Der NRW-Innenminister will das Sanktionssystem des Staates anpassen, aber Kinder nicht ins Gefängnis schicken.
Strafmündigkeit mit zwölf JahrenReul will härter gegen jüngere Täter vorgehen

Kerzen, Blumen und Figuren liegen am Fundort an der Landesgrenze zwischen Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen. Die zwölf Jahre alte Schülerin Luise war im März 2023 erstochen worden. Zwei strafunmündige Mädchen hatten die Tat gestanden. Die CSU fordert härtere Sanktionen bei schweren Straftaten.
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NRW-Innenminister Herbert Reul hat sich dafür ausgesprochen, die Herabsetzung des Alters der Strafunmündigkeit von Kindern auf 12 Jahre zu prüfen. „Wenn immer mehr junge Menschen straffällig werden, müssen wir unser Sanktionssystem anpassen. Denkverbote sind da fehl am Platz“, sagte der CDU-Politiker dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Auch Jugendliche müssten für ihr Verhalten geradestehen.
„Wenn wir ehrlich sind, sind 12-Jährige heute nicht mehr so wie sie vor 20 Jahren waren“, fügte er hinzu. Jungen Tätern müsse der Staat „die nötige Aufmerksamkeit schenken, um ihnen früh den Riegel vorzuschieben. Das heißt nicht, dass wir 12-Jährige ins Gefängnis stecken sollten“, so der Minister. Es gebe auch andere Arten der Sanktion. „Wir haben gute Erfahrungen mit Häusern des Jugendrechts gemacht. Das sind Häuser, in denen junge Straftäter ganz eng an die Hand genommen werden. Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendamt eng zusammenarbeiten, um kriminelle Karrieren frühzeitig zu stoppen.“
Reul reagierte damit auf ein CSU-Papier der CSU-Landesgruppe, nach dem sich auch bislang strafunmündige Kinder nach Straftaten vor Gericht verantworten sollten. Darüber sollen die Abgeordneten bei ihrer Klausurtagung entscheiden.
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CSU will Strafverschärfungen bei schweren Delikten
Der Entwurf fordert ein gerichtliches „Verantwortungsverfahren“. Bislang müssen Täter unter 14 Jahren nicht vor Gericht, sie gelten als strafunmündig. Vorgeschlagen werden in dem Papier Strafverschärfungen bei Messerangriffen, beim Einsatz von K.o.-Tropfen und bei Gruppenvergewaltigungen.
Der Juristen-Arbeitskreis der CSU hatte vorgeschlagen, in „Verantwortungserfahren“ Tatgeschehen in Anwesenheit der erziehungsberechtigten Eltern und der Kinder von Staatsanwaltschaft und Jugendgericht aufzuarbeiten. Das Gericht solle dann Erziehungsmaßnahmen nach klaren rechtlichen und bundeseinheitlichen Maßstäben anordnen können. Im Beschlussentwurf heißt es: „Der Anstieg der Gewaltkriminalität bei Kindern unter 14 Jahren ist besorgniserregend.“
Auch würden immer mehr strafunmündige Minderjährige als Drogendealer eingesetzt. Das Jugendstrafrecht solle schon ab zwölf Jahren angewendet werden können. Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart, vor gesetzlichen Neuregelungen beim Jugendstrafrecht eine Studie zur gestiegenen Kinder- und Jugendgewalt in Auftrag zu geben.
Im November hatte der NRW-Innenminister eine Studie zur Kriminalität von Jugendlichen vorgelegt. Ausgewertet wurden dazu die polizeilichen Kriminalstatistiken von 2012 bis 2024. Demnach hat die Zahl der Gewaltdelikte bei Neuntklässlern in dieser Zeit um fast 22 Prozent zugenommen, bei den Siebtklässlern lag der Anstieg sogar bei 114 Prozent. (mit dpa)
