Die Bundesregierung will Verfahren an Verwaltungsgerichten beschleunigen. Geplant sind mehr Einzelrichter und Hürden für Querulanten.
Widerspruch bald per MailJustizreform soll Verfahren an Verwaltungsgerichten beschleunigen

Die Verwaltungsgerichtsordnung soll grundlegend modernisiert werden. (Symbolbild)
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Die Verfahrensdauer an deutschen Verwaltungsgerichten soll sich künftig verkürzen. Dieses Vorhaben ist der Kern einer Reform der Verwaltungsgerichtsordnung, welche vom Bundeskabinett verabschiedet wurde. Verwaltungsgerichte haben die Aufgabe, das Vorgehen von Behörden zu überprüfen. Das kann beispielsweise Streitfälle um Baugenehmigungen, die Vergabe von Studienplätzen, Verbote von Demonstrationen oder das Asylrecht umfassen.
Die durchschnittliche Dauer solcher Prozesse lag deutschlandweit zuletzt bei circa 14 Monaten. Allerdings bestehen erhebliche Abweichungen bei der Prozesslänge je nach Bundesland.
Einzelrichter sollen für Beschleunigung sorgen
Zur Beschleunigung der Prozesse ist vorgesehen, dass zukünftig vermehrt Einzelrichter Urteile fällen dürfen. Des Weiteren erhalten Verwaltungsgerichte bessere Werkzeuge gegen Klagen von notorischen Querulanten. Diese sind häufig ohne Erfolgsaussicht, beanspruchen aber Personal. Ein Verfahren, das als eindeutig aussichtslos und missbräuchlich eingestuft wird, müssen die Gerichte zukünftig erst nach Eingang eines Vorschusses für die Gerichtskosten bearbeiten.

Das Bundeskabinett hat über mehrere Vorhaben aus dem Justizministerium beraten.
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Widerspruch per E-Mail wird einfacher
Normalerweise stellt der Widerspruch die erste Maßnahme dar, um gegen eine behördliche Anordnung vorzugehen. In einigen Bundesländern ist eine Klage außerdem erst nach einem abgeschlossenen Widerspruchsverfahren zulässig. Zukünftig soll es möglich sein, auch mittels einer einfachen E-Mail Widerspruch gegen einen Bescheid einer Behörde zu erheben, vorausgesetzt, diese stellt einen solchen Kommunikationsweg zur Verfügung. Aktuell ist dies nur unter Überwindung spezieller elektronischer Barrieren möglich, wie zum Beispiel der Nutzung einer qualifizierten elektronischen Signatur.
Zusätzlich sollen die Verwaltungsgerichte effektivere Instrumente erhalten, um ihre Urteile gegenüber staatlichen Institutionen zu vollstrecken. Sollte beispielsweise eine Kommune oder ein Land der Mitwirkungspflicht nicht nachkommen, kann zukünftig ein Zwangsgeld verhängt werden, das bis zu 25.000 Euro betragen kann. Derzeit liegt die Obergrenze bei 10.000 Euro.
Bundestag und Bundesrat müssen über die Gesetzesinitiative noch abstimmen. (dpa/red)
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