Eine Expertise für den Bundestag klassifiziert Militäraktionen gegen den Iran als Bruch des Völkerrechts. Die mögliche deutsche Mittäterschaft wird nun untersucht.
Streit um Basis RamsteinGutachten: Mögliche deutsche Beihilfe bei Angriff auf Iran

Ist der Angriff der USA und Israels auf die USA völkerrechtswidrig? Für die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags ist die Antwort recht eindeutig. (Symbolbild)
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Der bewaffnete Konflikt der Vereinigten Staaten und Israels mit dem Iran wird von den Wissenschaftlichen Diensten des Bundestages als Verstoß gegen das Völkerrecht eingestuft. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, entstammt diese Einschätzung einer Expertise, welche Parlamentarier der Linksfraktion angefordert hatten. Die Attacken der beiden Nationen stellen demnach „nach herrschender Ansicht“ eine Verletzung des in der UN-Charta verankerten Gewaltverbots dar. Sie seien weder durch das Recht auf Selbstverteidigung gedeckt noch vom UN-Sicherheitsrat autorisiert worden.
In ihrer 12-seitigen Ausarbeitung untersuchen die Fachleute die Frage einer möglichen völkerrechtlichen Verantwortlichkeit Deutschlands, sollte der US-Luftwaffenstützpunkt Ramstein für Attacken auf den Iran Verwendung finden. Die Expertise gelangt zu der Folgerung, dass eine Beihilfe „vorbehaltlich der konkreten Umstände der Nutzung (...) jedenfalls nicht ausgeschlossen ist“.
Verwendung von US-Basen in Deutschland ungewiss
Das genaue Ausmaß der Nutzung des Stützpunktes Ramstein in Rheinland-Pfalz für die Attacken gegen den Iran ist momentan nicht geklärt. Dieser Standort fungiert gemeinhin als logistische Hauptdrehscheibe für amerikanische Streitkräfte in Europa, im Nahen Osten sowie in Afrika. Es ist jedoch nicht bekannt, ob und auf welche Weise er unmittelbar für militärische Aktionen eingesetzt wird.
Anders als Deutschland verbot Spanien bereits zu Kriegsbeginn die Nutzung zweier US-Militärbasen in Andalusien für die Angriffe auf den Iran. Von einem vergleichbaren Schritt hat die Bundesregierung für die US-Luftwaffenstützpunkte Ramstein und Spangdahlem bislang abgesehen.
Regierung beruft sich auf juristische Vereinbarungen
Der Sprecher der Regierung, Stefan Kornelius, erklärte hierzu Anfang März, die Nutzung der Militärbasen in Deutschland unterliege rechtlichen Verabredungen und Verträgen, die völkerrechtlichen Bestand hätten und sich im Rahmen der deutschen Rechtsordnung bewegten. „Deswegen werden wir sie nicht einschränken“, so Kornelius laut dpa. (red)
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