NRW entlastet das Ehrenamt: Für Feste von Vereinen und Organisationen übernimmt das Land künftig die Gema-Gebühren.
„Music on, Gebühren off“Land NRW übernimmt Gema-Kosten für ehrenamtliche Vereine

Land schließt Pauschalvertrag mit der Gema
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Künftig wird Nordrhein-Westfalen die Gema-Abgaben für circa 33.500 Organisationen und Vereine tragen. Eine entsprechende Pauschalvereinbarung mit der Urheberrechtsgesellschaft Gema wurde vom Land getroffen, welche die Gebühren für Musiknutzung bei ausgewählten Events abdeckt. Diese Information gab die Heimatministerin von NRW, Ina Scharrenbach (CDU), bekannt.
„Ob Sommerfest, Dorffest, Gemeindefest oder Vereinsjubiläum: Wo Ehrenamt Gemeinschaft schafft, werden wir Hürden abbauen. Deshalb heißt es künftig: Music on, Gebühren off“, äußerte Scharrenbach. Diese Pauschalvereinbarung soll zahlreichen ehrenamtlich Tätigen und ihren Vereinen in Nordrhein-Westfalen eine finanzielle Erleichterung verschaffen.
Bedingungen und Laufzeit der Vereinbarung
Die Vereinbarung tritt am 1. Juli in Kraft und besitzt eine vorläufige Gültigkeit bis zum Ende des Jahres 2027. Das Land hat dafür ein Budget von insgesamt drei Millionen Euro vorgesehen. Die Maßnahme bezweckt primär die ökonomische Unterstützung von Organisationen, die hauptsächlich auf ehrenamtlicher Arbeit basieren.
Anspruchsberechtigt sind vorwiegend von Freiwilligen geführte karitative, kirchliche sowie gemeinnützige Organisationen, die ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen haben. Zu den Bedingungen zählt, dass das jeweilige Event im Voraus online bei der Gema registriert werden muss.
Gedeckelte und ausgeschlossene Veranstaltungen
Jährlich können Kosten für bis zu vier Veranstaltungstage geltend gemacht werden. Abgedeckt sind Events mit Musik von Tonträgern oder Live-Darbietungen, für die keine Eintrittsgebühren verlangt werden und deren genutzte Fläche eine Größe von 500 Quadratmetern nicht überschreitet.
Ausgenommen von dieser Regelung sind beispielsweise Konzerte, Tanz-Events, die Nutzung von Hintergrundmusik sowie Veranstaltungen, die gestreamt werden. Umzüge im Rahmen von Karneval oder Schützenfesten sind nach aktuellem Stand ebenfalls nicht Teil der Vereinbarung.
Mit dieser Vereinbarung reiht sich Nordrhein-Westfalen in die Gruppe jener Bundesländer ein, die bereits vergleichbare Abkommen mit der Gema getroffen haben; Thüringen hatte zuletzt einen solchen Schritt verkündet. Die Gema repräsentiert hierzulande die Copyrights von über 100.000 Komponisten, Textautoren und Musikverlagen sowie von mehr als zwei Millionen Rechteinhabern weltweit. (dpa/red)
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