Eine Umfrage zeigt: Eine Mehrheit der Deutschen fordert strengere Regeln für E-Scooter. Der Bundestag berät nun.
Klarer Auftrag an PolitikUmfrage: Mehrheit will strengere Regeln für E-Scooter

Eine Mehrheit will strengere Regeln für E-Scooter. (Symbolbild)
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Die Forderung nach einer strikteren Regulierung für E-Scooter findet in Deutschland breite Zustimmung. Dies geht aus einer repräsentativen Erhebung hervor, die das Meinungsforschungsinstitut YouGov für den Sozialverband VdK durchführte. Laut den Resultaten befürworten 57 Prozent der Teilnehmenden zusätzliche Vorschriften. Ein vollständiges Verbot der elektrischen Roller wird von weiteren 18 Prozent unterstützt, wie der VdK bekannt gab.
Die Umfrageergebnisse zeigen eine differenzierte Sicht auf das Ausmaß der Regulierung. So plädierte rund ein Drittel der Teilnehmenden (36 Prozent) für eine „etwas stärkere“ Verschärfung, beispielsweise durch die Einrichtung von festen Parkzonen. Eine „deutlich stärkere“ Reglementierung wird hingegen von 21 Prozent der Befragten favorisiert. An der Erhebung, die zwischen dem 23. und 26. Januar 2026 stattfand, nahmen 2.234 Personen über 18 Jahren teil.
Sozialverband VdK sieht Politik in der Pflicht
Der Sozialverband VdK leitet aus diesen Zahlen einen deutlichen politischen Auftrag ab. Auch in Köln stellen achtlos abgestellte Elektroroller, die Gehwege blockieren, ein wiederkehrendes Ärgernis und eine Gefahrenquelle dar. VdK-Präsidentin Verena Bentele schilderte laut einer Mitteilung die Problematik: „Uns schreiben immer wieder Mitglieder, insbesondere blinde Menschen, die über Roller gestürzt sind und dann noch nicht einmal Schmerzensgeld erhalten“.
Bentele unterstrich außerdem die Verantwortung der Verleihfirmen: „Aber wer mit dem öffentlichen Raum Geld verdienen möchte, wie es die Anbieter von Leih-E-Scootern tun, hat auch eine Sorgfaltspflicht.“
Bundestag debattiert über Haftungsregeln
Am Donnerstag steht im Bundestag die erste Lesung eines Gesetzentwurfs an. Die Vorlage zielt darauf ab, Verleiher und Nutzer von E-Scootern stärker zur Verantwortung zu ziehen. Der Sozialverband begrüßt die geplanten Änderungen an den Haftungsregeln ausdrücklich.
Bislang ist es für Unfallopfer und Geschädigte häufig nicht möglich, Ansprüche auf Schadenersatz durchzusetzen. Die Ursache hierfür liegt in der Notwendigkeit, ein Verschulden der fahrenden Person nachzuweisen, was sich in der Praxis oft als schwierig erweist. (dpa/red)
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