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Vorstoß gegen MissbrauchLänder fordern Reform des Selbstbestimmungsgesetzes

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Debatte über Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes

Der Fall von Marla Svenja Liebich hat eine neue Debatte über das Selbstbestimmungsgesetz ausgelöst.

Nach dem Fall einer verurteilten Rechtsextremistin fordern mehrere Bundesländer eine Verschärfung des Selbstbestimmungsgesetzes.

Eine Verschärfung des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) wird von mehreren deutschen Bundesländern angestrebt. Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben eine gemeinsame Initiative gestartet, deren Ziel es ist, die Autonomie von trans- und intergeschlechtlichen Personen zu fördern, während zugleich ein manifester Missbrauch der Regelung unterbunden werden soll. Diese Information wurde vom Justizministerium in Sachsen veröffentlicht. Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ hatte bereits im Vorfeld darüber berichtet.

Die aktuelle Diskussion wurde durch den Fall der rechtskräftig verurteilten Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich entfacht. In diesem Zusammenhang hatte sich auch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) für eine Novellierung des Gesetzes starkgemacht. Liebich, zu diesem Zeitpunkt noch unter dem Namen Sven Liebich bekannt, wurde im Juli 2023 wegen Volksverhetzung, übler Nachrede sowie Beleidigung rechtskräftig zu einer Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt, die ein Jahr und sechs Monate ohne Bewährung beträgt.

Haftstrafe nicht angetreten

In der Folgezeit veranlasste Liebich die Änderung ihres Geschlechtseintrags von männlich zu weiblich sowie die Anpassung ihres Vornamens von Sven zu Marla Svenja. Dieses Vorgehen wurde von Kritikern als eine missbräuchliche Anwendung des Selbstbestimmungsgesetzes bezeichnet. Eine Ladung zum Antritt der Haft in der Justizvollzugsanstalt für Frauen in Chemnitz wurde von Liebich ignoriert.

Die Festnahme von Liebich erfolgte schließlich an der deutsch-tschechischen Grenze; seit diesem Zeitpunkt befindet sie sich in Haft in Tschechien. Am Montag verfügte das Landgericht in Pilsen die Überstellung nach Deutschland. Gegen diese Entscheidung steht Liebich jedoch die Möglichkeit einer Beschwerde offen.

Bundesländer verlangen Mechanismus gegen Missbrauch

Die drei Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt sowie Thüringen appellieren nun an die Bundesregierung, zügig eine Gesetzesänderung zu initiieren. Diese soll einen juristisch abgesicherten Kontrollmechanismus etablieren, um offensichtlichen Missbrauchsfällen vorzubeugen. Ihr Vorschlag beinhaltet eine gesetzliche Präzisierung der objektiven Kriterien, die es Standesämtern ermöglichen, bei eindeutigen Anzeichen von Missbrauch einzugreifen. Geplant sind dabei spezifische Kontrollinstrumente, einheitliche Vorlage- und Klärungsprozesse sowie eindeutige juristische Rahmenbedingungen für die zuständigen Ämter.

„Prüfbar sollen allein objektive und dokumentierbare Umstände sein, die auf eine zweckwidrige oder missbräuchliche Nutzung des Verfahrens hindeuten“, unterstrich Constanze Geiert (CDU), die Justizministerin von Sachsen. Laut der CDU-Politikerin würde jeder Fall von Missbrauch die Absicht des Gesetzes untergraben, nämlich die Verwirklichung des Rechts betroffener Menschen auf einen respektvollen Umgang mit ihrer Geschlechtsidentität. Eingebracht werden soll die Anregung bei der Konferenz der Justizminister am 11. und 12. Juni in Hamburg. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.