- Fast 1200 Häftlinge sitzen in Nordrhein-Westfalen in Justizvollzugsanstalten, weil sie ihre Geldbuße nicht zahlen können oder wollen.
- Experten empfehlen dem Landtag dringend für diese Fälle nach anderen Lösungen zu suchen.
- Nicht zuletzt auch, weil jeder Häftling das Land und damit den Steuerzahler viel Geld kostet.
Düsseldorf – Aktuell sitzt jeder 13. Häftling in Nordrhein-Westfalen hinter Gittern, weil er eine Geldstrafe nicht bezahlen konnte – oder wollte. Zum Stichtag 31. Oktober traf dies nach Angaben des Justizministeriums auf 1176 von 15.596 inhaftierten Personen zu. Dieser Weg, eine Geldstrafe zu tilgen, kostet das Land pro Tag und Insasse 139,83 Euro (Stand 2018).
Im Rechtsausschuss des Landtags hat inzwischen ein Nachdenken eingesetzt, ob die Ersatzfreiheitsstrafe immer ihren Zweck erfüllt.
Ein Viertel der in NRW in Ersatzhaft einsitzenden Frauen und Männer wurde wegen Schwarzfahrens zu einer Geldstrafe verurteilt, berichtet die Soziologin Nicole Bögelein vom Institut für Kriminologie an der Uni Köln in einer Stellungnahme für den Landtag. Die Ersatzfreiheitsstrafe treffe häufig Personen, deren Leben in mehreren Bereichen in Schieflage geraten ist.
Soziologin: „Dauerhafte Betreuung angebrachter als Haft“
Aus Sicht Bögeleins müssten gerade für Personen aus desolaten Verhältnissen statt einer Ersatzfreiheitsstrafe alternative Sanktionen entwickelt werden. „Oft scheint eine dauerhafte Betreuung angebrachter“, so die Soziologin.
Es gehe darum, den Umgang mit Geld zu lernen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe bringt in ihrer Stellungnahme dafür Fallmanager ins Spiel. Diese sollten die Betroffenen an die Hand nehmen und durch Hilfsangebote lotsen, um die Ersatzhaft zu vermeiden.
In Niedersachsen übernehmen freie Träger die Geldverwaltung für die Betroffenen. Solche Maßnahmen wirkten zudem präventiv.
Vorbeugung empfiehlt Bögelein auch bei den vielen Schwarzfahrern. Es sei unverhältnismäßig, dass so viele von ihnen eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten müssen. Andere Länder beugten dem durch Sozialtickets im Nahverkehr vor.
Dem Rechtsausschuss des Landtags gibt Bögelein eine Grundsatzfrage auf den Weg: „Der Gedanke, mit der Geldstrafe eine leichtere Strafe als die Freiheitsstrafe zur Verfügung zu haben, wird konterkariert in dem Moment, in dem die Tilgung durch eine Ersatzfreiheitsstrafe erfolgt.“
Die Alternative, Geldstrafen über Sozialstunden abzuleisten, muss aus Sicht Bögeleins ausgeweitet werden. Allerdings haben 2018 nur 669 Schuldner diese Möglichkeit gewählt. Am Mittwoch berät der Rechtsausschuss darüber.
