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Glasfaseranschluss in GefahrVerbraucherzentrale warnt vor aggressiven Werbebriefen

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Ein Schutzrohr für Glasfaserkabel liegt vor einem Bagger

«Anschluss in Gefahr» klingt dramatisch – Ruhe bewahren: Laut Verbraucherzentrale fällt ein bereits gebauter Hausanschluss nicht einfach weg, nur weil der Vertrag endet.

Nach der Kündigung droht Westconnect mit der Deaktivierung des Glasfaseranschlusses. Was Verbraucherschützer raten.

Die Westconnect GmbH versendet aktuell möglicherweise Briefe an Personen, die ihren Glasfaser-Internetvertrag aufgelöst haben. Darin wird suggeriert, eine Demontage oder Deaktivierung des Anschlusses sei möglich. Adressaten dieser Mitteilungen sind ehemalige Kunden, die ihren anfänglichen Vertrag für „Eon-Highspeed“ mit dem Gemeinschaftsunternehmen von Westenergie (einer Eon-Tochter) und Igneo Infrastructure Partners beendet haben.

Als „ein Werbeschreiben, aber es ist relativ aggressiv gehalten und hat die Leute verunsichert“ stuft Michael Gundall, ein Fachmann für Telekommunikation bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, diese Mitteilungen ein. Nach seiner Kenntnis handelt es sich ausnahmslos um Situationen, in denen Kunden von Westconnect ihren anfänglichen Eon-Internetvertrag im Anschluss an die minimale Vertragsdauer fristgerecht aufgelöst hatten.

Aufdringliche Werbemethoden sorgen für Irritation

Der Fachmann erläutert, dass die Beendigung des Internetvertrags allerdings nicht zwangsläufig zur Entfernung eines bereits verlegten Glasfaseranschlusses im Haus führt. Bei den Konsumenten werde aber genau diese Vorstellung suggeriert, zum Beispiel durch den Warnhinweis „Achtung! Ihr Glasfaseranschluss ist in Gefahr!“.

Lediglich die in der Mitteilung genannten „ONT-Geräte“, bei denen es sich um eine Form von Glasfasermodem handelt, sind vom Provider geliehen. Westconnect ist folglich berechtigt, diese zurückzufordern. Alternative ONT-Geräte sind jedoch im Handel verfügbar und können stattdessen verwendet werden. Hierbei kommt die Regelung zur freien Endgerätewahl, die sogenannte Endgerätefreiheit, zum Tragen.

Freie Wahl bei Endgerät und Internetanbieter

Ebenso besteht beim Internetvertrag keine Verpflichtung zur Bindung an Eon, obwohl das Glasfasernetz von Westconnect betrieben wird. Mittlerweile existieren verschiedene Partnerunternehmen des Netzbetreibers, welche ihrerseits passende Tarifmodelle im Angebot haben.

Michael Gundall empfiehlt Konsumenten deshalb, sich durch derartige Briefe nicht genötigt zu sehen, einen neuen Kontrakt einzugehen. Ferner besteht die Möglichkeit, gegenüber Westconnect der Nutzung von Daten für Werbemaßnahmen, teiladressierter Reklame und unerwünschter werblicher Kontaktaufnahme zu widersprechen. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.