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Fehler im AsylgesetzKoalition muss nachbessern – Linke spricht von Chaos

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Seenotrettung im Mittelmeer

Ein Teil der Reform des neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) sind beschleunigte Asylverfahren für bestimmte Gruppen an den EU-Außengrenzen. (Symbolbild)

Panne beim neuen Asylgesetz: Die Ampel muss eine fehlerhafte Regelung korrigieren, die gegen EU-Vorgaben verstößt.

Die Ampel-Koalition muss kurzfristig eine Korrektur am deutschen Gesetz zur Umsetzung der neuen europäischen Asylregeln vornehmen, die ab diesem Freitag gelten. Grund ist ein inhaltlicher Fehler in der nationalen Rechtsvorschrift, die das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) überführt.

In dem Gesetzestext wurde fälschlicherweise festgelegt, dass die neue Verordnung nicht für bereits anhängige Asylverfahren gelten solle. Dies widerspricht jedoch der EU-Vorgabe, welche die Anwendung auf alle Verfahren explizit fordert. Der Widerspruch wurde erst nach Verabschiedung des Gesetzes entdeckt.

Abstimmung über Korrektur am Freitag

Auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Clara Bünger hin stellte das Innenministerium klar, dass ab dem 12. Juni alle Asylanträge nach der neuen Verordnung geprüft werden. Wörtlich heißt es: «eine Unterscheidung zwischen laufenden Verfahren und neuen Anträgen ab diesem Datum wird nicht gemacht». Um den Gesetzesfehler zu beheben, plant die Bundesregierung, die fehlerhafte Passage zum 1. Oktober zu streichen. Der dafür nötige Regelungsvorschlag wurde einem anderen Gesetzentwurf beigefügt, über den der Bundestag an diesem Freitag abstimmen wird.

Übergangsphase bis zum Herbst

Das Innenministerium begründet den Stichtag 1. Oktober damit, dass dies der frühestmögliche Zeitpunkt für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) sei, um die erforderlichen technischen und operativen Anpassungen vorzunehmen. In der Zwischenzeit vom 12. Juni bis 30. September gilt eine Anweisung für das Bamf: Sollte die neue Verordnung für Antragsteller vorteilhafter sein als die alten Regeln, ist bereits der neue Maßstab anzuwenden.

Linksfraktion wirft Regierung Chaos vor

Die Abgeordnete Bünger wirft der Regierung vor, mit dem Vorgehen für unnötiges Durcheinander zu sorgen. Sie erklärte: «Es ist unverantwortlich, wenn infolge der wirren Gesetzgebung unklar ist, ab wann welche Regeln gelten zu der Frage, wer Schutz erhalten soll und wer nicht.» (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.