Am MittwochWas Flugreisende über den Streik bei der Lufthansa wissen müssen

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Bei streikbedingtem Flugausfall muss die Airline Reisenden eine alternative Beförderung zum Ziel anbieten. 

Köln/ Hannover – Die Gewerkschaft Verdi ruft das Bodenpersonal der Lufthansa zu einem eintägigen Streik auf. Die Warnstreiks sollen am frühen Mittwochmorgen, 27. Juli, um 3.45 Uhr beginnen und bis Donnerstag, 28. Juli, um 6 Uhr früh andauern. Betroffen sind alle Lufthansa-Standorte: also Frankfurt am Main, Düsseldorf, Köln, Hamburg, München, Berlin, Bremen, Hannover und Stuttgart. Für Flugreisende bedeutet das: der Flieger bleibt womöglich am Boden oder es kommt zu langen Wartezeiten. Was Reisende wissen müssen und welche Rechte sie haben.

Bei streikbedingtem Flugausfall oder einer Verspätung von mehr als drei Stunden muss die Airline laut der Verbraucherzentrale Reisenden eine alternative Beförderung zum Ziel anbieten – etwa durch Umbuchung auf einen anderen Flug. Dies passiert oft automatisch. Oder die Airline bietet die Option an, das Ticket für innerdeutsche Flüge in eine Bahnfahrkarte umzuwandeln.

Frist für Alternative setzen

Bietet die Airline so etwas nicht von selbst an, sollten Betroffene ihr eine Frist zur Beschaffung der Alternative setzen. Als angemessenes Zeitfenster für die Frist sieht Reiserechtler Paul Degott zwei bis drei Stunden nach der geplanten Abflugzeit.

Kommt die Airline der Aufforderung nicht nach, rät die Verbraucherzentrale Reisenden, sich selbst Ersatz beschaffen und die Kosten der Airline hinterher in Rechnung stellen. Allerdings besteht hierbei immer das Risiko auf Zusatzkosten sitzen zu bleiben, wenn der neue Flug beispielsweise teurer ist. Deshalb sollten Fahrgäste zunächst versuchen, den Flug von der Fluggesellschaft umbuchen zu lassen.

Reisende müssen sich auf lange Wartezeiten einstellen

Aufgrund des Personalmangels, herrscht derzeit insgesamt Trubel und Chaos an den Flughäfen, der Streik verstärkt die angespannte Situation nur. Auf lange Wartezeiten müssen sich vor allem Reisende einstellen, deren Flug morgens und abends geht. Für einen ausreichenden Puffer sollten aber alle Fahrgäste sorgen, der Frankfurter Flughafen rät mindestens zweieinhalb Stunden vor Abflug am Flughafen zu sein.

Ab fünf Stunden Verspätung Geld zurückverlangen

Hat ein Flug mehr als fünf Stunden Verspätung, können Reisende das Ticket zurückgeben und ihr Geld zurückverlangen – Gutscheine müssen sie nicht akzeptieren. Auch Bearbeitungsgebühren dürfen nicht von der Airline einbehalten werden.

Das gilt für Pauschalreisen

Bei Pauschalreisen ist der Reiseveranstalter der Ansprechpartner und in der Pflicht, sich um eine alternative Beförderung zu kümmern. Laut der Verbraucherzentrale können Reisende bei einer Verspätung von mehr als fünf Stunden den Reisepreis mindern. Dazu sollte man die Verspätung dem Reiseveranstalter umgehend melden. Unter bestimmten Umständen ist laut Degott eine Stornierung der Reise denkbar – etwa, wenn sich ein Kurzurlaub durch den Streik erheblich verkürzt. Streikt wie in diesem Fall das Bodenpersonal einer Fluggesellschaft, haben Reisende außerdem Recht auf Ausgleichszahlungen nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung. Die Höhe kann je nach Flugstrecke variieren, so erhalten Fahrgäste bei einem Kurzstreckenflug von 1500 Kilometern 250 Euro und auf einer Langstrecke über 3500 Kilometer 600 Euro. Das entsprechende Formular ist unter anderem direkt auf der Internetseite der Lufthansa zu finden. (dpa/tmn)

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