Die Zahl der Organspenden ist gestiegen, doch der Bedarf bleibt hoch. Nun wird die Debatte um die Widerspruchsregelung neu entfacht.
Hoffnung für TausendeZahl der Organspenden steigt, doch der Mangel bleibt groß

In Deutschland müssen spätere Spender zu Lebzeiten oder stellvertretend die Angehörigen einer Organentnahme explizit zustimmen. (Symbolbild)
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Ein Zuwachs von gut zwölf Prozent bei den Organspenden wurde für die ersten fünf Monate des Jahres 2026 gemeldet. Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) in Frankfurt gab bekannt, dass 1.405 Spenderorgane registriert wurden, gegenüber 1.253 im identischen Zeitraum 2025.
Auch die Anzahl der Spenderpersonen ist leicht angewachsen. Stellten im Vergleichszeitraum des Vorjahres 426 Menschen posthum Organe bereit, waren es in den ersten fünf Monaten 2026 bereits 452 Personen. Das stellt eine Zunahme von 6,1 Prozent dar.
Im Gesamtjahr 2025 war die Zahl der Menschen, die nach ihrem Ableben Organe spendeten, laut früheren Angaben der DSO ebenfalls leicht höher als im Vorjahr. Bei 985 Personen in Deutschland erfolgte die Entnahme eines oder mehrerer Organe. Dies entsprach im Vergleich mit 2024 einem geringfügigen Anstieg von 3,4 Prozent. Mit diesen Werten erreichte die Organspende 2025 laut DSO das höchste Niveau seit dem Jahr 2012.
Die Menge der Spenderorgane war jedoch weiterhin nicht ausreichend, um allen Patientinnen und Patienten auf den Wartelisten eine Transplantation zu ermöglichen. 3.150 Personen konnten Organe empfangen, während sich rund 8.200 Menschen auf der Warteliste befanden.
Debatte um Widerspruchsregelung neu entfacht
Im Unterschied zu vielen anderen europäischen Ländern müssen in Deutschland Verstorbene zu Lebzeiten einer Organentnahme explizit zugestimmt haben, oder die Angehörigen tun dies stellvertretend. Dies könnte sich zukünftig ändern: Eine fraktionsübergreifende Gruppe von Abgeordneten dringt auf eine grundlegende Reform der Organspendegesetzgebung in Deutschland.
Nach deren Vorstellung soll ab dem Jahr 2030 jede volljährige und einwilligungsfähige Person prinzipiell als Organspender gelten – es sei denn, sie hat zu Lebzeiten ausdrücklich einer Spende widersprochen.
Der Bundestag steuert bei diesem Thema allerdings auf eine ethische Auseinandersetzung zu, in der die üblichen Fraktionslinien keine Rolle spielen. Eine andere politische Gruppierung warnte bereits vor einer derartigen Widerspruchsregelung mit der Argumentation, sie stelle einen „Grundrechtseingriff“ dar. (dpa/red)
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