Im Streit um zurückgeforderte Corona-Hilfen meldet sich Schlagersängerin Marina Marx ein weiteres Mal öffentlich zu Wort und berichtet von Bewegung in dem Fall. Nach ihrem Hilferuf hat sich laut der 36-Jährigen die L-Bank bei ihr gemeldet, die Förderbank des Landes Baden-Württemberg. Das Institut habe ihr angeboten, den Vorgang erneut gründlich zu prüfen. Das schildert die Sängerin in einem ausführlichen Beitrag auf ihrem Instagram-Kanal.
Konkret geht es um rund 13.000 Euro, die Marx zurückzahlen soll. Ob der entsprechende Bescheid rechtmäßig ist, lässt sie nach eigenen Angaben zugleich von einem Anwalt klären. Nach ihrer Darstellung hatte sie die Hilfsgelder seinerzeit gemeinsam mit ihrer Steuerberaterin beantragt. Ausgezahlt worden seien sie unter dem Vorbehalt einer Schlussprüfung.
Beleidigungen nach Video über Existenzängste
In ihrem neuen Beitrag geht Marx nicht nur auf das Verfahren mit der Behörde ein. Sie äußert sich auch dazu, wie Nutzerinnen und Nutzer auf ihr erstes Video reagiert haben, in dem sie von ihren Existenzängsten erzählt hatte. Zwar habe sie Unterstützung erfahren, berichtet die Musikerin. Zum Teil sei sie aber auch extrem angefeindet worden.
„Geh doch einfach arbeiten!“ – diesen Satz habe sie in den vergangenen Tagen unzählige Male lesen müssen. Härter hätten sie nach eigenen Worten jedoch persönliche Beleidigungen getroffen. Manche Kommentare hätten ihr sogar nahegelegt, sich zu prostituieren, um die geforderte Summe aufzubringen. Das habe sie tief erschüttert. Ihre Haltung dazu fasst Marx knapp zusammen: „Kritik ist das eine. Respektlosigkeit das andere.“
Anwalt prüft Bescheid – Marx über den Verdienst von Künstlern
Ausführlich widerspricht die Sängerin dem Vorwurf, sie mache es sich auf Kosten der Allgemeinheit bequem. Gearbeitet habe sie ihr ganzes Leben lang ohne Unterbrechung, betont sie. Unter anderem sei sie als Friseurin, im kaufmännischen Bereich, im Lager und in der Montage tätig gewesen, außerdem als Lehrerin an einer Berufsschule.

Marina Marx an der Seite von Beatrice Egli (l). (Archivbild)
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Den Sprung in die vollständige Soloselbstständigkeit als Musikerin wagte sie nach eigener Darstellung erst kurz bevor die Corona-Pandemie ausbrach. Als dann Auftritte abgesagt wurden, habe ihre Lebensgrundlage unmittelbar auf dem Spiel gestanden. Auch mit der Vorstellung, wer im Fernsehen zu sehen sei, verdiene automatisch viel Geld, räumt Marx auf.
Bekannt geworden ist die Sängerin mit rockigen Schlagerhits wie „One Night Stand“ oder „Der geilste Fehler“, trat oft bei großen Schlagershow von Silbereisen bis Zarrella auf. Dennoch stellt sie klar: „Sichtbarkeit ist eben nicht gleich Einkommen.“ Eine Sonderbehandlung verlange sie nach wie vor nicht. Vielmehr hoffe sie auf eine faire Prüfung ihres Einzelfalls – eine, von der auch andere betroffene Selbstständige profitieren sollen. (jag)

