Für den Kampf gegen Verbrechen wie Geldwäsche oder die Finanzierung von Terror will das Land NRW beim Bund eine neue Rechtslage erwirken.
Kampf gegen FinanzverbrecherNRW-Minister wollen Kriminellen an den Geldbeutel

Gemeinsam mit Justizminister Limbach und Finanzminister Optendrenk will Innenminister Herbert Reul
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NRW will illegal erworbenes Vermögen von organisierten Banden schneller einziehen können. Das Land fordert die Bundesregierung auf, schnell einen wirksamen Gesetzesentwurf vorzulegen. Das Kabinett in Düsseldorf hat dafür einen Entschließungsantrag an den Bundesrat beschlossen.
„Wir wollen die Bekämpfung organisierter Finanzkriminalität auf eine neue Stufe heben“, erklärte NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Innenminister Herbert Reul (CDU) und Justizminister Benjamin Limbach (Grüne).
Starre Fesseln gegen Bekämpfung von Finanzkriminalität in NRW
Es gebe aber starre Fesseln, so Optendrenk, wenn es darum geht, unrechtmäßiges Vermögen einzuziehen. Ein Verdacht reiche da nicht aus. Bislang müssten Gerichte nachweisen, dass das Vermögen, das abgeschöpft werden soll, aus einer konkreten Straftat stammt, erklärt Justizminister Limbach. „Wenn ein junger Mann mit einem Haufen an Geld eine millionenteure Villa kauft, wenn er keine vermögenden Eltern und das Geld auch nicht im Lotto gewonnen hat, dann sagt einem nicht nur der gesunde Menschenverstand: Da ist etwas faul!“
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„Es muss zukünftig also einfacher sein, Kriminellen das Geld wegzunehmen“, sagt Innenminister Herbert Reul. Eine der Ideen dafür: die Umkehr der Beweislast. „Wir wollen, dass diese Verbrecher nachweisen müssen, dass alles rechtens erwirtschaftet wurde“, sagt Reul. „Wer nicht beweisen kann, dass er sein Geld sauber verdient hat, der verliert es.“
Auf die Nachfrage, ob es sich damit nicht um einen Paradigmenwechsel weg von der Unschuldsvermutung handelt, erklärte Limbach: „Wir wollen diesen Paradigmenwechsel.“ Man müsse den Tatverdächtigen die Pflicht auferlegen, die Herkunft ihres Geldes nachzuweisen. Dafür sei aber eine Rechtsänderung auf Bundesebene nötig.
Schattenbanken schmuggeln am Fiskus Geld vorbei
Ein weiteres Problem in NRW seien Schattenbanken. „Beim Hawala-Banking zahlen Leute in Hinterzimmern Gelder ein, die dann im Ausland an Dritte ausgezahlt werden“, sagt Justizminister Limbach. „Es werden so faktisch Überweisungsgeschäfte getätigt – vorbei an Bankenaufsicht, Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen und den Steuerbehörden – was Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung begünstigt.“
Das Problem: Täter, die so eine Schatten-Bank betreiben, müssten wegen der aktuellen Rechtslage lediglich um den Verlust ihrer Provisionen fürchten. Auf Geld, das im System bewegt werde, habe der Staat wegen eines Urteils des Bundesgerichtshofs keinen Zugang. „Solange die agierenden Schatten-Banker keinen Verlust der eingesammelten Gelder fürchten müssen, setzt unser Recht falsche Anreize und bleibt der Transfer für die Beteiligten risikolos.“ In einem Fall in NRW habe eine Behörde bereits Vermögen von circa 20 Millionen Euro wieder freigeben müssen, die sie schon zugunsten der Staatskasse gesichert hatte.
Außerdem soll mit dem Entschließungsantrag eine Einschränkung bei Steuerhinterziehungen aufgehoben werden. Die besondere Schwere gelte bisher nur in Bezug auf Umsatz- und Verbrauchssteuern. Die Rechtslage ermögliche aber nicht, bandenmäßige Hinterziehung von Einkommens- und Körperschaftssteuer verschärft zu sanktionieren. Mit dem Antrag wollen die Landesminister den zuständigen Bundesfinanzminister „wachrütteln, mehr gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Deutschland zu tun.“

