Flüge mit Zwischenstopp in Dubai oder Doha können gebucht werden, obwohl die Situation angespannt ist. Welche Konsequenzen hat die Reisewarnung für Urlauber?
Reisewarnung für Nahost-DrehkreuzeWas das für euren Urlaub bedeutet

Zwischenstopp in Doha? Laut Auswärtigem Amt derzeit keine gute Idee.
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Fluggesellschaften wie Etihad oder Qatar bieten wieder Verbindungen beispielsweise nach Thailand oder Australien an, die einen Transit in Abu Dhabi oder Doha beinhalten. Wegen der Auseinandersetzung mit dem Iran ist die Sicherheitslage am Persischen Golf allerdings weiterhin angespannt, meldet die Deutsche Presse-Agentur (dpa).
Gegenüber dem Deutschen Reiseverband (DRV) hat das Auswärtige Amt verdeutlicht, dass die Reisewarnung für Staaten wie die Vereinigten Arabischen Emirate oder Katar ebenso für Transitflüge mit Zwischenlandungen auf den großen Airports in diesem Gebiet Bestand hat. Als Begründung werden fortbestehende potenzielle Attacken auf militärische und zivile Einrichtungen, darunter auch Airports und touristische Anlagen, angeführt.
Reiserecht: Was für Pauschalurlauber gilt
Juristische Optionen entstehen hieraus insbesondere für Reisende, die bei einem Veranstalter eine Pauschalreise erworben haben. Der Jurist Kay Rodegra, ein Spezialist für Reiserecht, stellt klar: „Aufgrund der Reisewarnungen müssen Pauschalurlauber das natürlich nicht machen“. Sollte der Reiseanbieter keine alternative Flugverbindung zur Verfügung stellen, ist ein kostenloser Rücktritt vom Vertrag möglich.
Die Grundlage dafür ist die Bewertung einer offiziellen Reisewarnung als Anzeichen für das Eintreten „von unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen“. Nach Aussage von Rodegra trifft dies ebenfalls zu, falls lediglich ein Etappenziel der Reiseroute von einer solchen Warnung betroffen ist. Derzeit sind Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes für diverse Länder in Kraft, darunter Israel, die Palästinensischen Gebiete, Jordanien, Bahrain, Kuwait, Oman, die Vereinigten Arabischen Emirate, Saudi-Arabien und Katar.
Kostenlose Stornierung: Wann ist der richtige Zeitpunkt?
Der exakte Zeitpunkt für eine kostenlose Stornierung ist juristisch nicht abschließend definiert. Gemäß dem Experten Rodegra sollte die Rücktrittserklärung nicht überstürzt erfolgen, um mögliche Stornogebühren zu vermeiden. Die Gefährdungssituation zum Reisebeginn muss zum Moment des Rücktritts noch bestehen oder mit hoher Wahrscheinlichkeit eintreten. Eine Frist von drei bis vier Wochen im Voraus gilt als angemessen.
Allerdings verweist der DRV, laut Informationen des Branchenportals „fvw.de“, auf eine während der Corona-Pandemie entstandene Rechtsprechung. Demnach sei es für Urlauber zumutbar, eine Wartezeit bis zwei Wochen vor dem Reiseantritt in Kauf zu nehmen. Falls die Abreise schon in Kürze bevorsteht, ist die Situation eindeutig und eine kostenlose Annullierung sollte realisierbar sein.
Normalerweise reagieren Reiseveranstalter auf solche Warnungen und adaptieren ihre Planungen entsprechend. Laut DRV ist die Branche dazu aufgefordert, die aktuelle Einschätzung der Situation bei der Beratung und Buchung miteinzubeziehen. „Dies betrifft insbesondere die Bewertung von Flugverbindungen mit Umstiegen in der Region.“
Andere Rechtslage bei individuellen Flugbuchungen
Eine abweichende juristische Situation besteht für Reisende, welche ihre Flüge eigenständig bei der Fluglinie reserviert haben. Ein kostenloser Rücktritt vom Ticketkauf unter Berufung auf die Reisewarnung ist für sie nicht möglich. Stattdessen sind sie auf das Entgegenkommen der Airline angewiesen, beispielsweise durch Angebote zur Umbuchung. (red)
Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.
