Wegen einer Regelung für Handwerker in NRW hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eröffnet.
Ärger wegen Handwerker-RegelEU-Kommission leitet Verfahren wegen Wohnsitzvorgabe ein

Maurer, die bestimmte Bauanträge stellen wollen, müssen in NRW niedergelassen oder beschäftigt sein oder dort wohnen. (Symbolbild)
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Gegen Deutschland wurde von der EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren eröffnet. Anlass für das Verfahren ist eine Bestimmung aus Nordrhein-Westfalen, welche die berufliche Tätigkeit gewisser Handwerksberufe beschränkt. Nach Auffassung der Brüsseler Behörde stellt diese Norm einen Verstoß gegen geltendes EU-Recht dar.
Im Mittelpunkt der Kritik steht eine Auflage bezüglich des Wohnsitzes. Nordrhein-Westfalen ist das einzige Bundesland, das von Handwerkern spezifischer Branchen, beispielsweise Maurern oder Zimmerleuten, verlangt, dass sie dort leben, eine Niederlassung haben oder angestellt sind. Diese Anforderung greift, sobald diese Fachkräfte eine Baugenehmigung für kleinere Bauwerke beantragen wollen.
Kritikpunkt: Verletzung der EU-Niederlassungsfreiheit
Die EU-Kommission bewertet diese Regelung als eine Verletzung des Rechts auf freie Niederlassung innerhalb des EU-Gebiets. Die Bestimmung erschwere es Handwerkern sowohl aus anderen Teilen Deutschlands als auch aus weiteren EU-Ländern, ihre beruflichen Leistungen in Nordrhein-Westfalen zu erbringen.
Der Bundesrepublik Deutschland wurde eine Frist von zwei Monaten eingeräumt, um eine Stellungnahme zu den Rügen der Kommission abzugeben und die Anschuldigungen zu entkräften. (dpa/red)
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