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10 Fakten zum WohnungsmarktMietpreis-Anstieg – Köln liegt an der Spitze

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12.04.2024, Nordrhein-Westfalen, Köln: Ein Zettel mit der Aufschrift „Wohnung gesucht“ hängt vor Wohnhäusern. (zu dpa: «Frust um Wohnraum: Großstadtmieten schrecken Berufstätige ab») Foto: Oliver Berg/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Köln: Ein Zettel mit der Aufschrift „Wohnung gesucht“ hängt vor Wohnhäusern. Foto: Oliver Berg/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Wohnen und Mieten in Köln ist ein Dauerthema. Wir zeigen zehn Fakten zum kölschen Wohnungsmarkt – und erklären, wo die Mietpreisbremse nicht funktioniert. 

Der Fall von Karin Jedner sorgt für Aufsehen: Die Kölnerin sucht verzweifelt nach einer neuen Wohnung, die barrierefrei ist. Trotz Kapitals, trotz Wohnberechtigungsscheins, trotz intensiver Bemühungen, findet die Kölnerin nichts (hier die ganze Geschichte lesen).

Das ist ein besonders extremer Fall, aber Mieten und Wohnen beschäftigen viele andere Menschen in Köln. 

Zehn Fakten zum Kölner Wohnungsmarkt

1. Die Mieten haben sich laut Kölner Haus- und Grundbesitzerverein 2025 uneinheitlich entwickelt. Auffällig sind Steigerungen bei älteren und größeren Wohnungen ab 120 Quadratmeter. Wohnungen, die vor 1975 gebaut wurden, sind die günstigen auf dem Markt und deshalb besonders gefragt. Vor allem Familien mit Kindern ziehen häufiger aus Köln weg, weil es zu wenig größere Wohnungen gibt.

2. Weit überwiegend wohnen die Kölner in Mehrfamilienhäusern, nur ein Sechstel lebt in Ein- oder Zweifamilienhäusern. Drei Prozent leben in laut der Statistik in „anderen Gebäuden mit Wohnraum“, etwa Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe oder für Geflüchtete, die dem regulären Wohnungsmarkt nicht zur Verfügung stehen.

3. 573.221 Haushalte zählte Köln 2024 insgesamt, die Anzahl war leicht gestiegen gegenüber dem Vorjahr, um 0,26 Prozent oder 1509 Haushalte – das entspricht dem jahrelangen Trend. Grund dafür ist ein leichter Zuwachs an Einwohnerinnen und Einwohnern. Hinzu kommt die Tendenz, dass in einer Wohnung weniger Menschen als früher leben.

4. In der Hälfte aller Kölner Haushalte lebt nur ein einziger Mensch (51,9 Prozent), eine leichte Zunahme gegenüber dem Vorjahr (51,7). Ein weiteres Viertel der Haushalte ist von zwei Personen gemeinsam bewohnt.

5. Viele Menschen können oder möchten sich nicht mehr Platz leisten, als unbedingt nötig ist. In Köln wohnte man im Jahr 2024 pro Person auf 40,35 Quadratmeter. Das sind knapp zehn Quadratmeter weniger als der Bundesschnitt.

6. 32,5 Prozent ihres Haushaltseinkommens zahlen Kölnerinnen und Kölner für die Bruttokaltmiete 2023. Allerdings bleibt die Mietbelastung laut Stadt seit 2013 auf einem tendenziell stabilen Niveau. Alleinlebende geben einen höheren Einkommensanteil für Miete aus als Paare.7. Die Zahl der öffentlich geförderten Wohnungen nimmt weiter ab. Waren es 2024 noch rund 40.000, soll die Zahl laut einer Prognose in zehn Jahren auf 30.000 sinken. Sie sind im Monat pro Quadratmeter im Schnitt drei Euro günstiger als die restlichen Wohnungen in der Stadt, laut Mietspiegel 6,47 statt 9,31 Euro in einer mittleren Wohnlage.

8. Die Zahl der klassischen Mietangebote geht in Köln seit zehn Jahren stark zurück. Das geht aus dem Mietindex Greix der Kiel Instituts für Weltwirtschaft hervor. Danach wurden in Köln im ersten Quartal 2026 in Immobilienportalen nur noch 65 Prozent der Mietwohnungen mit klassischen Verträgen inseriert, also ohne Möbel und in der Regel mit unbefristeten Verträgen. 2015 lag der Marktanteil noch bei 80 Prozent. Angebote zum Wohnen auf Zeit, also befristet, kommen auf 23 Prozent. Unbefristete Mietverträge sind in den Inseraten immer häufiger nur mit möblierten Wohnungen verbunden. Das Segment liegt inzwischen bei zwölf Prozent. Vor zehn Jahren waren es nur vier Prozent.

9. Beim Anstieg der Mietpreise in den acht größten Städten nimmt Köln im ersten Quartal 2026 im Vergleich zum Vorjahr mit einem Plus von 4,9 Prozent den Spitzenplatz ein, gefolgt von Hamburg (plus 4,7) und Düsseldorf (plus 4,4). München (plus 3,3) und Frankfurt (plus 2,7) verzeichneten weiterhin merkliche Zuwächse, während Stuttgart nur noch um 1,1 Prozent zulegte.

10. Laut Stadtverwaltung hat die 2015 eingeführte Mietpreisbremse zwei Schlupflöcher. Im Prinzip gilt sie auch für möblierte Wohnungen. Weil die Höhe des Möblierungszuschlags nicht genau festgelegt ist, könnten Mieter den Zuschlag auf die Kaltmiete kaum nachvollziehen. Für Wohnungen, die „zum vorübergehenden Gebrauch“ vermietet werden, gelten weder die Mietpreisbremse noch der Kündigungsschutz. Diese Schlupflöcher hofft die Bundesregierung mit verschärften Regeln zu schließen. Das hat das Bundeskabinett Ende April beschlossen.