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Rückzieher im Castor-StreitStadt Ahaus zieht Klage gegen Atommüll-Einlagerung zurück

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Atommüll Zwischenlager Ahaus

Das Zwischenlager Ahaus darf Atommüll aus einem Versuchsreaktor in Bayern aufnehmen. Die Stadt Ahaus hat jetzt den juristischen Widerstand dagegen aufgegeben. (Archivbild)

Im Streit um Atommüll aus München hat die Stadt Ahaus ihren Eilantrag wegen geringer Erfolgsaussichten zurückgezogen.

In der juristischen Auseinandersetzung um die Lagerung von radioaktivem Abfall hat die Stadt Ahaus im Münsterland ihren Eilantrag gegen eine entsprechende Genehmigung fallengelassen. Die Kommune hatte im März vor dem Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen (OVG) versucht, die Unterbringung von bis zu 21 Castorbehältern aus dem Versuchsreaktor München II zu unterbinden. Laut einer OVG-Sprecherin erfolgte die Rücknahme dieses Antrags am Donnerstag.

Die Stadtverwaltung begründete diesen Schritt in einer offiziellen Mitteilung mit mangelnden Aussichten auf einen juristischen Erfolg. Die Erlaubnis zur Aufbewahrung des Atommülls aus Bayern war bereits im August 2025 vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (Base) erteilt worden.

Frühere Klage wegen Jülicher Atommüll ebenfalls gescheitert

Dies ist nicht der erste Versuch der Stadt Ahaus, sich juristisch gegen die Einlagerung von Atommüll zu wehren. Schon 2024 hatte das OVG geurteilt, dass radioaktiver Abfall aus dem rheinischen Jülich in Ahaus deponiert werden darf. In jenem Fall geht es um eine Menge von 152 Castorbehältern. Die Stadt hatte auch gegen diesen Beschluss geklagt, war damit aber schlussendlich unterlegen.

Betriebserlaubnis für Zwischenlager bis 2036 befristet

Die Anlage in Ahaus besitzt seit 1987 gültige Zulassungen. Diese gestatten die Lagerung von abgebrannten Brennelementen, die aus Leichtwasserreaktoren stammen, sowie von bestrahlten Kugelbrennelementen des früheren Thorium-Hochtemperatur-Reaktors in Hamm. Die Gültigkeit dieser Erlaubnisse ist bis zum 31. Dezember 2036 befristet. Wenn zusätzlicher Atommüll, wie der aus dem Münchner Forschungsreaktor, temporär in Ahaus untergebracht werden soll, sind Änderungsbescheide des Bundesamtes notwendig. Bei dem Material aus dem Versuchsreaktor München II handelte es sich um die 10. Änderungsgenehmigung.

Suche nach einem Endlager in Deutschland dauert an

Bislang existiert in Deutschland keine finale Lagerstätte, um hochradioaktiven Abfall für Zeiträume von Hunderttausenden von Jahren sicher zu verwahren. An ihrer Stelle sind sechzehn Zwischenlager in Betrieb, wozu auch die Einrichtung in Ahaus zählt. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.