Gegen den 61-Jährigen läuft ein Insolvenzverfahren mit hohen Forderungen, zudem ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Verkehrsdelikten.
Nino de AngeloHohe Schulden belasten Schlagerstar – Insolvenzverfahren und Ermittlungen

Nino de Angelo posiert bei einer Pressekonferenz. (Archivbild)
Copyright: IMAGO/Future Image
Schlagersänger Nino de Angelo sorgte in den vergangenen Monaten weniger mit seiner Musik als mit negativen Schlagzeilen für Aufsehen. Gegen den 61-Jährigen läuft laut einem Artikel von RTL seit 2016 ein Insolvenzverfahren. Zudem ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts des unerlaubten Entfernens vom Unfallort, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, der Straßenverkehrsgefährdung und der Durchführung eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens.
Nino de Angelo: Forderungen im Insolvenzverfahren bleiben bestehen
Vor zwei Jahren äußerte der Sänger noch die Hoffnung, mit 60 „jenseits von Schulden“ zu sein, doch laut Insolvenzbericht ist dies bislang nicht eingetreten. So belaufen sich die festgestellten Forderungen laut RTL auf 89.872,46 Euro. Zusätzlich wurden weitere Forderungen in Höhe von 348.048,39 Euro angemeldet, die derzeit noch geprüft werden.
Im Falle einer Anklage und Verurteilung droht de Angelo grundsätzlich eine Geld- oder sogar eine Haftstrafe, was seine finanzielle Lage weiter erschweren könnte. Eine Anfrage zu den Ursachen der Forderungen ließ der Sänger laut dem Privatsender bislang unbeantwortet.
Nino de Angelo: Einkommen bleibt unter der Pfändungsgrenze
Aus dem Insolvenzbericht geht hervor, dass de Angelo bei der DeLux Entertainment GmbH angestellt ist, die von seiner Lebensgefährtin Simone Lux geleitet wird. Sein monatliches Bruttogehalt von 1.800 Euro liegt unter der Pfändungsgrenze, sodass „keine pfändbaren Beträge für die Masse anfallen“, wie es im Bericht heißt.
Dennoch zeigt sich der Insolvenzverwalter optimistisch. Aufgrund laufender GEMA-Einnahmen sei eine „Vollbefriedigung“ der Gläubigerinnen und Gläubiger „früher oder später“ möglich. Auf dem Verfahrenskonto sollen sich bereits über 400.000 Euro befinden. Eine „seriöse Aussage zur Beendigung des Verfahrens“ sei jedoch nicht möglich, und eine Restschuldbefreiung ist für de Angelo nicht vorgesehen.
Nino de Angelo: Schlagerstar seit den frühen 1980er Jahren
Bekannt wurde der Sänger, der bürgerlich Domenico Gerhard Gorgoglione heißt, mit dem Hit „Jenseits von Eden“, der 1983 mehrere Wochen die deutschen Charts anführte. 1989 trat er mit dem von Dieter Bohlen geschriebenen „Flieger“ beim Eurovision Song Contest für Deutschland an und erreichte den 14. Platz.
Nach gesundheitlichen und finanziellen Rückschlägen feierte de Angelo 2021 mit dem Album „Gesegnet & verflucht“ ein erfolgreiches Comeback, das Platz zwei der deutschen Charts erreichte und Goldstatus erhielt. Seitdem setzt er musikalisch auf einen Mix aus Schlager und Rock. 2023 folgte das Album „Von Ewigkeit zu Ewigkeit“, bevor er im Februar 2025 sein 20. Studioalbum „Irgendwann im Leben“ veröffentlichte. (jag)