Lügen in Lockdown-ZeitenBetrug mit falschen Online-Shops und Streamingdiensten

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(Symbolbild)

  • Momentan verbringen Menschen viel Zeit zu Hause – Betrüger versuchen das auszunutzen: mit falschen Onlineshops und vermeintlichen Streamingdiensten.

Einen gemütlichen Kinoabend zu Hause verbringen, so hat sich Ursula Friedrichs das vorgestellt. Mit dem neuen internetfähigen Fernseher ist das auch möglich. Sie recherchiert im Internet, gibt die Begriffe „Kinofilme streamen“ in die Suchmaschine ein und schaut sich die Ergebnisse an. Die Seite Playmuvu.de gefällt ihr, vor allem die Auswahl an Krimis. „Und dann habe ich gedacht, weil da stand, kostenloses Probeabo, fünf Tage, ich kann mich ja mal kostenfrei anmelden“, sagt die 50-Jährige. „Auf Anmelden geklickt, nichts funktioniert, noch mal probiert, nichts funktioniert. Dann habe ich die Seite geschlossen und keinen Gedanken mehr dran verschwendet.“

Ihren richtigen Namen möchte Friedrichs nicht preisgeben. Es ist ihr unangenehm, dass sie Betrügern in die Falle getappt ist. Fünf Tage nach ihrem missglückten Anmeldeversuch bekommt sie eine E-Mail. Darin heißt es: „Ihr Account [wurde] automatisch [...] um 1 Jahr verlängert. Diesbezüglich möchten wir Sie über eine offene Rechnung in Höhe von 395,88 Euro [...] benachrichtigen. Bei Nichtbezahlung [...] sind wir gezwungen, die Informationen über die nicht bezahlte Rechnung an unseren Anwalt bzw. an das Inkassobüro weiterzugeben.“

Verbraucherzentralen kennen die Maschen

Den Verbraucherzentralen ist die Masche bekannt. Mehr als 200 dubiose Streamingwebseiten haben sie bereits an die Behörden weitergeleitet. Ob Alimovies, Realflix oder Streamado – immer wieder fallen Menschen auf das vermeintliche Angebot herein. „Das ist ein großes Problem, weil die unseriösen Seiten immer besser aussehen, die Angaben zu den Kosten aber nicht ausreichend klar kommunizieren. Zudem wird nach Angaben von Betroffenen häufig offenbar gar keine Leistung erbracht“, sagt Stefanie Kahnert von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Hinzu komme, dass die Namen der Domains ständig variieren: „Wenn man einen Streamingdienst ausprobieren möchte, den man nicht kennt, würde ich empfehlen, ihn in die Suchmaschine einzugeben, um zu sehen, ob es dazu Erfahrungen gibt.“ Sie kann Opfer beruhigen: „Wenn man vor der Registrierung nicht ordnungsgemäß über die vertraglichen Einzelheiten aufgeklärt wurde, dann ist da auch kein Vertrag zustande gekommen. Und wurde gar keine Leistung erbracht oder ist die Registrierung von Anfang an fehlgeschlagen, besteht ebenfalls keine Zahlungsverpflichtung.“

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Wer die Zahlungsaufforderungen trotzdem nicht unbeantwortet lassen möchte, kann sich auf der Seite der Verbraucherzentralen einen Musterbrief herunterladen, in dem der „hilfsweise Widerruf des angeblich abgeschlossenen Vertrags“ erklärt wird. Genauso gut kann man alle Forderungen und Drohungen jedoch auch ignorieren.

Das Impressum der Anbieter sollte vollständig sein Auch Onlineeinkäufe sind in diesen Zeiten beliebt, vor allem, wenn es Schnäppchen zu holen gibt. Immer wieder poppen in den sozialen Medien Werbeanzeigen auf von Läden, die angeblich die Krise nicht überstanden haben und ihre Produkte darum zu Schleuderpreisen verscherbeln.

Die Mitleidsmasche zieht, doch bezahlte Ware ist oft minderwertig oder sie kommt nie an. Stefanie Kahnert warnt bei Onlinekäufen zur Vorsicht. „Manchmal verbirgt sich im Namen der Webseite schon ein kleiner Rechtschreibfehler oder die Seite hat eine ungewöhnliche Endung wie „.de.com„.“ Oft hilft auch ein Blick ins Impressum, das vollständig sein sollte. Wer unsicher ist, ob mit dem Onlineshop alles in Ordnung ist, kann unter der angegebenen Telefonnummer anrufen und nachfragen. Manchmal stellt sich so auch heraus, dass die Betrüger irgendein Impressum von anderen Webseiten kopiert haben.

Ausschließlich Vorkasse? Da ist Vorsicht geboten

Gütesiegel wie vom TÜV oder von Trusted Shops sollten anklickbar sein und auf die Internetseite des Gütesiegelbetreibers weiterleiten. Hier sollte ein gültiges Prüfzertifikat angezeigt werden, das ausdrücklich auf den Shop Bezug nimmt. Wichtig auch die Bezahlart: Werden ausschließlich Vorkasse und Sofort-Überweisung angeboten, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Betrüger am Werk sind. Wer trotz aller Vorsicht auf einen Fakeshop hereingefallen ist, sollte den Fall bei der Polizei anzeigen und sicherheitshalber auch die Kreditkarte sperren, die für den Einkauf genutzt wurde. Per Paypal bezahltes Geld kommt über den Käuferschutz zurück. Im Fall einer Überweisung kann man bei der Bank zwar eine Rücküberweisung beauftragen. Auf diese Weise gezahltes Geld kommt jedoch nur in den seltensten Fällen wieder zurück.

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