Müller-Laschet hatte eine Strafe nicht unter neun Jahren Gefängnis gefordert. Da der Angeklagte aber bis zu drei Promille Alkohol im Blut gehabt habe, nahm Richter Roellenbleck eine verminderte Schuldfähigkeit an. Auch wurde der Sturz vom Balkon wurde nicht strafschärfend angerechnet, da die Umstände, wie genau es dazu kam, nicht geklärt werden konnten.

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