Corona-Tests in NRWMustererklärung soll Verfahren erleichtern

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Corona-Test Eigenanteil 300622

Eine Mitarbeiterin in einer Corona-Teststelle mit einem Schild zum Eigenanteil bei Bürgertests (Symbolbild)

Düsseldorf – Seit dem 30. Juni sind Corona-Tests nur noch in Ausnahmefällen und für bestimmte Personengruppen kostenlos.

Zu dieser Gruppe zählen Kinder bis zu ihrem fünften Geburtstag, Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können oder sich nach der Infizierung mit dem Virus zur Beendigung der Quarantäne freitesten müssen.

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Kostenlose Tests gibt es unter anderem auch für Besucher, Bewohner oder Patienten von Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen, stationären Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und für ambulante Operationen.

Wer sich testen lassen möchte, muss eine Eigenerklärung abgeben und erklären, warum der Test erforderlich ist. Weil die Liste des Bundesgesundheitsministeriums sehr unübersichtlich und im Alltag nur schwer anwendbar ist, hat das NRW-Gesundheitsministerium eine Mustererklärung entwickelt.

Die Erklärung lässt sich im Internet unter www.mags.nrw/coronavirus-tests herunterladen und kann ausgefüllt in der Teststelle abgegeben werden kann.

Wichtig sei, dass Testpersonen beim Ausfüllen wahrheitsgemäße Angaben machen und – soweit möglich – Belege im Testzentrum vorlegen, vor allem den positiven Schnelltest oder PCR-Test, um sich freitesten zu können, ein ärztliches Attest bei Menschen, die sich nicht impfen lassen können oder die rote Corona-Warn-App.

Das Formular sei kein offizielles Dokument, sondern lediglich eine Handlungshilfe. Die Teststellen seien nicht verpflichtet, es zu verwenden oder zu akzeptieren, so das NRW-Gesundheitsministerium.

Es sei sinnvoll, dass die Teststrategie vor allem im Hinblick auf die Finanzierung bundeseinheitlich geregelt werde. In der aktuellen Pandemiesituation müssten Tests vor allem kostenlos bleiben, die zum Schutz vulnerabler Gruppen erforderlich sind. „Dies betrifft insbesondere Zutrittstestungen für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Angebote der Eingliederungshilfe. Arbeitgebertestungen werden weiterhin befürwortet“, heißt es in einer Presseerklärung.

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