Die Abschaffung der Rente mit 63 könnte den Staatshaushalt laut einer Studie um 9,5 Milliarden Euro pro Jahrgang entlasten.
Rente mit 63 vor dem AusAbschaffung könnte Staatskasse um 9,5 Mrd. Euro entlasten

Würde man die «Rente mit 63» abschaffen, könnte das laut einer Studie Milliardensummen für den Fiskus bedeuten. (Symbolbild)
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Der Staatshaushalt ließe sich laut einer Berechnung um 9,5 Milliarden Euro je Rentnerjahrgang entlasten, wenn die abschlagsfreie Frühverrentung für besonders langjährig Versicherte wegfiele. Laut einem Bericht der Bertelsmann Stiftung nehmen jährlich zwischen 250.000 und 280.000 Erwerbstätige diese Option wahr. Sie gehen nach wenigstens 45 Beitragsjahren vor dem regulären Rentenalter ohne Abzüge in den Ruhestand.
Des Weiteren geht aus einer Kalkulation des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) im Auftrag der Stiftung hervor, dass eine Beseitigung der beliebten abschlagsfreien Altersrente zusätzlich das Potenzial für 125.000 Vollzeitstellen schaffen würde.
Regelung wegen hoher Kosten umstritten
Eine Modellrechnung für den Jahrgang 1957 – den aktuell jüngsten, der sich vollständig im Ruhestand befindet – verdeutlicht eine mögliche Entlastung der gesetzlichen Rentenkasse von circa 10,4 Milliarden Euro für diese Kohorte. Aufgrund der hohen Kosten ist die Regelung für besonders langjährig Versicherte kontrovers. Die Bundesregierung beabsichtigt, in Kürze über ein Reformpaket zu entscheiden, das auch das Rententhema umfasst.
Die geltende Bestimmung wurde 2014 von der damaligen schwarz-roten Bundesregierung etabliert und zielt auf „besonders langjährig Versicherte“, die mindestens 45 Jahre Beiträge geleistet haben. Personen, die vor 1953 geboren sind, durften mit 63 Jahren ohne Abzüge in den Ruhestand treten. Für jüngere Jahrgänge zwischen 1953 und 1963 erhöht sich diese Altersgrenze stufenweise. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 beläuft sich das frühestmögliche Zugangsalter dann auf 65 Jahre.
Experten prognostizieren späteren Renteneintritt
Sollte diese Frührenten-Option wegfallen, nehmen die Wissenschaftler an, dass sich der Rentenbeginn in solchen Fällen durchschnittlich um zehn Monate verzögern würde. Die Betroffenen würden dann mit Kürzungen in den Ruhestand eintreten. Die Entlastung würde den Angaben zufolge nicht sofort entstehen, sondern sich über jahrzehntelang geringere Rentenzahlungen verteilen. Der finanzielle Effekt würde für die Folgejahrgänge ähnlich wie für den Jahrgang 1957 ausfallen, betont die Untersuchung.
Zwar würden die Ersparnisse bei den Rentenleistungen zu geringeren Beiträgen in anderen Sozialversicherungsbereichen führen. Man rechnet mit Einnahmeverlusten bei der Kranken- und Pflegeversicherung sowie der Einkommensteuer von insgesamt rund 860 Millionen Euro. Unterm Strich bliebe für die Staatskasse jedoch eine Einsparung von rund 9,5 Milliarden Euro.
Laut den Forschenden sprechen nicht nur finanzielle Gründe für ein Überdenken der Regelung, die in der politischen Debatte oft als „Rente mit 63“ bezeichnet wird. Wenn diese Art der Frühverrentung entfiele, stünden dem Arbeitsmarkt für längere Zeit höher qualifizierte Arbeitskräfte zur Verfügung. Eine Kompensation für Härtefälle wird als sinnvoll erachtet. (dpa/red)
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