Die Kölner CDU und ihre internen Streitigkeiten beschäftigen seit Jahren die Gerichte. Aber was heißt das neue Urteil des Landesparteigerichts?
Analyse des Wissenschaftlichen Dienstes„Nichtige“ Vorstandswahl der Kölner CDU könnte folgenlos bleiben

4. September 2021: Bernd Petelkau bejubelt seine letzte Wiederwahl als CDU-Parteichef. Zwei Jahre später wird er abgewählt.
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Laut eines Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages könnte die „nichtige“ Wahl des Kölner CDU-Kreisverbandes aus dem Jahr 2021 möglicherweise vergleichsweise folgenlos bleiben. Im Jahr 2022 veröffentlichte der Wissenschaftliche Dienst eine Analyse mit dem Titel „Rechtsfolgen der fehlerhaften Bestellung eines Parteivorstands. Gültigkeit von Beschlüssen“.
Die Autoren haben sich dafür das Partei-, das Vereins- und das Zivilrecht angeschaut. Demnach findet sich zu dem konkreten Fall keine Regel im Parteiengesetz. Vereinfacht gesagt sind laut der Analyse Beschlüsse des fehlerhaft bestellten Vorstandes wegen der Rechtssicherheit als gültig anzusehen.
Wissenschaftlicher Dienst recherchiert für Abgeordnete
Und etwa mit Blick auf das Vereinsrecht heißt es dort: „Zudem wird so eine Handlungsunfähigkeit des Vereins, die durch rückwirkende Ungültigkeit aller Vorstandsbeschlüsse drohen würde, verhindert.“
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Den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages gibt es seit 1970. Er recherchiert für die Abgeordneten und ist der wissenschaftlichen und parteipolitischen Neutralität verpflichtet.
Wie berichtet, hatten die beiden Beschwerdeführer und CDU-Parteimitglieder Konrad Adenauer und Alexander Hirte am Freitag mitgeteilt, dass das CDU-Landesparteigericht unter anderem die Vorstandwahl vom 4. September 2021 als „nichtig“ bezeichnet hatte.
Breuer verlor Abstimmung gegen Petelkau
Vor gut vier Jahren hatte sich der damalige Partei- und Fraktionschef Bernd Petelkau gegen Thomas Breuer durchgesetzt, den Kandidaten der parteiinternen Initiative „Zukunft Jetzt“, zu der auch Adenauer und Hirte gehören. Seit 2023 ist Petelkau aber schon nicht mehr Parteichef, zunächst war das Karl Mandl, mittlerweile ist es Serap Güler, Petelkaus langjährige Stellvertreterin.
Laut Adenauer und Hirte konnte die aktuelle Parteiführung um Chefin Serap Güler vereinfacht gesagt nicht mit Dokumenten nachweisen, dass die Wahl rechtmäßig stattgefunden habe. Deshalb bezeichnete das Landesparteigericht sie als „nichtig“.

Heribert Hirte wurde 2021 nicht als Kandidat der Kölner CDU für den Südwesten nominiert.
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Die Landes-CDU bestätigte die Pressemitteilung von Adenauer und Hirte sowie das entsprechende Urteil auch am Montag nicht, weil noch nichts Schriftliches vorlag. Sie wollte sich deshalb auch nicht zu den möglichen Konsequenzen äußern, etwa Schadensersatz. Auch Güler und Petelkau wollten sich zunächst nicht äußern.
„Zukunft Jetzt“ sah nach seiner Gründung 2021 in Petelkaus Doppelfunktion eine der Ursachen für die schlechten Wahlergebnisse der Partei. Adenauer, Urenkel des früheren Kanzlers, sitzt aktuell noch als Beisitzer im Parteivorstand. Zwar ist „Zukunft Jetzt“ mittlerweile aufgelöst, aber der interne Streit der beiden Lager dauert seit Jahren an.
Von Möller setzte sich parteiintern durch
Laut der Mitteilung von Adenauer und Hirte hat das Parteigericht auch die Aufstellungsversammlung der Bundestagskandidaten für die Bundestagswahl 2021 für nichtig erklärt. Im Wahlkreis im Kölner Südwesten wählte die CDU-Versammlung damals Sandra von Möller zur Kandidatin – und nicht das damals seit acht Jahren amtierende Bundestagsmitglied Heribert Hirte, den Vater von Alexander.
Hirte senior kam bei vier Kanddiaten nicht mal in die Stichwahl. Und von Möller hatte später bei der Bundestagswahl keine Chance, verpasste den Einzug in den Bundestag klar.
Auch zu Aufstellungsversammlungen und ihrer Rechtmäßigkeit, wenn ein Vorstand zuvor fehlerhaft bestellt worden war, äußert sich der Wissenschaftliche Dienst in der Analyse. Demnach könnte entscheidend sein, dass die Ladung der Mitglieder durch den Vorstand ordnungsgemäß erfolgt ist. Dass dies durch einen fehlerhaft bestellten Vorstand geschah, könnte laut der Autoren „nachranging“ sein.
Der Politikwissenschaftler Stefan Marschall von der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf sagte am Montag: „Das Problem ist offensichtlich: Die parteiinternen Schiedsverfahren dauern bis zur abschließenden Entscheidung viel zu lange. Das untergräbt das Vertrauen in die Parteien – aber auch das Vertrauen und den Frieden innerhalb der Parteien.“

