BundesverfassungsgerichtAfD verklagt Seehofer wegen Äußerung in Interview

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Weidel Gauland Bundestag

Alexander Gauland und Alice Weidel im Bundestag

Berlin – Die AfD bereitet eine Organklage gegen Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) vor, weil dieser das Handeln der Partei „staatszersetzend“ genannt hat. Man habe einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die Verbreitung der Aussagen durch das Bundesinnenministerium nach Karlsruhe geschickt, erklärte der AfD-Abgeordnete Stephan Brandner am Freitag in Berlin.

Seehofer hatte der Partei Mitte September in einem Interview der Deutschen Presse-Agentur vorgeworfen, sich gegen den Staat zu stellen. „Ich kann mich nicht im Bundestag hinstellen und wie auf dem Jahrmarkt den Bundespräsidenten abkanzeln. Das ist staatszersetzend“, hatte er gesagt. Die AfD hatte zuvor eine Diskussion über den Haushalt des Bundespräsidenten gefordert, weil bei einem Konzert gegen Rassismus in Chemnitz, für das er geworben hatte, eine umstrittene Band aufgetreten war: Sie hatte in früheren Texten Gewalt gegen Polizisten verherrlicht und war zeitweilig vom Verfassungsschutz beobachtet worden.

Bundesverfassungsgericht entschied schon gegen Wanka

„Herr Seehofer hätte sich im bayrischen Wahlkampf als CSU-Vorsitzender vielleicht so äußern können, hier ist aber das Skandalöse, dass dieses Interview nach wie vor auf der Seite des Bundesinnenministeriums abrufbar ist“, sagte Brandner. Der Minister habe gegen das Gebot der Mäßigung verstoßen.

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Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar festgestellt, die frühere Bildungsministerin Johanna Wanka (CDU) habe mit Äußerungen über die AfD auf der Homepage des Ministeriums gegen das Grundgesetz verstoßen. Wanka hatte eine Forderung nach einer „Roten Karte“ für die AfD veröffentlicht - als Reaktion auf einen Demonstrationsaufruf der AfD im November 2015. (dpa)

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