Vorfall im Wahlkampf in PorzKölner AfD-Mitglieder vor Gericht freigesprochen

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Ein Kongress der AfD findet nicht beim LVR statt.

Köln – Wegen einer mutmaßlichen körperlichen Auseinandersetzung im Kommunalwahlkampf 2020 mussten sich zwei Kölner Mitglieder der Alternative für Deutschland (AfD) vor dem Amtsgericht verantworten, wurden aber wegen unzureichender Beweise freigesprochen.

Was genau sich an dem Samstagnachmittag im August vorvergangenen Jahres an einem Wahlkampfstand der AfD auf dem Platz der Kulturen in Finkenberg abspielte, blieb bis zum Verhandlungsende unklar. So urteilte der Vorsitzende Richter Maurits Steinebach wegen zu großer Zweifel auf Freispruch für beide Angeklagten. Unstrittig schien, dass während des Wahlkampftermins eine politische Gegnerin der Rechtsaußen-Partei ein für PR-Zwecke geplantes Gruppenfoto von Parteiangehörigen mehrmals gezielt störte und damit den Ärger einer Gruppe von AfD-Politikern auf sich zog.

Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass zwei davon – ein Parteimitglied und ein Mitarbeiter der Stadtratsfraktion – dann eine Handgreiflichkeit begonnen haben sollen, in deren Zuge die unbekannte Frau zu Boden geworfen und an den Händen verletzt und eine weitere, zu Hilfe gekommene Frau mit der Faust geschlagen wurde. Während die erste Frau bis zuletzt nicht ausfindig gemacht werden konnte, verstrickte sich das zweite mutmaßliche Opfer – offenbar Mitglied der Antifa – in teils eklatante Widersprüche, ebenfalls weitere Zeuginnen und Zeugen. Diese seien „lichterloh verbrannt“ sagte Verteidiger Knuth Meyer-Soltau in seinem Plädoyer. Er sprach von „Lügengeschichten, die uns heute aufgetischt wurden“. Die „linke Szene“ habe sich „verzockt“. Sein Kollege Ralf Stark sagte, „die Geschichte, die wir heute gehört haben“, liege „so nahe an der Wahrheit wie Köln an Peking“.

Zeugen und Gericht verhöhnt

Ein Handyvideo, das womöglich zur Klärung der Vorfälle vom 15. August 2020 beigetragen hätte, war zuvor ebenfalls wertlos geworden. Es konnte nicht abgespielt werden, weil die DVD in den Gerichtsakten beschädigt war. Ein USB-Stick, auf dem sich das Video vorher befunden hatte, war von der Staatsanwaltschaft vernichtet worden. So blieb es bei reinen Zeugenaussagen, die nach Ansicht des Gerichts keine zweifelsfreie Verurteilung zuließen. Der Prozess war geprägt von den politischen Differenzen zwischen den Angeklagten und anderen AfD-Mitgliedern auf dem Zeugenstuhl beziehungsweise im Publikum auf der einen und Anhängern des Bündnisses „Kein Veedel für Rassismus“ auf der anderen Seite.

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Diese hatten seinerzeit die Wahlkampfveranstaltung der AfD gestört und wurden nun im Gerichtssaal teils unwirsch von den AfDlern zurechtgewiesen. „Menschen von diesem Schlag sind der Grund, warum ich in die Politik gegangen bin“, sagte der angeklagte Fraktionsreferent in seinem letzten Wort mit Verweis auf die Aktivistinnen aus dem politisch linken Lager. Immer wieder während dieses für Amtsgerichts-Verhältnisse ausgesprochen langen Verhandlungstages – das Urteil erging erst gegen 19.30 Uhr – hatte er zuvor Belastungszeugen, den Staatsanwalt und das Gericht mit abfälligen Gesten verhöhnt. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.

Hinweis: In einer früheren Version dieses Artikels stand, Rechtsanwalt Ralf Stark habe von „Lügengeschichten, die uns heute aufgetischt wurden“ gesprochen und gesagt die „linke Szene“ habe sich „verzockt“. Richtig ist, dass diese Zitate von Rechtsanwalt Knuth Meyer-Soltau stammten. Bei der falschen Zuordnung der Zitate handelte es sich um ein Versehen. Wir haben die entsprechende Passage korrigiert und bitten den Fehler zu entschuldigen.

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