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Unterschriften-AffäreWarum Olga Weiss vor Gericht ziehen musste

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Olga Weiss aus Aachen. Die Stadt wollte ihre Unterschrift nicht anerkennen.

Olga Weiss aus Aachen. Die Stadt wollte ihre Unterschrift nicht anerkennen.

Die Unterschrift soll individuell sein, aber bitte nicht zu individuell: Die Stadt Aachen wollte die Signatur von Olga Weiss für ihren neuen Personalausweis nicht akzeptieren – unterliegt aber gegen die Rentnerin vor Gericht.

Der Stift setzt auf, hebt ab, setzt wieder auf. Ein Anfangsbuchstabe, ein Schwung, ein vertrauter Rhythmus aus Bögen und Schleifen – so, wie sie ihn seit Jahrzehnten macht. Dann noch einmal. Und noch einmal. Dutzende Male. Eine halbe Stunde lang übt Olga Weiss ihre eigene Unterschrift, als wäre sie eine Fremdsprache, für die sie ausgerechnet heute eine Prüfung ablegen soll. 

„Sie muss erkennbar sein“, hat es zunächst am Schalter des Einwohnermeldeamts in Aachen geheißen. Erkennbar – für wen? Für die Mitarbeiterin, für den Computer, für die Vorschrift? Weiss nickt, lächelt unsicher, ist perplex und verblüfft, aber tut, was man von ihr verlangt. Sie ist 69, freundlich, eine, die nicht gern auffällt, die zumindest keinen Ärger machen will. Also unterschreibt sie. Immer wieder. Das „W“ sitzt. Das „e“ auch. Der Rest: ihr Rest. Der individuelle Teil, der eine Unterschrift zur Unterschrift macht, nicht zum Druckschrift-Namenszug.

Trotzdem: Man könne das nicht akzeptieren

Und dann, als sie nicht schnell genug versteht, was sie an sich selbst ändern soll. Als sie nicht fassen kann, was hier passiert. Als sie sagt, dass sie den Personalausweis dringend braucht und nicht ohne geht, wird sie gebeten, das Gebäude zu verlassen. Der Vorgesetzte der Sachbearbeiterin ruft sogar den Sicherheitsdienst. Als wäre sie nicht eine Bürgerin, die ein Dokument beantragt, sondern ein Problem, das man aus dem Wartebereich entfernt.

Es ist eine Szene, die man zunächst für eine Übertreibung halten möchte, für eine dieser Gruselstorys über Behörden, die am Stammtisch wachsen. Doch an dieser Geschichte ist nichts groß – und gerade das macht sie so beunruhigend. Sie handelt von einem alltäglichen Verwaltungsakt, von einer Unterschrift, von einem Personalausweis. Sie handelt davon, wie schnell ein „Bitte hier unterschreiben“ zu einem „So geht das nicht“ werden kann. Und davon, wie eine Stadtverwaltung – ausgerechnet eine, die selbst gern mit schwungvollen Kürzeln unter Briefen arbeitet – plötzlich den Anspruch erhebt, das Private am Schriftzug zu normieren.

Der Personalausweis wurde fristgerecht beantragt

Olga Weiss braucht einen neuen Personalausweis. Ihr alter ist seit Mai 2025 abgelaufen. Also macht sie im April vergangenen Jahres einen Termin beim Bürgerservice der Stadt Aachen, wie man das eben macht: pünktlich, mit Unterlagen, mit Passbild, mit der Erwartung, dass der Staat in solchen Dingen berechenbar ist.

Ein „O“, ein „W“, ein „e“: Und dann begann der Streit über die Unterschrift von Olga Weiss aus Aachen.

Ein „O“, ein „W“, ein „e“: Und dann begann der Streit über die Unterschrift von Olga Weiss aus Aachen.

Was sie bekommt, ist eine Absage. Erst mündlich von einer Sachbearbeiterin im Amtsgebäude, später schriftlich per Post von den Justiziaren der Behörde. Ihre Unterschrift sei „für ein solches Dokument nicht zulässig“. Der Grund klingt so technisch wie endgültig: Die Signatur verändere ihren Namen. Sie enthalte Elemente, die nicht zum Familiennamen passten. Einmal ist von zusätzlichen „e“ die Rede, weil sich in der Mitte mehrere Bögen aneinanderreihen, die wie „eee“ aussehen könnten. Und dann wird es ausgerechnet orthografisch: Am Ende, so die Lesart der Behörde, stehe ein „ß“ – und das sei nun einmal nicht „ss“. Der Name werde dadurch unzulässig verändert.

Dutzende Schreibversuche wurden nicht akzeptiert

Man muss sich diesen Moment vorstellen: Eine Ingenieurin, die drei Kinder groß gezogen und seit mehr als dreißig Jahren in Deutschland lebt, diese Frau soll plötzlich daran scheitern, dass eine behördliche Deutung ihres Abschlussstrichs ein Sonderzeichen erkennt. Es ist das Zeitalter der digitalen Signatur, der biometrischen Merkmale, der maschinellen Mustererkennung – und doch entscheidet in diesem Fall ein Auge über ein „ß“.

Weiss selbst kann sich noch genau erinnern, wie es anfing. In den 1990er Jahren, als die damalige Sowjetunion zerfällt und Chaos herrscht, kommt sie mit ihrem Mann und den drei Kindern als Spätaussiedlerin aus Russland nach Aachen. Zuvor schreibt sie in kyrillischer Schrift, dann lernt sie die lateinische. Der Nachname der Mutter wird fortan mit ß geführt, ihrer mit ss – ein Behördenfehler?

Eine individuelle Unterschrift ist auch Teil der Identität

Damals sei ihr das egal gewesen, sagt Weiss. Sie wisse nicht, warum so entschieden wurde. Was sie aber weiß: Seit damals unterschreibt sie immer gleich. Bei Bank, Versicherung, Krankenkasse, Mietvertrag. Und auch auf den Personalausweisen davor.

Es ist ja nicht nur Gewohnheit. Eine Unterschrift ist, im besten Fall, ein kleines Stück Kontinuität. Sie hält die eigene Identität zusammen, besonders dann, wenn sich drumherum vieles verändert: Sprache, Land, Behörden, Formulare. Wer einmal erlebt hat, wie kompliziert die Übersetzung eines Lebens in Aktenzeichen sein kann, versteht, warum so ein Schriftzug mehr ist als ein dekorativer Kringel. „Das fühlt sich an, wie ein Teil der eigenen DNA“, sagt Olga Weiss.

Olga Weiß musste für ihre Signatur vor Gericht ziehen

Vor einigen Wochen sitzt sie im Verwaltungsgericht Aachen auf der Klägerbank, um sich das kleine Stückchen Identität zurückzuholen. Neben ihr ihr Anwalt, Dominik Bayer aus Stolberg, dahinter ihr Sohn. Auf der anderen Seite: Vertreterinnen des städtischen Rechtsamts und des Bürgerservice. Es ist einer dieser Fälle, in denen die Besetzung im Saal schwerer wirkt als der Anlass: drei Berufsrichter, zwei ehrenamtliche. „Eigentlich nur ein kleiner Vorgang“, sagt der Vorsitzende Richter Georg Franz – aber eben auch ein seltener und spannender.

Spannend ist er, weil er eine Frage stellt, die man sich im Alltag kaum stellt: Was ist überhaupt eine rechtsgültige Unterschrift?

Was ist eine rechtsgültige Unterschrift?

Juristisch ist „Unterschrift“ ein unbestimmter Rechtsbegriff. Er klingt so, als müsste irgendwo eine klare Definition stehen. Doch so einfach ist es nicht. Die Rechtsprechung hat über Jahrzehnte Kriterien herausgearbeitet, die sich ungefähr so zusammenfassen lassen: Eine Unterschrift soll individuell sein, charakteristische Merkmale haben und sie soll den Familiennamen zumindest andeutungsweise erkennen lassen. Sie darf kritzelig sein, muss nicht jeden Buchstaben sauber ausformen. Aber sie darf nicht bloß aus Initialen bestehen und nicht nur aus einem Kürzel.

Eine Unterschrift ist eben keine Schönschriftübung. Sie ist, wenn man so will, ein kontrolliertes Sich-Entziehen: gerade so viel Lesbarkeit, dass man sagen kann „das ist der Name“, und gerade so viel Eigenart, dass man sagen kann „das ist diese Person“.

In einer Zeit, in der wir in Apps und Portalen unsere Identität zunehmend über Passwörter, Zwei-Faktor-Codes und Zertifikate beweisen, soll die Unterschrift weiterhin etwas Archaisches leisten – Authentizität durch Handschrift. Dabei haben Behörden mit Unterschriften offenbar eine besondere Beziehung: Sie brauchen sie – und misstrauen ihr zugleich. Die Unterschrift soll individuell sein, aber bitte nicht zu individuell; lesbar, aber bitte nicht wie Druckschrift; stabil, aber bitte nicht starr.

Unleserlichkeit ist Teil des Prinzips

Ob sich das schon überall rumgesprochen hat? Zahlreiche Prominente jedenfalls hätten nach diesen Maßstäben niemals ein Ausweispapier bekommen dürfen. Der ehemalige Bundeskanzler Gerhard Schröder zum Beispiel, dessen Signatur einem Gebirgskamm ähnelt. Ex FDP-Chef Christian Lindner zeichnet wie eine EKG-Kurve mit Wellen und ein paar verwirrenden Zacken.

Ganz zu schweigen davon, wenn man beispielsweise in die Showbranche blickt. Die Signatur von Michael Jackson kommt fast wie eine kleine Illustration mit Sternchen und Schleifen daher. Wer aus dem Gekringel von David Bowie dessen Signatur herausliest, muss ein Hellseher sein. Die Unterschrift ist hier nicht nur rechtliche Geste, sondern Marke. Man sammelt sie, man rahmt sie, man jagt ihr nach. Und doch sind gerade prominente Signaturen oft die unleserlichsten, weil sie unter Zeitdruck entstehen oder absichtlich verkürzt werden – ein Kürzel als Hochgeschwindigkeits-Ich. Wobei die Unleserlichkeit kein Betriebsunfall ist, sondern Teil des Prinzips.

Wissenschaftler halten Graphologie für Humbug

Ob elegant geschwungen, hastig hingeworfen oder kaum lesbar: Die Unterschrift nährt eine alte Hoffnung, dass sich in wenigen Strichen der Charakter zeigt. Graphologen sind davon überzeugt. Sie betrachten Schwung, Rhythmus und Form und leiten daraus Persönlichkeitsprofile ab. Demnach wäre die schwungvoll und groß wirkende Signatur des Autors dieses Artikels mit Präsenz, Selbstbehauptung und dem Wunsch nach Wirkung verbunden, behauptet ChatGPT. Der zügige, durchgezogene Strich deute auf Tempo und Effizienz hin, mit wenig Geduld für Details. Die starke Stilisierung könne für Abgrenzung stehen.

Klingt faszinierend, hat aber einen dicken Haken: Aus wissenschaftlicher Sicht ist die Graphologie – gelinde ausgedrückt – umstritten. „Das ist in etwa so, als ob man Fingerabdrücke nicht nur kriminaltechnisch zur Identifizierung einer Person auswertet, sondern sie auch zum Handlesen einer Wahrsagerin vorlegt“, sagt beispielsweise Benedikt Armbruster, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Handschriftenuntersuchung: „Ich halte das für unseriös.“

Fälschungen mit dem Mikroskop auf der Spur

Armbruster arbeitete jahrelang als Handschriften-Experte bei der Polizei, bevor er sich 2022 selbstständig machte. Für ihn ist eine Unterschrift nur „ein biometrisches Merkmal in Form einer Materialspur“ und somit ein „Beweismittel“ – und nichts weiter. Um zu prüfen, ob sie echt oder gefälscht ist, untersucht er mit einem Mikroskop und anderen technischen Geräten, ob sie womöglich vorgezeichnet wurde, ob beim Nachahmen mehrfach angesetzt und insbesondere, wie jeder einzelne Buchstabe im Detail ausgeführt wurde.

So genau nimmt es das Verwaltungsgericht Aachen nicht. Richter Franz analysiert jeden einzelnen Buchstaben der Signatur von Olga Weiss per Augenschein, wie die „Aachener Zeitung“ später schreibt. Am Anfang ist ein „O“ zu erkennen, dann folgt ein ziemlich eindeutiges „W“, danach ein „e“. Damit wäre „We…“ schon da, der Kern des Namens. Dann kommen die Bögen, die wie „eee“ aussehen können. Und am Ende ein Schwung, den die Stadt als „ß“ interpretiert – als Buchstaben, der im amtlichen Namen nicht vorkommt.

Richter: „Muss man hier so streng sein?“

Das klingt kleinlich, wirkt aus verwaltungstechnischer Sicht jedoch wie der Versuch, Eindeutigkeit zu schützen. Der Staat braucht Wiedererkennbarkeit, nicht nur Individualität. Er könne diese Sichtweise zwar nachvollziehen, sagt der Richter: „Aber muss man hier so streng sein?“ Okay, ein, zwei Bögen könnten es zwar weniger sein, ergänzt er später, als die Stadt immer noch nicht aufgeben will. Aber die Signatur von Olga Weiss erfülle seiner Einschätzung nach alle Anforderungen an eine rechtsgültige Unterschrift.

Wohl auch, weil die Gebühren für das Verfahren dann geringer werden, verzichten die Vertreter der Kommune schließlich auf ein Urteil. In die Schranken gewiesen von einer Rentnerin. Die lächelt erleichtert. Ihren Wunschausweis mit ihrer normalen Unterschrift hat sie mittlerweile erhalten. Und die Stadt Aachen muss ihre Anwaltskosten übernehmen:  1.491,77 Euro für den Streit um ein paar Buchstaben.