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EhrungKölner Völkerrechtler Claus Kreß für sein Wirken ausgezeichnet

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Der Kölner Völkerrechtler Claus Kreß

Der Kölner Völkerrechtler Claus Kreß

Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat dem Kölner Völkerrechtler Claus Kreß die Ehrenmitgliedschaft verliehen.

Der Kölner Völkerrechtler Claus Kreß ist von der „Gesellschaft für bedrohte Völker“ (GfbV) zum Ehrenmitglied ernannt worden. Sie würdige damit Kreß‘ „jahrzehntelanges, außergewöhnliches Wirken für die Stärkung des internationalen Rechts, die Friedenssicherung und die globale Strafgerichtsbarkeit“, teilte die in Göttingen ansässige Menschenrechtsorganisation mit. Seine Arbeit trage maßgeblich dazu bei, „bestehende Lücken im Völkerrecht zu schließen und die Suche nach Wahrheit und Gerechtigkeit in der Praxis noch tiefer zu verankern“.

Auch für die eigene Arbeit sei das Wirken des Kölner Juristen wichtig, hob die Gesellschaft für bedrohte Völker hervor. Kreß baue Brücken zwischen Wissenschaft, staatlichen Institutionen und Nichtregierungsorganisationen. „Mit seiner Expertise, Integrität und Leidenschaft hat Claus Kreß unsere Menschenrechtsarbeit nachhaltig bereichert“, sagte der GfBV-Vorstandsvorsitzende Burkhard Gauly. „Sein Einsatz für Frieden, Gerechtigkeit und die Wirksamkeit des Völkerrechts ist ein Vorbild für uns alle.“

Den Kanzler zu Sorgfalt in der Sprache ermahnt

Kreß sagte dem „Kölner Stadt-Anzeiger“, unabhängige Organisationen wie die GbfV leisteten dem Völkerrecht einen wichtigen Dienst, indem sie seinen Wert hochhielten und sich für seine Verteidigung aussprächen. „Sie können – ohne Macht, aber mit Autorität – dazu beitragen, dass die Rede von einem ‚vorläufigen Ende der völkerrechtlichen Ordnung‘ nicht zur Prophezeiung wird, die sich selbst erfüllt.“

Kreß wandte sich damit gegen eine entsprechende Interview-Aussage von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU). Mutmaßlich habe Merz vermitteln wollen, dass das Völkerrecht derzeit unter beispiellosem Druck steht. Damit liege der Kanzler zweifellos richtig, so Kreß, doch rate er ihm zu mehr Sorgfalt in der Wortwahl. Es gelte, was Außenminister Johann Wadephul (CDU) im September vor der UN-Generalversammlung gesagt hatte: „Wir alle würden nur verlieren in einer Welt, in der das Recht des Stärkeren gilt und in der internationale Regeln hinfällig sind.“

Kreß ist seit 2004 Professor für Strafrecht und Völkerrecht an der Universität zu Köln. Er hat hier den Lehrstuhls für deutsches und internationales Strafrecht inne und ist seit 2012 Direktor des „Institute for International Peace and Security Law.“

In der Praxis des Völkerrechts ist er unter anderem als „Ad-hoc-Richter“ am Internationalen Gerichtshof (IGH) in den Haag tätig. Außerdem ist Kreß Sonderberater des Chefanklägers am Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) zum Verbrechen der Aggression. Von 1998 bis 2017 war er Mitglied der deutschen Regierungsdelegationen bei den Verhandlungen zum IStGH und wirkte als wissenschaftlicher Berater bei den historischen Verhandlungen zum Verbrechen der Aggression in Kampala (2010) und New York (2017) mit.