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BrauchtumNRW-Pauschalvertrag für GEMA-Gebühren gilt nicht für Karnevalszüge – Lohmarer Verein enttäuscht

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Der Ortsring Birk organisiert den Karnevalszug im Lohmarer Ortsteile. GEMA-Gebühren werden ihnen dafür auch künftig nicht erlassen.

Der Ortsring Birk organisiert den Karnevalszug im Lohmarer Ortsteile. GEMA-Gebühren werden ihnen dafür auch künftig nicht erlassen. (Archivbild)

Das Land NRW will Vereine entlasten und GEMA-Gebühren für Veranstaltungen unter bestimmten Bedingungen übernehmen.

Für Vereine und Organisationen in Nordrhein-Westfalen soll es künftig Entlastungen bei GEMA-Gebühren geben. Das teilte das zuständige Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung mit. 

Demnach tritt zum 1. Juli 2026 ein Pauschalvertrag zwischen dem Land und der GEMA in Kraft, der „Vereine und Ehrenamtliche bei der Durchführung bestimmter Veranstaltungen finanziell entlasten wird“, teilt das Ministerium mit. Ziel sei, dass die Kosten für die Musiknutzung unter bestimmten Voraussetzungen künftig vom Land übernommen werden. Dafür sind bis einschließlich 2027 drei Millionen Euro zur Verfügung gestellt worden.

Pauschalvertrag kann unter bestimmten Bedingungen genutzt werden

Erst kürzlich hatten sich Vereine aus dem Rhein-Sieg-Kreis mit einem Hilferuf an unsere Redaktion gewandt. So erklärte Werner Zuber vom Ortsring Birk in Lohmar, der unter anderem den Birker Karnevalszug ausrichtet, dass die GEMA-Gebühren gerade für kleinere Vereine als unverhältnismäßig empfunden würden. Das Land hätte Hilfe für Vereine versprochen, sagte er und habe versucht sowohl die GEMA als auch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung zu kontaktieren, habe jedoch keine verbindliche Antwort erhalten. 

Auch andere Vereine sorgten sich um ihre finanzielle Lage, nicht nur wegen der GEMA-Gebühren. Auch in anderen Bereichen stiegen die Kosten. Das Ministerium will nun zumindest bei der GEMA helfen, doch kann die Pauschale nur unter bestimmten Bedingungen genutzt werden.

„Ob Sommerfest, Dorffest, Gemeindefest oder Vereinsjubiläum: Wo ehrenamt Gemeinschaft schafft, werden wir Hürden abbauen“, erklärt das Ministerium. „Gerade kleinere Vereine werden davon profitieren, dass künftig mehr Geld für die eigentliche Vereinsarbeit eingesetzt werden kann und weniger in Gebühren fließt“, sagt Ministerin Ina Scharrenbach

Ina Scharrenbach (CDU), Ministerin für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung von Nordrhein-Westfalen

Ina Scharrenbach (CDU), Ministerin für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung von Nordrhein-Westfalen

Berechtigt an dem Pauschalvertrag sind demnach Organisationen, unabhängig von ihrer rechtlichen Organisationsform, deren Sitz sich in NRW befindet, die ehrenamtlich oder vorwiegend gemeinnützige oder kirchliche Zwecke verfolgen, deren Mitarbeitende vorwiegend ehrenamtlich tätig sind und Veranstaltungen durchführen, die nicht bereits aufgrund einer Verbandsmitgliedschaft des Veranstalters durch einen Pauschalvertrag einer Nutzervereinigung mit der GEMA erfasst sind.

Veranstaltung muss eintrittsfrei sein – Karnevalszüge sind nicht abgedeckt

Voraussetzung für die jeweilige Veranstaltung ist, dass kein Eintrittsgeld erhoben wird und die Veranstaltungfläche maximal 500 Quadratmeter beträgt. Veranstaltungen auf Spendenbasis sind erlaubt, ebenso der Verkauf von Speisen und Getränken auf der Veanstaltung, solange keine kommerziellen Zwecke erfüllt werden. Das Land übernimmt die Kosten für bis zu vier Veranstaltungen pro Jahr und Verein oder Organisation. Diese müssen ihre Veranstaltung vor Stattfinden über ein Online-Portal anmelden.

Der CDU-Landtagsabgeordnete Jonathan Grunwald aus Bad Honnef rät den örtlichen Vereinen, das Angebot wahrzunehmen. „Gerade kleinere Vereine planen Feste oft mit knappen Budgets.“ Der neue Pauschalvertrag sei deshalb mehr als eine technische Regelung, „er ist eine Anerkennung für das Ehrenamt. Ich möchte alle Vereine im Wahlkreis audrücklich ermutigen, dieses Angebot zu prüfen und zu nutzen“, so Grunwald.

Gültig ist die Pauschale laut Ministerium für eintrittsfreie Vereinsfeste mit Live-Musik sowie Musik von Trägern wie CDs, MP3 oder Streaminganbietern. Explizit nicht abgedeckt sind laut Informationen der GEMA Veranstaltungen wie Festivals oder Konzerte, Theater und Kabarett, Tanzkurse oder Sportveranstaltungen, Streaming-Veranstaltungen, Hintergrundmusik (in Verensheimen etc.), Public Viewing sowie Festumzüge. 

Karnevalszüge sind demnach nicht Teil des Pauschalvertrags. Vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung heißt es, dass in Abstimmunge mit der GEMA noch geprüft werde, „ob und in wie weit auch Karnevals- und Schütenfestumzüge in den Rahmenvertrag aufgenommen werden können.“

Für Brauchtumsvereine wie den Ortsring Birk in Lohmar oder kleinere Karnevalsgesellschaften ist das erstmal eine Enttäuschung, hatten sie sich doch mehr erhofft. Damit wird es für den Ortsring Birk nicht einfacher werden, den Karnevalszug zu finanzieren. Rund 800 Euro GEMA-Gebühren zahle der Verein für Zug und Zugausklang, das hatte Zuber der Redaktion erklärt.

„Das ist natürlich für uns sehr schade, dass Karnevalsumzüge nicht berücksichtigt sind bisher“, sagt Sonja Schmitz, Geschäftsführerin der Karnevalsgesellschaft Birker Wönk aus Lohmar. Damit bringe der Pauschalvertrag kleineren Karnevalsvereinen erstmal gar nichts. „Mich würde die Begründung interessieren. Warum wird Brauchtum nicht unterstützt?“