Leserbriefe zum Kölner ErzbischofEin ahnungsloser Aufklärer?

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Auf einem Tisch liegt ein Aktenordner, dessen Rücken beschriftet ist: „Woelki, Kardinal Rainer Maria ./. Axel Springer SE u.a. wg. Artikel vom 3.5.2021“.

Akte aus dem presserechtlichen Verfahren von Kardinal Woelki gegen die „Bild“-Zeitung, die über die Beförderung eines umstrittenen Pfarrers berichtet hatte.

Kardinal Woelkis Auftritt im Rechtsstreit gegen die „Bild“-Zeitung verstärkt Zweifel an seiner Rolle bei der Aufarbeitung des Missbrauchsskandals.

Wo­elki wehrt sich vor Ge­richt – Kar­di­nal räumt aber ein, trotz Wi­der­stands der Per­so­nal­chefs einen um­strit­te­nen Pfar­rer be­för­dert zu haben (29.3.)

„Ein Ahnungsloser an der Spitze des Erzbistums“

Die Erklärungen von Kardinal Woelki zur Missbrauchsaffäre im Erzbistum Köln sind widersprüchlich. Einerseits versucht Woelki ständig, sich und den Gläubigen einzureden, er sei der Pionier, der unermüdlich an der Aufklärung von Missbrauch im Erzbistum Köln arbeite, andererseits kommt ihm sein angeblicher Aufklärungsdrang sofort abhanden, wenn es sich um seine eigene Amtsführung und die sich daraus ergebende Verantwortlichkeit handelt.

In diesen Fällen lautet seine stereotype Erklärung, er sei mit den Fällen nicht befasst gewesen und wisse von nichts, wie zuletzt noch beim Termin am 28. März vor dem Landgericht Köln von ihm zu hören war.

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Diesen inneren Widerspruch zwischen „Woelki, dem rastlosen Aufklärer“ und „Woelki, dem Ahnungslosen“ können weder geschliffene Rabulistik noch wohlgeformte juristische Wortgirlanden oder sonstige juristische Spitzfindigkeiten erklären, geschweige denn rechtfertigen. Allerdings spricht der beklagenswerte Zustand des Erzbistums Köln dafür, dass an seiner Spitze tatsächlich ein Ahnungsloser steht. Klaus-Dieter Scherer Köln

Woelki: „Schuld sind immer die Anderen“

Es ist egal, mit welchem Urteil der Prozess endet. Beachtlich bleibt nach dem Auftritt von Herrn Woelki der sich wiederholende Eindruck, dass er wieder einmal von nichts gewusst haben will und die Schuld bei anderen Personen zu suchen ist. Als personell oberster verantwortlicher Dienstherr wäre es seine Pflicht gewesen, selbst Einblick in die Personalakte zu nehmen. Dies gerade dann, als er aus seinem Umfeld auf bestimmte „Knackpunkte“ hingewiesen wurde. Jetzt zu sagen, dass er in Kenntnis des Vermerks in der Personalakte die Beförderung nicht befürwortet hätte, passt mal wieder ins Gesamtbild, das Herr Woelki permanent abgibt. Wolfgang Roebsteck Köln

Erzbistum Köln: Dramatische Krise

Ist es noch von Bedeutung, ob Kardinal Woelki christliches, moralisches oder rechtliches Versagen vorzuwerfen ist? Mich interessiert auch nicht mehr, ob er zum Schutz der Kirche, zum Machterhalt, aus Desinteresse oder Unvermögen handelt. Aber dass sein Arbeitgeber, die Kirche, dieses Ausmaß an Fehlleistungen zulässt, ohne Konsequenzen zu ziehen, macht die Dramatik der Krise schmerzhaft deutlich. Gundhild Hebborn Bergisch Gladbach

Kardinal Woelki: Sorgfaltspflicht missachtet

Die Behauptungen von Kardinal Woelki, er habe vor der Beförderung des Priesters zum stellvertretenden Stadtdechanten nur Gerüchte über dessen Vergangenheit gehört, macht das ganze Desaster seiner Personalverantwortung deutlich. Vor der bedeutenden Beförderung dieses Priesters hätte er nicht nur die Personalakte persönlich beiziehen, sondern auch den Gerüchten nachgehen müssen.

In der Personalakte befand sich wohl auch das für Kardinal Woelki verfasste Dossier einer Zeugin über die Vorgeschichte des beförderten Priesters. Sich an ein wichtiges Telefonat einer weiteren Zeugin mit dem Hinweis, das habe für ihn nicht stattgefunden, nicht zu erinnern, mag jeder für sich selbst bewerten.

Hier wurde bewusst oder unbewusst von Kardinal Woelki grob fahrlässig die notwendige Sorgfaltspflicht vor einer Beförderung missachtet, was ihn für dieses hohe Amt letztlich disqualifiziert. Sich auf seine Berater zu berufen und alle Verantwortung von sich zu schieben, macht die Sache nur noch schlimmer. Rom muss nun zeitnah über den angebotenen Rücktritt entscheiden. Karl-Heinz Welteroth Köln

Schaler Sieg des Kölner Erzbischofs

Kardinal Woelki hat, wie zu befürchten war, es erneut geschafft, sich „rein juristisch“ rechtfertigen zu lassen vor Gericht. Laut „Kölner Stadt-Anzeiger“ wurden 450.000 Euro Rechtsanwaltskosten im Budget der Kirche eingesetzt. Auch ein einfacher Kirchgänger weiß, wie spitzfindig solche vermeintlichen Siege ausgeklügelt werden.

Fest steht und stand immer, dass es um die Beförderung eines umstrittenen Priesters ging und dass das Prinzip „kirchliche Täter werden mehr geschützt als die Opfer“ jahrzehntelang befolgt wurde. Ein Bischof Bode ist nun der erste, der das mit seinem Rücktritt offen zugibt. Ein schaler peinlicher Sieg seiner Star-Rechtsanwälte, den Kardinal Woelki da lächelnd einheimste! Moralische Schuld stand nicht zur Debatte vor dem Landgericht. Rena Krebs Köln

Erzbistum Köln: Anwaltskosten aus Kirchensteuern finanziert

„Fragen nach Anwaltskosten beantwortet das Erzbistum nur allgemein. Allerdings informierte Generalvikar Guido Assmann im Dezember 2022 intern über eine Wirtschaftsplan-Abweichung in Höhe von 450.000 Euro für «Rechtsberatungskosten in diversen Bereichen»“. Dafür würden Kirchensteuermittel eingesetzt. Der nächste Skandal im Erzbistum Köln! Geht’s noch? Kirchensteuermittel für Anwaltskosten? Dann wende ich mich das nächste Mal vertrauensvoll an das Erzbistum Köln, wenn ich diverse Rechtsberatungskosten zu tragen habe! Claudia Unna Köln

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