Abo

Streit der Woche?Sollten Erben stärker besteuert werden?

5 min
Geld Symbol dpa

Symbolbild

  1. Armutsforscher Christoph Butterwegge sagt: „Dem Staat entgeht viel Geld, das er dringend zur Bewältigung sozialer Probleme braucht““
  2. Unternehmer David Zülow sagt: „Das ist nicht gerecht. Es ist eine Enteignung aus der kalten Hand“

Zwischen 200 und 400 Milliarden Euro werden jährlich in Deutschland vererbt. Steuern werden darauf kaum gezahlt. Dabei ist der Geldsegen ohne Gegenleistung nicht gleichmäßig verteilt.

Pro: „Dem Staat entgeht viel Geld, das er dringend zur Bewältigung sozialer Probleme braucht“

von Christoph Butterwege

Das geltende Erbschaftsteuerrecht begünstigt einerseits wohlhabende Mittelschichtfamilien, denen die relativ hohen Freibeträge für Partnerinnen und Partner (500.000 Euro) und Kinder (400.000 Euro pro Person) nach dem Tod eines vermögenden Haushaltsvorstandes jegliche Steuerzahlung ersparen. Diese Mittelschicht profitiert auch davon, dass Immobilien – ein traditioneller Kernbestandteil ihres Vermögens – steuerfrei vererbt werden können, wenn zum Beispiel Ehepartner sie noch mindestens zehn Jahre lang bewohnen. Dies gilt auch für Kinder des Erblassers oder der Erblasserin, sofern die Wohnfläche des Objekts 200 Quadratmeter nicht überschreitet.

modulo2dev_galerie_00000069_1

Porf. Christoph Butterwegge

Andererseits begünstigt das Erbschaftsteuerrecht hyperreiche Unternehmerfamilien, denen die Privilegie-rung des Betriebsvermögens und die Mehrfachinanspruchnahme des Schenkungsteuerfreibetrages die intergenerationale Weitergabe von Unternehmen ermöglichen. Nach mehreren Reformen können Firmenerben einen ganzen Konzern erben, ohne einen einzigen Cent betriebliche Erbschaftsteuer zahlen zu müssen.

Kluft zwischen Arm und Reich vergrößert sich

Die von CDU, CSU, FDP, SPD und Teilen der Grünen vorgenommenen Neuregelungen fördern die Konzentration des Kapitals, die Kumulation der Vermögen und die soziale Polarisation. Damit wurde die Spaltung in Arm und Reich tendenziell noch verschärft. Auch die Chance, der öffentlichen Armut (von Ländern und Kommunen) entgegenzuwirken, wurde vertan.

Wie viel Geld dem Staat entgeht, das er dringend zur Bewältigung sozialer Probleme und von Kosten der Covid-19-Pandemie braucht, offenbart die Steuerstatistik: Von den steuerfreien Unternehmensübertragungen der Festsetzungsjahre 2011 bis 2014 im Wert von 144 Milliarden Euro, für die Altersangaben verfügbar sind, fielen 37 Milliarden Euro an Minderjährige; 90 Kinder im Alter von unter 14 Jahren, denen ein Vermögen von mindestens 20 Millionen Euro übertragen wurde, erhielten zusammen 29,4 Milliarden Euro, was im Durchschnitt nicht weniger als 327 Millionen Euro pro Kind ergibt.

Kind eines Multimillionärs zu sein, ist keine Leistung

Wie kaum eine andere Zahl illustrieren dies, welche enormen Vermögen manchen Sprösslingen von Unternehmerfamilien in den Schoß fallen, und zwar häufig, bevor ihre Eltern tot sind. Rechtfertigen können das nur Besitzstandswahrer und Wirtschaftslobbyisten, aber selbst Neoliberale geraten in Begründungsnöte – denn es ist nun mal keine Leistung, der Sohn oder die Tochter eines Multimillionärs zu sein.

Wie konnte es dazu kommen? Offenbar besteht ein Konsens zwischen Kleinbürgern und Großunternehmern, der es diesen erlaubt, ihre materiellen Besitztümer fast ungeschmälert an die Kinder weiterzugeben, ohne vom Staat zu Steuerzahlungen herangezogen zu werden.

Das könnte Sie auch interessieren:

Vermutlich sind viele Mittelschichtangehörige von der Angst beseelt, dass sie das Finanzamt im Erbfalle schröpft, was sie veranlasst, selbst Steuerreformen zu unterstützen oder zu tolerieren, die ausschließlich Hochvermögenden nützen.

Statt in Radfahrermanier nach oben – gegenüber Reichen – zu buckeln und nach unten – gegenüber Armen, Sozialleistungsbeziehern und Migranten – zu treten, könnte die Mittelschicht ihren Wohlstand besser erhalten, wenn sie mehr Solidarität mit den sozial Benachteiligten üben und dafür sorgen würde, dass auch Unternehmerfamilien ihren finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Allgemeinheit nachkommen.

Professor Christoph Butterwegge, hat bis 2016 Politikwissenschaft an der Universität zu Köln gelehrt und zuletzt das Buch „Ungleichheit in der Klassengesellschaft“ veröffentlicht.

Contra: „Das ist nicht gerecht. Es ist eine Enteignung aus der kalten Hand“

von David Zülow

Steuern zu zahlen ist eine notwendige Sache. Wenn Werte geschaffen werden, fällt die Steuer an.  Und wenn Gewinne anfallen, ist eine Abgabe darauf fällig und legitim. Nicht legitim ist es, mit einer Erhöhung der Erbschaftssteuer falsche Anreize zu setzen. Ein Beispiel: Sie wollen Ihre Kinder dazu erziehen, mit Taschengeld sparsam umzugehen. Aber wenn am Jahresende im Sparschwein mehr als 50 Euro sind, die Ihr Kind nicht in Süßigkeiten oder Sammelbilder gesteckt hat, dann nehmen sie ihm einen Teil des Geldes wieder weg. Glauben Sie, Ihr Kind wird mehr als die 50 Euro ins Sparschwein stecken? Wohl nicht.

Zülow jpg

David Zülow, Vorsitzender der "Familienunternehmer NRW

Genau so ist auch die Lenkungswirkung der Erbschaftssteuer. Eltern  sparen, um Kindern eine Grundlage, zu hinterlassen. Alle Einkommen, ob durch sozialversicherungspflichtige Arbeit, Selbstständigkeit oder unternehmerisches Handeln entstanden, wurden bereits versteuert. Jeder Cent, sofern man nicht im Lotto gewonnen hat. Das wünsche ich Ihnen zwar, aber sehr wahrscheinlich ist es nicht.

Verstoß gegen das Gebot der Doppelbesteuerung

Und am Ende des Lebens soll die Lebensleistung noch einmal versteuert werden. Ohne dass in der Gesamtbetrachtung ein Mehrwert entstanden ist? Das ist nicht gerecht. Es ist ein Verstoß gegen das Verbot der Doppelbesteuerung. Es ist eine Enteignung aus der kalten Hand. Obendrein ist es nicht zielführend.

Sind Erben ungerecht bessergestellt? Nein.Denn Erben werden unter Umständen dafür bestraft, dass ihre Erblasser sich ein Häuschen in der falschen Lage gekauft hat. Wer ein Haus im Bergischen erbt, kommt unter Umständen mit dem Freibetrag um die Erbschaftssteuer herum. Wer das gleiche Haus, das seine Eltern vor 30 Jahren für 300.000 Mark im Kölner Grüngürtel gebaut haben, erbt, wird vermutlich zur Kasse gebeten.

Er wird bestraft für eine Marktentwicklung, auf die er keinen Einfluss hatte. Denn angesichts der Immobilienpreisentwicklung in Köln wird der Freibetrag von 500.000 Euro schnell ausgeschöpft sein. Hat der Erbende  die Mittel nicht flüssig, die Steuer zu bezahlen, wird er gezwungen sein, sein ererbtes Haus zu verkaufen.

Nachkommen werden abgesichert

Das Prinzip der Erbschaft ist auch eine Absicherung der Nachkommen gegen Altersarmut. Tritt die Mangels Erbe ein, trägt die Gemeinschaft die Kosten. Wer erbt,  schont  die Solidarkassen. Und wer sein Erbe mit vollen Händen ausgibt,  sorgt dafür,  dass es jemand bekommt,  der es durch eigene Leistung verdient und dann wieder versteuert.

Ein weiterer nicht zu missachtender Aspekt ist die Höhe des Erbschaftssteuer-Aufkommens. Im vergangenen Jahr waren es acht Milliarden Euro. Klingt nach einer Menge. Das gesamte Steueraufkommen von Bund und Land im Jahr 2020 betrug aber 682 Milliarden Euro betrug. Die Erbschaftssteuern macht nur gut ein Hundertstel des  Staatseinkommens aus. Die Bedeutung des Erbschaftsteueraufkommens ist äußerst gering, die Kosten ihrer Erhebung aber außergewöhnlich hoch. Somit dürfte der materielle Ausgleich kaum zu Buche schlagen. Damit wäre auch das immer wieder angeführte Argument der Umverteilung entkräftet.

Gerade bei wirklich großen Erbschaften wächst der Anreiz, allein aus steuerlichen Gründen ins Ausland zu gehen. 20 EU-Länder erheben von Ehegatten nur fünf Prozent Erbschaftssteuer, 16 ebenfalls nur fünf bei Kindern.  Eine höhere Erbschaftssteuer führt nicht zu einer gerechteren Welt, sondern zu vollkommen falschen Anreizen.

David Zülow ist Vorsitzender von „Familienunternehmer NRW“ und arbeitet in zweiter Generation im elterlichen Unternehmen Zülow AG