Weil Deutschland eine EU-Frist zur Lohntransparenz verpasst hat, droht dem Land nun ein Strafverfahren der Kommission.
Strafe aus Brüssel drohtDeutschland setzt EU-Regeln zur Lohntransparenz nicht um

Welches Gehalt bekommt mein Kollege mit den gleichen Aufgaben? (Symbolbild)
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Die Bundesrepublik hat es versäumt, neue EU-Vorschriften zur Lohntransparenz fristgerecht zu übernehmen, weshalb sie seit diesem Montag gegen geltendes EU-Recht verstößt. Die Frist für die EU-Staaten zur Anpassung ihres nationalen Rechts lief am Sonntag, dem 7. Juni 2026, ab. Laut einer Mitteilung des Bundesfamilienministeriums soll die deutsche Gesetzgebung erst in den kommenden Monaten bis Anfang 2027 novelliert werden.
Es obliegt nun der EU-Kommission, über die Einleitung eines Strafverfahrens gegen Deutschland zu befinden. Sollte die Gesetzesanpassung in naher Zukunft tatsächlich erfolgen, könnte die Kommission von einer solchen Maßnahme absehen.
Das sind die geplanten Änderungen
Bislang erhalten Frauen im Schnitt eine geringere Bezahlung als Männer. Ihr Bruttostundenlohn in Deutschland liegt gemäß Eurostat-Zahlen von 2024 (den aktuellsten verfügbaren Daten) durchschnittlich 15,6 Prozent darunter. In der gesamten EU beläuft sich die Differenz auf 11,1 Prozent.
Um diesen Zustand zu ändern, sollen Angestellte künftig Auskunft über das durchschnittliche Entgelt für vergleichbare Positionen, aufgeschlüsselt nach Geschlecht, einfordern können. Des Weiteren müssen Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden künftig regelmäßig über die Lohnkluft zwischen Frauen und Männern Rechenschaft ablegen. Arbeitgeber sind zudem verpflichtet, Bewerber frühzeitig über das Einstiegsgehalt zu unterrichten und dürfen nicht mehr nach der bisherigen Vergütung fragen.
Die Verabschiedung der Richtlinie zur Entgelttransparenz durch die EU-Staaten und das Europaparlament erfolgte im Jahr 2023. Die damalige deutsche Koalitionsregierung aus SPD, Grünen und FDP hatte sich bei der Abstimmung im Rat der EU-Staaten ihrer Stimme enthalten. Seit diesem Beschluss war der 7. Juni 2026 als Stichtag für die nationale Umsetzung festgelegt.
Deutschland strebt Anpassungen an
In einem am Freitag publizierten „Politico“-Podcast erklärte Familienministerin Karin Prien (CDU), Deutschland befinde sich „auch mit anderen europäischen Partnerländern“ in Gesprächen, um noch Änderungen bei den Umsetzungsfristen und Inhalten zu erzielen. „Aber am Ende des Tages werden wir wahrscheinlich um eine bürokratiearme Umsetzung jedenfalls nicht umhinkommen.“ Prien bekräftigte, dass Entgeltgleichheit weiterhin ein politisches Ziel sein müsse.
Eine Ministeriumssprecherin teilte unlängst mit, dass die Richtlinie „aufs Notwendige beschränkt, möglichst bürokratiearm und wirksam“ umgesetzt werden solle. Als Ursache für die Verzögerung führte sie die wirtschaftliche Lage an. Die Berichtspflichten und Auskunftsansprüche sollen demnach erstmals zum Juni 2028 wirksam werden. Zuvor hatte die „Zeit“ über diese Verspätung berichtet.
Gründe für die Lohnunterschiede
Als Hintergrund für die Lohnungleichheit nennt die EU-Kommission systematische Schieflagen. Dazu gehören unzureichende Angebote zur Kinderbetreuung und die überproportionale Übernahme unbezahlter Sorgearbeit durch Frauen. Dies führe zu längeren Karriereunterbrechungen. Stereotype, die sich auf Bildung, Einstellungen und Beförderungschancen auswirken, stellen einen weiteren Grund dar.
Seit 2017 verfügt Deutschland über ein eigenes Entgelttransparenzgesetz, das nun überarbeitet wird. Es gestattet Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Auskunft über die Bezahlung von Kollegen mit ähnlichen Tätigkeiten in ihrer Firma zu verlangen. Ein Gutachten der Regierung aus dem Jahr 2023 kam jedoch zum Schluss, dass die Regelung kaum Anwendung findet, unter anderem aus Furcht der Betroffenen vor negativen Konsequenzen durch Vorgesetzte nach einem solchen Ersuchen. (dpa/red)
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