Neues InfektionsschutzgesetzMaskenpflicht in Arztpraxen – aber nicht im Luftverkehr

Lesezeit 3 Minuten
Neuer Inhalt

Berlin – Nach langem Hin und Her wird es ernst mit dem neuen Infektionsschutzgesetz: Der Bundestag soll die Neuregelung am Donnerstag verabschieden. Am 16. September entscheidet der Bundesrat abschließend darüber - am 1. Oktober soll es in Kraft treten und dann bis zum 7. April gelten. Was das neue Gesetz regelt:

Bundeseinheitliche Regeln

Die Maskenpflicht gilt künftig für den Zutritt zu Krankenhäusern, Pflegeheimen sowie für Patienten in Arztpraxen. Eine FFP2-Maske ist künftig vorgeschrieben im öffentlichen Personenfernverkehr, also insbesondere bei der Bahn. Eine entsprechende Regelung für den Luftverkehr wurde die Abstimmung kurzfristig wieder aus dem Entwurf gestrichen. Allerdings kann der Bund bei steigenden Fallzahlen per Verordnung die Maskenpflicht im Luftverkehr wieder einführen.

Reaktion auf Infektionswellen im Ermessen der Länder

Die Länder können mit Blick auf die erwartete neue Infektionswelle weitergehende Vorschriften festlegen, um das Gesundheitswesen oder andere wichtige Bereiche zu schützen. Dazu zählen eine Maskenpflicht auch im öffentlichen Personennahverkehr sowie generell in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Für Schulen kann dies ab der fünften Klasse gelten. Die Landesregierungen können dies per Verordnung regeln.

Ausnahmen von Maskenpflicht bei Impfung oder Negativ-Test

Bei der Maskenpflicht sollen Ausnahmen gelten. Wer einen aktuellen Negativ-Test vorlegen kann, muss keine Maske tragen: Dies gilt generell bei Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen oder entsprechende Einrichtungen sowie für die Gastronomie. Von der Maskenpflicht kann zudem ausgenommen werden, wer frisch genesen oder vor maximal drei Monaten eine abschließende Corona-Impfung erhalten hat. Die Länder können aber jeweils selbst entscheiden, ob sie diese Ausnahmen gelten lassen wollen oder nicht.

Härtere Schutzmaßnahmen bei Gefahrenlagen

Die Länder können per Parlamentsbeschluss zusätzliche, härtere Maßnahmen in Gefahrenlagen vorschreiben - nämlich dann, wenn sie eine konkrete Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens oder der sonstigen kritischen Infrastruktur wie der Energieversorgung oder der Polizei sehen. Diese Maßnahmen beruhen in erster Linie auf strengeren Maskenpflichten. So können Maskenpflichten auch in Außenbereichen angeordnet werden, wenn dort ein Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann.

Das könnte Sie auch interessieren:

Dann entfallen auch die Ausnahmen für Geimpfte, Genesene und Getestete. Angeordnet werden können dann zudem Personenobergrenzen für Veranstaltungen in Innenräumen und verpflichtende Hygienekonzepte mit weiteren Auflagen zum Beispiel zur Lüftung. Auch kann generell ein Mindestabstand von 1,5 Meter vorgeschrieben werden. Nicht vorgesehen sind jedoch auch bei einer solchen verschärften Lage Lockdowns oder Geschäftsschließungen.

Corona-Beauftragte in Pflegeheimen

Pflegeheime sollen verpflichtet werden, Beauftragte zu benennen, die sich ums Impfen, die Hygiene, Testen und die Corona-Arzneimitteltherapie kümmern. Die Heime selbst bekommen dafür 250 Euro im Monat. Darüber hinaus gibt es pro Heim noch einmal insgesamt 750 Euro für denjenigen oder diejenigen, der oder die sich um diese Aufgaben kümmern.

Corona-Verdacht bei Schulkindern

Wenn bei einem Schulkind der Verdacht auf eine Corona-Infektion besteht, muss künftig anders als bislang vorgesehen kein ärztliches Attest vorgelegt werden, um wieder den Schulbesuch zu ermöglichen. Es reicht ein Antigen-Selbsttest. Kinderkrankentage Wenn Eltern wegen der Erkrankung eines Kindes zu Hause bleiben müssen, bekommen gesetzlich Versicherte bis Ende 2023 weiterhin zusätzliche Kinderkrankentage. Pro Kind sind es 30 Arbeitstage je Elternteil. Alleinerziehende erhalten 60 Arbeitstage.

Pandemie-Radar über Viruslast und Fallzahlen

Durch eine neue Erfassungsmethode sollen nicht nur tagesaktuell die Corona-Fallzahlen erfasst werden, sondern auch die Bettenkapazitäten in den Krankenhäusern. Zudem soll die Viruslast über Abwassermonitoring verstärkt kontrolliert werden, um frühzeitig anschwellende Krankheitswellen zu erkennen. (afp)

KStA abonnieren