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Wahlrecht spaltet KoalitionUnion pocht auf den Vertrag, die SPD auf die Parität

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Das Wahlrecht soll erneut reformiert werden

Union und SPD finden bislang keinen gemeinsamen Nenner bei der geplanten Wahlrechtsreform. (Archivfoto)

Union und SPD streiten über eine neue Wahlrechtsreform. Während die Union auf eine Lösung drängt, beharrt die SPD auf einer Frauenquote.

Wahlrechtsreform: Union und SPD im Stillstand

Die Koalitionspartner finden keinen Konsens bei der Neuregelung des Wahlrechts. Die Union drängt auf eine Lösung, während die SPD auf einer Frauenquote beharrt.

Bei der geplanten Neugestaltung des Wahlrechts verzeichnen CDU/CSU und SPD keine Fortschritte – daher übt die Union nun vermehrt Druck auf den Koalitionspartner aus. „Die Reform des Wahlrechts muss kommen, sie steht im Koalitionsvertrag“, erklärte der Chef der CSU-Landesgruppe, Alexander Hoffmann, in Berlin gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. „Wenn jemand zum Gelingen dieses Koalitionsvertrags beitragen will, muss er sich auch an die Dinge halten, die wir vereinbart haben. Ohne diese Vereinbarung hätte die CSU den Koalitionsvertrag nicht unterschrieben.“

Die Schwierigkeit liegt darin, dass Union und SPD bisher keine mehrheitsfähige Alternative zu dem 2023 von der Ampel-Regierung verabschiedeten Wahlgesetz entwickelt haben.

SPD besteht auf paritätischer Besetzung

Eine Übereinkunft wird außerdem durch das Verlangen der SPD nach Parität blockiert. Demzufolge soll der Bundestag zukünftig zu gleichen Teilen aus weiblichen und männlichen Abgeordneten bestehen. Johannes Fechner, der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, rechtfertigt diesen Standpunkt. „Wir haben seit 77 Jahren im Grundgesetz stehen, dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind. Aber im Parlament erleben wir eher einen Rückschritt, einen Rückgang des Frauenanteils“, äußerte er gegenüber der dpa. „Dagegen wollen wir vorgehen.“

Reform der Reform im Koalitionsvertrag vereinbart

In der Koalitionsvereinbarung wurde die Einrichtung einer Kommission zum Wahlrecht beschlossen. Diese hatte den Auftrag, das Wahlgesetz der Ampel zu bewerten und bis 2025 Vorschläge für eine Reform zu präsentieren. Damit sollte garantiert werden, dass „jeder Bewerber mit Erststimmenmehrheit in den Bundestag einziehen kann und der Bundestag unter Beachtung des Zweitstimmenergebnisses grundsätzlich bei der aktuellen Größe verbleiben kann“.

Darüber hinaus wurden zwei Prüfaufträge definiert: Es sollte geklärt werden, wie eine paritätische Vertretung von Frauen im Parlament sichergestellt werden kann und ob das Wahlrecht bereits für junge Menschen ab 16 Jahren gelten soll.

Größe des Bundestags soll bei 630 Sitzen bleiben

Das im Jahr 2023 von SPD, Grünen und FDP verabschiedete Gesetz reduzierte die Zahl der Abgeordneten von ehemals 736 auf 630. Diese Verkleinerung soll beibehalten werden, worüber zwischen Union und SPD weitestgehend Einigkeit herrscht.

Bundestag

Der Bundestag zählt heute 630 Abgeordnete - dabei wollen Union und SPD es belassen. (Archivfoto)

„Es bleibt unser Ziel, dass sich der Bundestag nicht vergrößert. 630 Abgeordnete - das muss die Orientierungsgröße sein. Dieses Ziel ist auch erreichbar“, unterstreicht der CSU-Politiker Hoffmann. Der SPD-Abgeordnete Fechner äußert sich hingegen mahnend: „Wir sollten kein Wahlrecht beschließen, das das Risiko einer Vergrößerung auf bis zu 750 Abgeordnete beinhaltet“. Diese Gefahr sieht er in den Reformplänen der Union.

23 Direktkandidaten ohne Mandat nach Wahl 2025

Um die Limitierung auf 630 Sitze zu erreichen, wurden von der Ampel-Koalition die Überhang- und Ausgleichsmandate abgeschafft, die das Parlament zuvor bei jeder Wahl hatten wachsen lassen. Solche Überhangmandate fielen an, wenn eine Partei durch Erststimmen mehr Direktmandate errang, als ihr gemäß dem Zweitstimmenanteil zugestanden hätten. Diese durfte sie behalten, während die übrigen Parteien Kompensationsmandate bekamen.

Durch die Gesetzesänderung wurde das Ergebnis der Zweitstimmen für die Gesamtzahl der Sitze einer Partei maßgeblich. Falls eine Partei mehr Direktmandate erzielte, als ihr nach dem Zweitstimmenanteil zustanden, verloren die Wahlkreisgewinner mit den schwächsten Erststimmenergebnissen ihren Anspruch auf einen Sitz. Dies traf in 23 Wahlkreisen zu.

Union schlägt umstrittenes Grabenwahlrecht vor

Diese Folge sorgt bei der Union weiterhin für Empörung. Jedoch ist auch die SPD mit der bestehenden Regelung unzufrieden. „Dass nicht jeder Wahlkreis im Bundestag vertreten ist, ist ein Manko, das wir beseitigen wollen“, stellt Fechner fest.

Die Frage nach der Umsetzung bleibt offen. Ein Vorschlag seitens der Union ist das sogenannte Grabenwahlrecht. Bei diesem Modell würde eine Hälfte der Mandate an die Gewinner der Direktmandate in den Wahlkreisen gehen. Die andere Hälfte würde entsprechend dem Zweitstimmenergebnis über Parteilisten verteilt. Die Zuteilung der Sitze fände dabei in zwei separaten Verfahren statt. Eine Anrechnung der Direktmandate auf den Anteil der Zweitstimmen würde entfallen. Ein solches System würde die jeweils stärkste politische Partei bevorzugen – laut derzeitigen Umfragen wären das die AfD und die Union.

Stimmzettel

Das Kreuz auf dem Wahlzettel machen, ist eine Sache - wie daraus Mandate werden eine andere. (Archivfoto)

Alternativ kann sich die Union eine Wiederbelebung des 2020 gemeinsam mit der SPD verabschiedeten Wahlgesetzes vorstellen. Jenes begrenzte eine unkontrollierte Zunahme der Parlamentsgröße, da drei Überhangmandate nicht ausgeglichen wurden – gesetzlich zulässig wären bis zu 15 gewesen. Ferner war vorgesehen, die Anzahl der Wahlkreise in einem Folgeschritt von 299 auf 280 zu reduzieren.

Experte warnt vor Stärkung der AfD

Der Gedanke an ein Grabenwahlrecht alarmiert den Experten für Wahlrecht, Robert Vehrkamp. Seiner Ansicht nach hätte es eine verstärkende Wirkung für die AfD. „Ich halte ein Grabenwahlsystem in der jetzigen polarisierten Situation des Parteiensystems für vollkommen unverantwortlich.“

Der Professor, der am Zentrum für Demokratieforschung an der Leuphana Universität in Lüneburg tätig ist, hält es für unwahrscheinlich, dass die SPD erneut unausgeglichenen Überhangmandaten zustimmen würde. „Warum soll denn die SPD dieses Thema wieder auf den Tisch legen – in einer Situation, in der sie bis auf weiteres keinerlei Aussichten hat, selbst Überhangmandate zu erzielen?“. Des Weiteren wäre die finale Größe des Bundestags bei jeder Wahl mit einem solchen System nicht vorhersehbar. „Das wäre ein Vabanquespiel.“

Wie ist der weitere Verlauf? Laut Fechner hat die Wahlrechtskommission ihre Aufgabe abgeschlossen. „Jetzt müsste der Koalitionsausschuss entscheiden, ob und wie das Wahlrecht geändert wird.“ (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.